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Dienstag, 6. Dezember 2016

Datenschutz unter dem Weihnachtsbaum – Tipps gegen Datenschutzrisiken bei Weihnachtsgeschenken

Inzwischen weiß nicht nur der Weihnachtsmann, ob die Beschenkten brav sind. Denn viele Produkte, die am 24. Dezember unter dem Weihnachtsbaum liegen, sind mit Überwachungsfunktionalität ausgestattet. Bei den Geschenken stehen nützliche Haushaltshelfer, Entertainment-Geräte, Gesundheitsprodukte oder Technikspielereien für Alt und Jung hoch im Kurs. Ein Grund für das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein, die Kategorien typischer Präsente aus Datenschutzsicht unter die Lupe zu nehmen und Hinweise zu geben.

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Dienstag, 6. Dezember 2016

Smart-TV: Neugierige Kisten

Der Fernseher ist aus vielen Haushalten nicht wegzudenken. Gleichzeitig hat dieses zentrale Element der Informationsgesellschaft einen erstaunlichen Wandel durchgemacht. War die „Röhre“ früher ein reines Empfangsgerät, sind heutige Smart-TVs nebenbei in der Lage, Daten aus dem Internet zu verarbeiten und dorthin zu senden. So verschwimmt die Grenze zwischen Fernsehprogramm und Online-Angebot. Darüber hinaus bieten Smart TVs durch ihre Online-Anbindung auch einen Rückkanal: Anders als klassische Fernseher können sie den Anbietern Informationen zurückgeben. „Anbieter“ können in diesem Fall sowohl der Hersteller des Geräts, als auch die Anbieter der Online-Angebote sein, die der Zuschauer nutzt. So werden Ein- und Ausschaltzeit und Programmwechsel registriert. Lässt sich das Gerät per Sprachbefehl bedienen, empfehlen einige Hersteller scheinheilig, im Wohnzimmer fortan lieber nichts Privates mehr zu besprechen: Die stets eingeschalteten Mikrofone des Smart TVs lauschen auf Schlüsselworte und übertragen die aufgenommenen Töne teilweise an externe Datenverarbeiter.

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Dienstag, 29. November 2016

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Privacy by Design

Vortragsfolien im PDF-Format
Vortragsfolien im PDF-Format

Vortrag von Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein,

auf der 5. DFN-Konferenz Datenschutz in Hamburg

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Montag, 19. September 2016

2: Pressemitteilungen

Datenschutz-Vorgaben aus Europa umsetzen: Gemeinsam zu einem besseren Datenschutz! – Sommerakademie „Werkzeuge für einen besseren Datenschutz“ des ULD am 19. September 2016 in Kiel

Die Datenschutzreform der Europäischen Union (EU) bringt neue Anforderungen und Werkzeuge mit sich. Im Mai 2016 ist die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten, die ab Mai 2018 Geltung erhält. Wo keine eigenen Regelungen auf Bundes- oder Landesebene diese Grundverordnung konkretisieren, wird sie unmittelbar in der gesamten EU anwendbar sein. Um im Gesetzgebungsprozess die schwierigen Verhandlungen zum Abschluss zu bringen und die Zustimmung aller Mitgliedstaaten zu erhalten, blieben einige Regelungen unscharf. Daraus resultieren nun „Hausaufgaben“ für die Bundes- und Landesgesetzgeber, für die Datenschutzaufsichtsbehörden und vermutlich auch für die Gerichte. Viele Anwender aus Wirtschaft und Verwaltung sind verunsichert, was da auf sie zukommt.

In dieser Situation greift die Sommerakademie des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), die zurzeit in Kiel stattfindet, das Motiv eines wirksamen Datenschutzes auf: „Datenschutz neu denken! – Werkzeuge für einen besseren Datenschutz“ lautet das Thema, bei dem die namhaften Vortragenden sowie die fast 500 Fachkundigen im Publikum nicht bei der Grundverordnung stehenbleiben, sondern weitere Aspekte rund um die Frage diskutieren, wie sich Datenschutz künftig verbessern lässt.

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Donnerstag, 16. Juni 2016

2: Pressemitteilungen

EU-Förderung für Forschungsprojekt zur werteorientierten Cybersicherheit

Digitalisierung bringt neben Vorteilen wie der besseren Zugänglichkeit von Informationen auch Risiken mit sich, zum Beispiel den möglichen Verlust von Privatsphäre. Um die technischen und ethischen Perspektiven der Digitalisierung zu erforschen, haben sich die Universität Hamburg (UHH) und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein mit neun anderen Institutionen aus sieben Ländern im Forschungsnetzwerk „Constructing an Alliance for Value-driven Cybersecurity“ (CANVAS) zusammengeschlossen. Das Projekt, das von der Europäischen Kommission und dem Schweizer Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation mit einer Million Euro gefördert wird, ist auf drei Jahre angelegt und startet im September 2016.

