Suche: Die Suche nach "Privacy-enhancing technologies" ergab 97 Treffer:

Donnerstag, 27. August 2015

OpenPGP-Schlüssel des ULD

Wenn Sie vertrauliche Informationen per E-Mail an das ULD versenden möchten, tun Sie dies bitte ausschließlich verschlüsselt.

Wir setzen auf Verschlüsselung nach dem Standard OpenPGP und nutzen zu diesem Zweck das Programm GnuPG.  Die notwendige Software können Sie kostenlos herunterladen. Die GnuPG-Webseite[Extern] empfiehlt zur Installation die folgenden beiden Programmpakete. Sie enthalten neben dem eigentlichen Verschlüsselungsprogramm auch die notwendige Integration in Betriebssystem und Mailprogramm:

Wenn Sie einen Webmail-Dienst über Ihren Browser verwenden, können Sie die Browser-Erweiterung Mailvelope nutzen:

Zur Kommunikation mit dem ULD benötigen Sie schließlich unseren öffentlichen OpenPGP-Schlüssel:

  • Öffentlicher Schlüssel des ULD

  • Den Fingerprint zur Überprüfung unseres Schlüssels finden Sie im Impressum.
  • Bitte denken Sie daran, uns Ihren öffentlichen Schlüssel mitzuteilen,
    wenn Sie verschlüsselt mit uns kommunizieren möchten!

Hinweis: Am 14. Mai 2018 wurde eine Sicherheitslücke im Zusammenspiel von Mailprogrammen und Verschlüsselungs-Plugins bekannt. Die "EFAIL" getaufte Lücke nutzt Schwächen sowohl des OpenPGP- als auch des S/MIME-Protokolls aus.

Grundsätzlich sollten Sie die Darstellung von HTML-Mails sowie das Nachladen externer Inhalte in Nachrichten in Ihrem Mailprogramm deaktivieren und auf aktuelle Versionen von Mailprogramm und Verschlüsselungsplugins achten. Bei Beachtung dieser Maßnahmen besteht aktuell kein Grund, auf GPG-verschlüsselte Kommunikation zu verzichten.

 

"OpenPGP-Schlüssel des ULD" vollständig lesen
Mittwoch, 15. Juli 2015

Chronik des ULD ab 1978

Chronik der Dienststelle des Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein / des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein

 

"Chronik des ULD ab 1978" vollständig lesen
Freitag, 10. Juli 2015

2: Pressemitteilungen

ULD trauert um Caspar Bowden

Gestern ist Caspar Bowden, ein herausragender Verfechter von Datenschutz und Bürgerrechten, nach schwerer Krankheit gestorben. Er war seit 20 Jahren aktiv in der europäischen und internationalen Datenschutz-Community. Im Jahr 1998 wurde er Direktor der von ihm mitgegründeten britischen Foundation for Information Policy Research (FIPR) und stellte sich öffentlichkeitswirksam gegen Überwachung von Internet-Nutzerinnen und -Nutzern. Bekannt als aktiver, kritischer und konsequenter Datenschützer, arbeitete er zwischen 2002 und 2011 bei der Firma Microsoft als Chief Privacy Adviser in Europa. Dabei blieb er stets ein unbestechlicher Freidenker für Privacy und suchte den Kontakt zu Datenschutzbehörden und zur Datenschutztechnik-Community, um Lösungen für Datenschutz und gegen Überwachung zu fördern. Hieraus ergaben sich vielfältige Kooperationen mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), z. B. zu Identitätenmanagement, Anonymität im Internet oder generell „Privacy by Design“, um Datenschutz durch Gestaltung von Informationstechnik und Systemen durchzusetzen.

Die Leitung des ULD, Marit Hansen und Thilo Weichert, und alle in der Dienststelle, die mit ihm zusammenarbeiten durften, werden seine wichtigen Beiträge vermissen: „Schon Jahre vor den Snowden-Enthüllungen hatte Caspar Bowden die Zeichen massenhafter Ausspähung durch Geheimdienste und Behörden insbesondere vonseiten der ‚Five Eyes‘ (USA, Großbritannien, Kanada, Australien, Neuseeland) korrekt gedeutet und eindringlich vor der Überwachung gewarnt. In seinen Vorträgen und Stellungnahmen konnte er seine Thesen belegen. Caspar Bowden brachte die Personen zusammen, die eine gemeinsame Vision von durchgehend vertrauenswürdiger Technik im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer verfolgen. Nun kann er selbst daran nicht mehr mitwirken. Seine pointierte Analyse in Datenschutzfragen, seine scharfsinnige Kritik und seine unermüdliche Unterstützung für einen besseren Datenschutz werden uns fehlen.“

Donnerstag, 15. Januar 2015

2: Pressemitteilungen

Europäisches Privacy-Projekt ABC4Trust präsentiert Ergebnisse zu datenschutzfreundlicher Authentisierung auf der Abschlussveranstaltung am 20. Januar 2015 in Brüssel

"Europäisches Privacy-Projekt ABC4Trust präsentiert Ergebnisse zu datenschutzfreundlicher Authentisierung auf der Abschlussveranstaltung am 20. Januar 2015 in Brüssel" vollständig lesen
Mittwoch, 14. Januar 2015

Revisionsbegründung des ULD im Gerichtsverfahren zu Fanpages

"Revisionsbegründung des ULD im Gerichtsverfahren zu Fanpages" vollständig lesen
Sonntag, 7. Dezember 2014

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Disziplinübergreifendes "Privacy by Design"

Disziplinübergreifendes 'Privacy by Design'
Vortrag der ULD-Leiterin Marit Hansen auf dem Annual Privacy Forum 2015
in Luxemburg
zu "Privacy and Data Protection by Design – Cross-over of
Multiple Disciplines" (Englisch)
Montag, 22. September 2014

2: Pressemitteilungen

ULD: „Kauf und Verkauf über Alibaba derzeit datenschutzrechtliches Niemandsland“

"ULD: „Kauf und Verkauf über Alibaba derzeit datenschutzrechtliches Niemandsland“" vollständig lesen
Montag, 8. September 2014

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Freihandelsabkommen contra Datenschutz?

Beitrag von Dr. Thilo Weichert
"Freihandelsabkommen contra Datenschutz?" vollständig lesen
Freitag, 29. August 2014

2: Pressemitteilungen

Straßenansichtserfassung durch Nokia

Nach Google (Google Streetview) und Microsoft (Bing Maps Streetside) fährt auch die Firma Nokia mit Kamerafahrzeugen durch Deutschland und nimmt Straßenansichten auf.
"Straßenansichtserfassung durch Nokia" vollständig lesen
Montag, 21. Juli 2014

Bief: Verwaltungsrechtssache ULD ./. Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH 4 LB 20/13

PDF-Version des Briefs

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Angelegenheit erwidern wir auf das Schreiben der Berufungsbeklagten  und erlauben uns, aufgrund der zwischenzeitlich auf Bundes- sowie Unionsebene ergangenen Rechtsprechung noch einmal geordnet zur Rechtmäßigkeit der Anordnung und damit zur Fehlerhaftigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stellung zu nehmen. Entscheidend für die tatsächliche und rechtliche Beurteilung ist, dass Facebook gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt (dazu unter 1.) und die Berufungsbeklagte für die Verstöße verantwortlich ist (dazu unter 2.).

"Bief: Verwaltungsrechtssache ULD ./. Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH 4 LB 20/13" vollständig lesen

Weitere 34 Seiten gefunden: