Mittwoch, 6. Oktober 2021 3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Polizeiliche Informationssysteme und der Datenschutz
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 06.10.2021
beim BfDI-Symposium "Polizeiliche Informationssysteme im Zeitalter von KI und Big Data –
Notwendig für polizeiliche Aufgaben oder multifunktionaler Datenspeicher auf Vorrat?" in Bonn
"Polizeiliche Informationssysteme und der Datenschutz" vollständig lesen Dienstag, 24. Oktober 2017 Weitergabe von Patientendaten über Unfallbetroffene an Polizei
Zwischen Krankenhausärzten bzw. Krankenhausverwaltungen und der Polizei kommt es immer wieder zu Konflikten bzgl. der Frage, unter welchen Voraussetzungen Patienteninformationen über Beteiligte an Verkehrsunfällen an die Polizei offenbart werden dürfen oder gar müssen. Der Beitrag zeigt die Möglichkeiten der Information, aber auch deren Grenzen auf.
"Weitergabe von Patientendaten über Unfallbetroffene an Polizei " vollständig lesen Montag, 26. Oktober 2015 Prüfbericht des ULD zur Durchführung nicht-individualisierter Funkzellenabfragen
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat im Zeitraum von November 2013 bis Januar 2014 eine Stichprobe von elf Strafverfahren der Staatsanwaltschaften Flensburg, Kiel, Lübeck und Itzehoe geprüft, in denen nicht-individualisierte Funkzellenabfragen nach § 100g Abs. 2 Satz 2 StPO durchgeführt worden sind. Die geprüften Strafverfahren stammten aus den Jahren 2009 bis 2012. Die Prüfung durch das ULD erfolgte ausschließlich auf der Grundlage der Strafverfahrensakten.
Grundlage für die Auswahl der Stichprobe war die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Drs. 18/1021, Anlage 1. Von der Prüfung musste ein Verfahren weitgehend ausgenommen werden, da hier offensichtlich von der Polizei gar nicht eine nicht-individualisierte Funkzellenabfrage, sondern stattdessen eine individualisierte Funkzellenabfrage zum Anschluss des Tatverdächtigen beabsichtigt war und durchgeführt wurde. Dadurch reduziert sich die Stichprobe auf zehn Verfahren.
Mittwoch, 18. Juni 2014 3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
@rtus-VBS – Betrachtung in rechtlicher, fachlicher und technischer Hinsicht
Vortrag von Thilo Weichert, Leiter des ULD Landeskriminalamt Schleswig-Holstein, Kiel, Haus des Sports,
Dienstag, 3. Juni 2014 3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Ausländerzentralregister (AZR) Datenschutz 2. Klasse für Ausländerinnen und Ausländer ?
Vortrag von Thilo Weichert, Leiter des ULD beim Einwandererbund Elmshorn
Donnerstag, 22. Mai 2014 3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Präsenz der deutschen Polizei und zu polizeilichen Ermittlungen in sozialen Netzwerken
Thilo Weichert, Leiter des ULD Arbeitstagung der bDSB der Bundes- und Länderpolizeien
Freitag, 9. August 2013 5: Stellungnahmen
Entwurf eines Gesetzes zum Versammlungsrecht in Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, LT-Drs. 18/199
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD/Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW, Umdruck 18/1269
Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Umdruck 18/1314
Änderungsantrag der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Umdruck 18/1318
"Entwurf eines Gesetzes zum Versammlungsrecht in Schleswig-Holstein" vollständig lesen Montag, 18. März 2013 5: Stellungnahmen
Gesetzentwurf zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes und des Landesverfassungsschutzgesetzes
Anpassung des manuellen Abrufs der Bestandsdaten nach dem Telekommunikationsgesetz an die verfassungsrechtlichen Vorgaben
"Gesetzentwurf zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes und des Landesverfassungsschutzgesetzes" vollständig lesen Freitag, 15. März 2013 3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Staatliche Stellen und Drohnen
Thilo Weichert, Leiter des ULD
Drohnen – Drohung oder Zukunftsversprechen?
BAG Demokratie & Recht:
Bündnis 90/Die Grünen
15. März 2013
Berlin
Dienstag, 27. November 2012 5: Stellungnahmen
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
Mit Beschluss vom 24.01.2012, 1 BvR 1299/05, hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des § 113 Abs. 1 Satz 2 Telekommunikationsgesetz (TKG) festgestellt. Die Regelung wurde zugleich nur noch für eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2013 für anwendbar erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 2 TKG das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, weil sie nicht den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes genügt. Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft soll der vom Bundesverfassungsgericht geforderten verfassungskonformen Ausgestaltung Rechnung getragen werden. Dazu sieht der Entwurf eine Änderung des § 113 TKG sowie Änderungen diverser Fachgesetze vor. Zu diesem Gesetzentwurf nehmen wir Stellung, wobei wir unsere Stellungnahme auf einige grundlegende Aspekte beschränken:
"Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft" vollständig lesen