Datenübermittlung in die USA
- F.A.Q. – Häufig gestellte Fragen für europäische Privatpersonen
- F.A.Q. – Häufig gestellte Fragen für europäische Unternehmen
Am 10. Juli 2023 hat die Europäische Kommission den Angemessenheitsbeschluss für das „EU-US-Data-Privacy-Framework“ (EU-US DPF)[Extern] verabschiedet. Dies führt dazu, dass personenbezogene Daten aus der EU wieder an die USA übermittelt werden dürfen, ohne dass weitere Übermittlungsinstrumente oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind (siehe Anwendunghinweise der Datenschutzkonferenz zum Angemessenheitsbeschluss). Neben den allgemein gültigen Anforderungen der DSGVO an Datenverarbeitungen, insbesondere dem Vorhandensein einer Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO, gilt die Voraussetzung, dass der jeweilige US-Datenempfänger unter dem EU-US DPF beim US Department of Commerce zertifiziert ist. Dies müssen Datenexporteure in der EU vorab prüfen. Das US Department of Commerce veröffentlicht eine entsprechende Liste[Extern].
Wichtiger Bestandteil des Angemessenheitsbeschlusses ist ein neues Beschwerdeverfahren, mit dem betroffene Personen die Verarbeitung personenbezogener Daten durch US-Nachrichtendienste in den Vereinigten Staaten überprüfen lassen können. Neben diesem neuen Beschwerdemechanismus existieren weitere Beschwerdewege bei möglichen Verstößen gegen den EU-US DPF durch zertifizierte US-Unternehmen/US-Organisationen.
Beschwerdeverfahren gegenüber US-Unternehmen/US-Organisationen (gewerbliche Angelegenheiten)
Wenn Sie der Meinung sind, dass ein unter dem EU-US DPF zertifiziertes US-Unternehmen, an welches personenbezogene Daten von Ihnen übermittelt worden sind, gegen seine Pflichten aus dem EU-US DPF verstoßen hat oder die Rechte, die Ihnen nach dem EU-US DPF zustehen, verletzt hat, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde direkt an das ULD wenden. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat dafür ein Beschwerdeformular entwickelt. Bitte nutzen Sie dieses Formular, damit sichergestellt wird, dass alle Informationen, die für eine sinnvolle Bearbeitung Ihres Anliegens nötig sind, zur Verfügung stehen.
Je nach Fallgestaltung kann es erforderlich sein, dass das ULD die Beschwerde an das "Informelle Gremium der EU-Datenschutzbehörden" oder an US-Unternehmen/US-Organisationen oder die zuständigen US-Behörden weiterleitet. Die Arbeitsweise des Gremiums ist in einer Geschäftsordnung beschrieben.
Wenn Sie von der Beschwerdemöglichkeit Gebrauch machen möchten, nutzen Sie bitte das hierfür vorgesehene Beschwerdeformular.
Das ausgefüllte Beschwerdeformular können Sie uns auf verschiedenen Wegen zusenden:
- Per Briefpost an
ULD
Postfach 71 16
24171 Kiel
- Digital per Dokumentenupload
Hierzu füllen Sie das Beschwerdeformular aus und speichern es auf Ihrem Endgerät ab. Rufen Sie dann unsere Upload-Seite auf.
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Beschwerdeverfahren bei Verarbeitung personenbezogener Daten durch US-Nachrichtendienste
Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit der Beschwerde mit Blick auf von Ihnen angenommene Zugriffe auf Sie betreffende personenbezogene Daten für Zwecke der nationalen Sicherheit durch US-amerikanische Geheimdienste oder Sicherheitsbehörden. Dieses Beschwerdeverfahren beruht auf US-amerikanischem Recht und ist daher für Fälle gedacht, in denen eine Person annimmt oder es für möglich hält, dass die US-Nachrichtendienste bei einem etwaigen Zugriff auf ihre Daten für Zwecke der nationalen Sicherheit gegen die hierfür geltenden Vorgaben des US-amerikanischen Rechts verstoßen hat.
Damit Personen in der Europäischen Union dieses neue Vefahren möglichst einfach nutzen können, nehmen die Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten entsprechende Beschwerden entgegen und leiten diese anschließend über das Sekretariat des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) an die zuständigen Stellen in den Vereinigten Staaten weiter. Dort werden die Beschwerden geprüft und entschieden.
Nutzen Sie bitte für dieses Beschwerdeverfahren das vom EDSA hierfür entwickelte Beschwerdeformular. Dort sowie im Hinweisdokument finden Sie zusätzliche Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens.
Das ausgefüllte und unterschriebene Beschwerdeformular können Sie uns auf verschiedenen Wegen zusenden:
- Per Briefpost an
ULD
Postfach 71 16
24171 Kiel
- Digital per Dokumentenupload
Hierzu füllen Sie das Beschwerdeformular vollständig aus. Rufen Sie dann unsere Upload-Seite auf.
Klicken Sie auf die Schaltfläche [Durchsuchen] und wählen Sie die zuvor gespeicherte PDF-Datei aus.
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