Videoüberwachung durch private Stellen

Zu den privaten Stellen zählen sowohl Unternehmen und Vereine als auch einzelne Privatpersonen. Die Einsatzgebiete von Videoüberwachungskameras nehmen stetig zu. Aus diesem Grund stellen wir hier sowohl allgemeine Informationen zum rechtmäßigen Betrieb von Überwachungskameras durch private Stellen, aber auch Informationen speziell zu einzelnen besonderen Themenfeldern zur Verfügung.

 


 

Videoüberwachung - allgemeine Informationen

Hier finden Sie die allgemeinen Informationen zum Thema Videoüberwachung sowie Muster für eine datenschutzkonforme Hinweisbeschilderung.

Webcams und Fotografie

Die Besonderheit von Webcams ist, dass das aufgenommene Videomaterial - meistens in Echtzeit – direkt im Internet veröffentlicht wird. Daher ist der Betrieb von Webcams auch rechtlich anders zu bewerten als eine klassische Videoüberwachung. Auch beim Erstellen und Veröffentlichen von Fotos stellen sich eine Reihe rechtlicher Fragen.

Videoüberwachung in Schwimmbädern

In Schwimmbädern soll die Videoüberwachung meistens die Badaufsicht unterstützen, indem von einem zentralen Ort aus auch schwer einsehbare Bereiche des Schwimmbades beaufsichtigt werden können. Was bei einer Videoüberwachung im Schwimmbad zu beachten ist, erfahren Sie hier.

Videoüberwachung aus Fahrzeugen (sog. Dashcams)

Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) gehen viele Nutzer und Hersteller derzeit davon aus, dass die kleinen Kameras, die im Inneren eines Fahrzeugs angebracht sind und das Verkehrsgeschehen bei der Fahrt filmen (sog. Dashcams), rechtlich zulässig sind. Die zentrale Aussage des BGH war allerdings, dass Dashcam-Videos grundsätzlich als Beweismittel verwertbar sein können [Extern]. Das Anfertigen solcher Videos ist davon unabhängig zu beurteilen und ist aus datenschutzrechtlicher Sicht nach wie vor bedenklich. Hier finden Sie das Urteil des BGH sowie eine Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz zum Thema Dashcams.

Videoüberwachung durch körpernah getragene Kameras (sog. Bodycams)

Um Beschäftigte vor Übergriffen zu schützen, rüsten einige private Sicherheitsunternehmen ihre Mitarbeiter zunehmend mit Bodycams aus. Ob und unter welchen Voraussetzungen dies möglich sein kann, erfahren Sie hier.

Drohnen

Auch bei der Nutzung von Drohnen, die mit Kameras ausgestattet sind, müssen datenschutzrechtliche Vorgaben beachtet werden. Vorher müssen Sie jedoch in Erfahrung bringen, ob Sie an einem bestimmten Ort überhaupt eine Drohne aufsteigen lassen dürfen. Diese Frage lässt sich durch den Flyer des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur beantworten.

Videoüberwachung im medizinischen Kontext

Videoüberwachung im medizinischen Kontext, beispielsweise in Arztpraxen oder Krankenhäusern, ist grundsätzlich nach den allgemeinen Vorgaben an eine Videoüberwachungsanlage zu prüfen. Die Besonderheit hierbei ist, dass es sich bereits bei der Tatsache, dass eine Person einen Arzt aufsucht, um eine sensible Information handelt, weshalb eine Videoüberwachung im medizinischen Kontext regelmäßig zu tiefen Eingriffen in die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen führt. Mit dieser Thematik hat sich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im März 2019 auseinandergesetzt.

Wildkameras

Auch bei der Nutzung von Wildkameras durch Jagausübungsberechtigte oder sonstige Personen müssen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung beachtet werden. Hier erfahren Sie, was Sie beim Einsatz solcher Kameras beachten müssen.