Donnerstag, 1. Januar 2026 OpenPGP-Schlüssel des ULD
Wenn Sie vertrauliche Informationen per E-Mail an das ULD versenden möchten, tun Sie dies bitte ausschließlich verschlüsselt.
Wir setzen auf Verschlüsselung nach dem Standard OpenPGP und nutzen zu diesem Zweck das Programm GnuPG. Die notwendige Software können Sie kostenlos herunterladen. Die GnuPG-Webseite[Extern] empfiehlt zur Installation die folgenden beiden Programmpakete. Sie enthalten neben dem eigentlichen Verschlüsselungsprogramm auch die notwendige Integration in Betriebssystem und Mailprogramm:
Wenn Sie einen Webmail-Dienst über Ihren Browser verwenden, können Sie die Browser-Erweiterung Mailvelope nutzen:
Zur Kommunikation mit dem ULD benötigen Sie schließlich unseren öffentlichen OpenPGP-Schlüssel:
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- Den Fingerprint zur Überprüfung unseres Schlüssels finden Sie im Impressum.
- Bitte denken Sie daran, uns Ihren öffentlichen Schlüssel mitzuteilen,
wenn Sie verschlüsselt mit uns kommunizieren möchten!
Hinweis: Am 14. Mai 2018 wurde eine Sicherheitslücke im Zusammenspiel von Mailprogrammen und Verschlüsselungs-Plugins bekannt. Die "EFAIL" getaufte Lücke nutzt Schwächen sowohl des OpenPGP- als auch des S/MIME-Protokolls aus.
Grundsätzlich sollten Sie die Darstellung von HTML-Mails sowie das Nachladen externer Inhalte in Nachrichten in Ihrem Mailprogramm deaktivieren und auf aktuelle Versionen von Mailprogramm und Verschlüsselungsplugins achten. Bei Beachtung dieser Maßnahmen besteht aktuell kein Grund, auf GPG-verschlüsselte Kommunikation zu verzichten.
"OpenPGP-Schlüssel des ULD" vollständig lesen Dienstag, 23. April 2024 2: Pressemitteilungen
Datenschutzbericht 2024 – den Datenschutz mit einer Stimme vertreten
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt – und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit. Eine Besonderheit im Berichtsjahr: Die schleswig-holsteinische Behörde hatte den Vorsitz in der Datenschutzkonferenz übernommen und war Sprecherin für die gemeinsamen Themen der Datenschutzaufsichtsbehörden – mit großem Erfolg.
"Datenschutzbericht 2024 – den Datenschutz mit einer Stimme vertreten" vollständig lesen Donnerstag, 25. Mai 2023 2: Pressemitteilungen
5 Jahre Datenschutz-Grundverordnung: Bewährter Maßstab, umsetzbar, international anerkannt
PRESSEMITTEILUNG
der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder vom 25.05.2023
Am 25. Mai 2018 ging es los: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelte von nun an die Verarbeitung personenbezogener Daten und damit die Pflichten der Verantwortlichen und die Rechte der betroffenen Personen. In den fünf Jahren ihrer Geltung hat sich die Datenverarbeitung in Europa verändert: Digitalisierung durchdringt fast alle Lebensbereiche, für viele sind Smartphones und Cloud Computing zur Selbstverständlichkeit geworden, und die Anwendungen der Künstlichen Intelligenz übernehmen Aufgaben im Job und im Privatleben.
"5 Jahre Datenschutz-Grundverordnung: Bewährter Maßstab, umsetzbar, international anerkannt" vollständig lesen Mittwoch, 15. März 2023 2: Pressemitteilungen
Aktueller Datenschutzbericht: Risiko XXL am Horizont
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 vorgelegt. Der Bericht gibt einen Überblick über die vielfältigen Themen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit, die von Hansen und ihren Mitarbeitenden im Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) im vergangenen Jahr bearbeitet wurden. Zum täglichen Geschäft gehören leider auch zahlreiche Datenpannen, die vermieden hätten werden müssen – und dies selbst im sensiblen Gesundheitsbereich.
