Kindertageseinrichtungen (KiTa)

Datenschutz beim Übergang von Kindertageseinrichtungen in die Grundschule

Um den Beginn des Schulbesuches erfolgreich gestalten zu können, haben Kindertageseinrichtungen und Grundschule ein Interesse, sich über die Stärken und Schwächen von Kindern auszutauschen. Es geht hierbei vor allem um Informationen zum Entwicklungs- und Sprachstand oder zu einem etwaigen individuellen Förderbedarf, die im Einschulungsgespräch zwischen Eltern und Grundschule oder für die Schuleingangsuntersuchung verwendet werden können.

Diese Übermittlung von Beobachtungsergebnissen der Kindertageseinrichtung an die Grundschulen ist dabei gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Eltern entscheiden hierüber freiwillig.

Daher müssen Kindertageseinrichtungen zu diesem Zweck eine Einwilligung einholen. Die Details hierzu sind im Erlass des Bildungsministeriums vom 25. Juni 2018 „Sprachstandsfeststellung und Datenschutz beim Übergang von Kindertageseinrichtungen in die Grundschule[Extern]“ geregelt.

Ein Textmuster, das die Kindertageseinrichtungen zur Erstellung von Einwilligungsformularen verwenden können[Extern], ist ebenfalls Teil dieses Erlasses.