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Donnerstag, 5. Dezember 2019

2: Pressemitteilungen

Facebook-Fanpage-Verfahren: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts spricht deutliche Sprache

Darf eine Datenschutzbehörde anordnen, dass eine Facebook-Fanpage deaktiviert wird? Eine solche Anordnung hatte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) erlassen. Dies ist der Kern des Rechtsstreits zu Facebook-Fanpages, der seit 2011 läuft und bereits das Verwaltungsgericht Schleswig, das Oberverwaltungsgericht Schleswig, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, den Europäischen Gerichtshof und wieder das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt hat.

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Donnerstag, 14. November 2019

Vorsicht bei Einbindung von Analyse-Diensten auf Websites – Website-Betreiber sollten ihr Angebot überprüfen

Aufgrund einer Vielzahl von Anfragen, Beschwerden und Kontrollanregungen weist die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein auf Folgendes hin:

Hinsichtlich der rechtlichen Bewertung der Einbindung von Analyse-Diensten auf Websites und Apps haben sich die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in der Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien[Extern] auf ein gemeinsames Rechtsverständnis geeinigt.

Rechtsauffassungen, die unter Berücksichtigung der Rechtslage vor dem 25.05.2018 veröffentlicht wurden, wie z. B. die „Hinweise des HmbBfDI zum Einsatz von Google Analytics“, sind überholt und werden von den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder nicht mehr vertreten.

Anbieter von Telemedien sind aufgrund von Art. 5 Abs. 1, 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, die sie durch die Einbindung von Analyse-Diensten in ihren Angeboten zu verantworten haben, nachzuweisen.

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Donnerstag, 12. September 2019

2: Pressemitteilungen

Rückenwind für den Datenschutz – Bundesverwaltungsgerichtsurteil in Sachen Facebook-Fanpages

Schon seit 2011 läuft der Rechtsstreit zu Facebook-Fanpages: Damals hatte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein per Anordnung aufgegeben, ihre Facebook-Fanpage aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße zu deaktivieren. Mittlerweile haben sich das Verwaltungsgericht Schleswig, das Oberverwaltungsgericht Schleswig, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, der Europäische Gerichtshof und wieder das Bundesverwaltungsgericht mit dem Fall beschäftigt.

Nachdem der Europäische Gerichtshof im Juni 2018 die gemeinsame Verantwortlichkeit von Facebook und Fanpage-Betreibern festgestellt hatte, entschied das Bundesverwaltungsgericht am 11.09.2019 nach der mündlichen Verhandlung, dass eine Datenschutzbehörde den Betrieb einer Facebook-Fanpage untersagen kann.

In Kurzform bedeutet das Urteil:

  1. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Verantwortlichkeit der Betreiber von Facebook-Fanpages.
  2. Das ULD durfte damals gegen Fanpage-Betreiber eine Anordnung erlassen, zumal ein Vorgehen gegen Facebook zuständigkeitshalber nicht geboten war.
  3. Zur Herstellung datenschutzkonformer Zustände kann eine Anordnung zur Deaktivierung der Fanpage ein verhältnismäßiges Mittel sein.
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Freitag, 9. August 2019

2: Pressemitteilungen

Datenschutz: Vorsorge ist besser als Nachsorge – auch ohne Abmahnwelle

Rückblende: Als die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 eingeführt wurde, reagierten viele Unternehmer mit Angst und Panik vor Datenschutz-Bußgeldern und Abmahnwellen. Dieses Schreckensszenario ist nicht eingetreten: Bußgelder für Datenschutzverstöße werden in Deutschland und in Europa mit Augenmaß verhängt, die prophezeite Abmahnwelle ist bisher ausgeblieben. Dennoch: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Wer sich gut in Sachen Datenschutz aufstellt, hat nichts zu befürchten.

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Montag, 22. Juli 2019

Kurzpapier Nr. 4: Datenübermittlung in Drittländer

Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.

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Freitag, 24. Mai 2019

2: Pressemitteilungen

Datenschutz und Informationsfreiheit in Schleswig-Holstein: hart am Wind – Landesbeauftragte für Datenschutz stellt Tätigkeitsbericht 2019 vor –

Einen Tag vor dem ersten Geburtstag der Datenschutz-Grundverordnung legt die Landes­beauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein Marit Hansen ihren Tätigkeitsbericht für die Jahre 2017 und 2018 vor. Der Berichtszeitraum war geprägt von der europäischen Datenschutz­reform, die zu Veränderungen der gesetzlichen Regelungen und damit verbunden zu Rekord­zahlen an Beschwerden und Nachfragen führte. Ebenfalls zunehmend nachgefragt wurden Hilfen im Bereich Informationsfreiheit, wenn Bürgerinnen und Bürger ihr Recht wahrnehmen wollen, Zugang zu Daten der Verwaltung zu erlangen, und dabei öffentliche und private Interessen abgewogen werden müssen.

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Donnerstag, 6. Dezember 2018

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Wie baut man Datenschutz in Software ein? Ergebnisse eines gemeinsamen Workshops von KoSSE und ULD

KoSSE Workshop 2018Der Kompetenzverbund Software Systems Engineering (KoSSE) und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) haben am 14. November 2018 einen gemeinsamen Workshop zur neuen Datenschutz-Anforderung „Data Protection by Design“ durchgeführt.

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Donnerstag, 6. Dezember 2018

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Datenschutz durch Dateneigentum? - Impulse -

Vortragsfolien im PDF-Format
Vortragsfolien im PDF-Format

Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein

am 06.12.2018

bei dem Seminar "Digitale Souveränität, Datenhandel, Dateneigentum" des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. in Kassel

 

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Mittwoch, 14. November 2018

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Datenschutz aus Europa – was hat dies mit Technik zu tun?

Vortragsfolien im PDF-Format
Folien im PDF-Format

Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein

am 14.11.2018

bei dem KoSSE-Workshop "Data Protection by Design" in Kiel

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Samstag, 10. November 2018

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Der neue Datenschutz für die Schule kommt aus Europa - Das kleine 1x1 der Datenschutz-Grundverordnung in der Schulpraxis

Vortragsfolien im PDF-Format
Folien im PDF-Format

Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein

am 10.11.2018

bei dem Medienkompetenztag Schleswig-Holstein in Kiel

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