Freitag, 23. Juni 2017

2: Pressemitteilungen

Deutsche Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig: Datenschutzvorgaben werden nicht eingehalten

Ab dem 01.07.2017 – so wurde es im Dezember 2015 in dem Telekommunikationsgesetz geregelt – müssen die Anbieter von Telekommunikationsdiensten „auf Vorrat“ Daten für Zwecke der Strafverfolgung speichern, die bei der Nutzung anfallen: Verkehrsdaten für 10 Wochen, Standortdaten für 4 Wochen. Jedoch verstößt diese Regelung gegen Europarecht, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in einem Beschluss vom 22.06.2017 festgestellt.

"Deutsche Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig: Datenschutzvorgaben werden nicht eingehalten" vollständig lesen
Freitag, 16. Oktober 2015

2: Pressemitteilungen

Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen - Bedenken sind keineswegs ausgeräumt

Zu dem heute vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur „Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“, mit dem die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten wieder eingeführt wird, erklärt die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, Marit Hansen:

„Auch mit dieser gesetzlichen Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung wird massiv in die Grundrechte eingegriffen: Betroffen ist jede Nutzerin und jeder Nutzer von Telekommunikationsdiensten, ganz unabhängig davon, ob es einen Anlass dafür gibt. Nicht einmal die Kommunikation in besonderen Vertrauensbeziehungen sind von der Speicherung ausgenommen, beispielsweise das Telefongespräch mit der Ärztin oder das Fax vom Rechtsanwalt. Zwar sollen die Inhalte nicht gespeichert werden. Doch die gespeicherten Verkehrsdaten – zehn Wochen für Internet- und Telefonnutzungsdaten und vier Wochen für Standortdaten –  sind oft ebenso aufschlussreich wie die Inhalte. Denn aus ihnen lässt sich ablesen, mit welchen Personen die Betroffenen wie oft kommunizieren und wann sie sich an welchen Orten aufhalten. Daraus lassen sich das soziale Beziehungsgeflecht einer Person und ihr Bewegungsprofil ableiten. Auch Rückschlüsse auf Inhalte sind häufig anhand der Kenntnis über Gesprächspartner möglich. Hinzu kommt, dass – anscheinend aus technischen Gründen – doch in einem Fall Inhalte gespeichert werden: bei den versandten SMS-Nachrichten.

"Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen - Bedenken sind keineswegs ausgeräumt" vollständig lesen
Freitag, 10. Juli 2015

2: Pressemitteilungen

Plädoyer für eine intensive Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung

In einer ausführlichen Stellungnahme befasst sich das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mit dem derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Vorschlag eines Vorratsdatenspeicherungsgesetzes und der hierzu stattfindenden politischen Auseinandersetzung.

"Plädoyer für eine intensive Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung" vollständig lesen
Freitag, 10. Juli 2015

5: Stellungnahmen

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten

Stellungnahme des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)

"Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten " vollständig lesen
Mittwoch, 10. Juni 2015

2: Pressemitteilungen

Datenschutzkonferenz fordert statt Durchzocken Diskussion der Vorratsdatenspeicherung

In einer aktuellen Entschließung weist die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder auf ihre erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für die Sicherheitsbehörden hin. Sie kann nicht erkennen, dass der Entwurf die grundrechtlichen Anforderungen, die vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof präzisiert worden sind, voll berücksichtigt.

"Datenschutzkonferenz fordert statt Durchzocken Diskussion der Vorratsdatenspeicherung" vollständig lesen
Mittwoch, 10. Juni 2015

6: Konferenzpapiere

Gegen den Gesetzentwurf zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken

Umlaufentschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten 
des Bundes und der Länder vom 9. Juni 2015

Mit der Vorlage des „Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ (BR-Drs. 249/15) beabsichtigt die Bundesregierung, eine Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für Zwecke der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr in Deutschland einzuführen.

Nach Ansicht der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder ist fraglich, ob dieser Gesetzentwurf den verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Anforderungen genügt.

"Gegen den Gesetzentwurf zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken" vollständig lesen
Dienstag, 19. Mai 2015

2: Pressemitteilungen

ULD: Beratungsbedarf bei Vorschlägen zur TK-Vorratsdatenspeicherung

Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Thilo Weichert begrüßt, dass das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz nach Absprache mit dem Bundesministerium des Innern einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations- (TK-) Verkehrsdaten vorgelegt hat. Damit wird die jahrelange von den Beteiligten geführte Schwarz-Weiß-Diskussion beendet, mit der ein Ausgleich zwischen den berechtigten Anliegen des Grundrechtsschutzes und der Sicherheit – von effektiver Strafverfolgung und wirksamer Gefahrenabwehr – bisher nicht möglich war.
"ULD: Beratungsbedarf bei Vorschlägen zur TK-Vorratsdatenspeicherung" vollständig lesen
Dienstag, 15. Juli 2014

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Technik, Terror, Transparenz Stimmen Orwells Visionen?

von Thilo Weichert
in LOG IN, Heft Nr. 178/179 (2014)

Montag, 18. März 2013

5: Stellungnahmen

Gesetzentwurf zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes und des Landesverfassungsschutzgesetzes

Anpassung des manuellen Abrufs der Bestandsdaten nach dem Telekommunikationsgesetz an die verfassungsrechtlichen Vorgaben

"Gesetzentwurf zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes und des Landesverfassungsschutzgesetzes" vollständig lesen
Dienstag, 27. November 2012

5: Stellungnahmen

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft

Mit Beschluss vom 24.01.2012, 1 BvR 1299/05, hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des § 113 Abs. 1 Satz 2 Telekommunikationsgesetz (TKG) festgestellt. Die Regelung wurde zugleich nur noch für eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2013 für anwendbar erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 2 TKG das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, weil sie nicht den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes genügt. Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft soll der vom Bundesverfassungsgericht geforderten verfassungskonformen Ausgestaltung Rechnung getragen werden. Dazu sieht der Entwurf eine Änderung des § 113 TKG sowie Änderungen diverser Fachgesetze vor. Zu diesem Gesetzentwurf nehmen wir Stellung, wobei wir unsere Stellungnahme auf einige grundlegende Aspekte beschränken:

"Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft" vollständig lesen