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Mittwoch, 1. Juni 2016

2: Pressemitteilungen

Selbstdatenschutz: ein wichtiges Instrument für Datenschutz – Forschungsprojekte vernetzen sich    

Seit vielen Jahren berät das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Bürgerinnen und Bürger zum Thema Selbstdatenschutz. Darunter versteht man die Möglichkeiten für jede Nutzerin und jeden Nutzer, selbst Maßnahmen für Datenschutz zu ergreifen. Selbstdatenschutz beginnt beim Entscheiden, welche Daten man gegenüber anderen preisgibt. Bei der Internet-Nutzung helfen Selbstdatenschutz-Tools, um sich gegen unbefugte Zugriffe abzusichern oder um zu verhindern, dass man beim Surfen im Internet beobachtet werden kann. Wer E-Mail- oder Messenger-Dienste nutzt, kann die Inhalte auf dem Übertragungsweg verschlüsseln – das funktioniert jedenfalls dann, wenn sich die Nachricht für die berechtigten Empfänger auch wieder entschlüsseln lässt.

Selbstdatenschutz ist aber kein Allheilmittel: Wer im Datenschutz auf sich allein gestellt ist, kann sich nicht effektiv gegen eine Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten schützen. Deswegen richten sich die Datenschutzgesetze in Deutschland und Europa an die datenverarbeitenden Stellen, die die Einhaltung der Datenschutzanforderungen gewährleisten müssen.

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Donnerstag, 17. März 2016

„Datenschutz-Folgenabschätzung – ein Werkzeug für einen besseren Datenschutz“

White Paper des Forums Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der Digitalen Welt

Aus der Einleitung des White Papers zu Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA):

„Dass eine Folgenabschätzung vor dem Einsatz einer bestimmten Technologie, oder gar vor deren Entwicklung, sinnvoll ist, hat sich seit den 1960er Jahren unter dem Begriff der ‚Technikfolgenabschätzung‘ (TA) weitgehend durchgesetzt – allerdings zunächst vor allem mit Blick auf Folgen für Gesundheit und Umwelt. Die Ausweitung auf Fragen des Datenschutzes hat erst sehr viel später begonnen. Im Rahmen der Reform der Datenschutzvorschriften in der EU wurde die Idee aufgegriffen, Technikfolgen auch für das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 7 Charta der Grundrechte der Europäischen Union; Charta) und den Schutz personenbezogener Daten (Art. 8 Charta) abzuschätzen. So wird es mit der Anwendbarkeit (voraussichtlich 2018) der Vorschriften der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) unter bestimmten Bedingungen verpflichtend sein, eine DSFA durchzuführen.

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Freitag, 27. November 2015

2: Pressemitteilungen

Die Zukunft der informationellen Selbstbestimmung – mit Datensparsamkeit UND digitaler Souveränität

Heute wird auf der Konferenz „Die Zukunft der informationellen Selbstbestimmung“ in Berlin diskutiert, welche Rolle Datenschutz in unserer Gesellschaft spielen soll und wie die informationelle Selbstbestimmung künftig funktionieren wird. Ausrichter der zweitägigen Veranstaltung ist das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte „Forum Privatheit – Selbstbestimmtes Leben in der Digitalen Welt“, in dem sich das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) aktiv beteiligt. Die Leiterin des ULD, Marit Hansen, wird in diesem Rahmen am Nachmittag an einer Gesprächsrunde mit Vertretern aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft teilnehmen.

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Dienstag, 20. Oktober 2015

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Schutzziele für Datenschutzprüfung und -gestaltung

Schutzziele für Datenschutzprüfung und -gestaltung
Vortrag der ULD-Leiterin Marit Hansen auf der NordSec 2015 in Stockholm zu "Protection Goals for Privacy Auditing and Privacy Engineering" (Englisch)
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Mittwoch, 14. Oktober 2015

ULD Position Paper on the Judgment of the Court of Justice of the European Union of 6 October 2015, C-362/14

This Position Paper addresses public and private bodies in Schleswig-Holstein in their function as controllers responsible for the collection, processing or use of personal data [in the context of section 3, para. 7 BDSG (German Federal Data Protection Act) and section 2, para. 3 LDSG (State Data Protection Act of Schleswig-Holstein)]. The Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz (ULD) of Schleswig-Holstein aims to explain the appropriate consequences following the “Schrems”/Safe Harbor Judgment of the Court of Justice of the European Union (CJEU) in case C-362/14.

First, this paper clarifies which statements the CJEU has or has not taken in its judgment. Second, the position paper takes a stand on the question of what options for action are available to the European Commission in line with the judgment. Third, it considers on which legal basis a transfer of personal data to the United States can or cannot be taken into consideration, and, fourth, how to deal with Standard Contractual Clauses  for transfers to the United States. Fifth, and finally, it discusses the impact of the court decision – as far as is currently conceivable – on ULD’s enforcement action.

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