"Aktueller Datenschutzbericht: Risiko XXL am Horizont" vollständig lesen Freitag, 2. Juli 2021 6: Konferenzpapiere
Protokolle der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK)
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) ist ein Gremium, das sich mit aktuellen Fragen der Informationsfreiheit beschäftigt, das heißt mit dem Zugang zu amtlichen Informationen bei öffentlichen Stellen.
Geschäftsordnung der IFK
Der IFK gehören der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie die Informationsfreiheitsbeauftragten der Länder an. Bislang wurden in dreizehn Bundesländern Informationsfreiheitsbeauftragte etabliert.
Die Konferenz findet zweimal jährlich statt und ist grundsätzlich öffentlich.
Sie wird vorbereitet durch den Arbeitskreis Informationsfreiheit (AKIF). Die nächste Sitzung der IFK findet am 10. Juni 2026 in Potsdam unter Leitung der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg [Extern] statt.
Nachfolgend finden Sie die Sitzungsprotokolle der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland ab 2009.
Die Texte stehen jeweils im PDF-Format zur Verfügung.
"Protokolle der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK)" vollständig lesen Montag, 15. Juni 2020 Hinweise zur Dokumentation einer ordnungsgemäßen Verarbeitung personenbezogener Daten
Mit Datum des 31.12.2018 ist die „Landesverordnung über die Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten“ (Datenschutzverordnung, DSVO) vom 05.12.2013, GVOBl. 2013 S. 554, außer Kraft getreten. Von der Ermächtigung in § 7 Abs. 2 LDSG zum Erlass einer Nachfolgeverordnung hat die Landesregierung bisher keinen Gebrauch gemacht.
Zur Erleichterung der Erstellung der erforderlichen Dokumentationsunterlagen zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes gibt das Unabhängig Landeszentrum für Datenschutz die nachfolgenden Hinweise. Sie sind in ihrer Struktur an die bisherigen Regelungen der DSVO angepasst.
"Hinweise zur Dokumentation einer ordnungsgemäßen Verarbeitung personenbezogener Daten" vollständig lesen Mittwoch, 3. Juni 2020 6: Konferenzpapiere
Protokoll 38. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 3. Juni 2020 (Videokonferenz)
Beginn: 3. Juni 2020, 10.00 Uhr
Ende: 3. Juni 2020, 15.45 Uhr
Teilnehmende:
- Herr Prof. Kelber, BfDI
- Herr Gronenberg, BfDI
- Herr Dr. Brink, Baden-Württemberg
- Frau Groß, Baden-Württemberg
- Frau Dr. Sommer, Bremen
- Herr Prof. Dr. Caspar, Hamburg
- Frau Grethel, Saarland
- Herr Müller, Mecklenburg-Vorpommern
- Frau Schäfer, Mecklenburg-Vorpommern
- Frau Katernberg, Nordrhein-Westfalen
- Herr Prof. Dr. Kugelmann, Rheinland-Pfalz
- Herr Müller, Rheinland-Pfalz
- Herr Mack, Rheinland-Pfalz
- Herr Dr. von Bose, Sachsen-Anhalt
- Frau Hansen, Schleswig-Holstein
- Herr Krasemann, Schleswig-Holstein
- Frau Göhring, Thüringen
- Herr Fellmann, Thüringen
- Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch, Hessen
- Herr Dr. Piendl, Hessen
- Frau Dalle (Protokoll), Hessen
- Frau Sagel (Protokoll), Hessen
Referent:
- Herr Barton, Regierungspräsidium Darmstadt
"Protokoll 38. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 3. Juni 2020 (Videokonferenz)" vollständig lesen Freitag, 27. März 2020 2: Pressemitteilungen
Datenschutzbericht für das Jahr 2019: mehr Bewusstsein, mehr Fragen, mehr Datenpannen
Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, hat diese Woche ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 vorgelegt: Auf knapp 150 Seiten werden die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit beleuchtet, Empfehlungen gegeben und Verbesserungen eingefordert. Interessante Fälle dienen als mahnendes Beispiel, wie es die Verantwortlichen nicht machen sollen.
"Datenschutzbericht für das Jahr 2019: mehr Bewusstsein, mehr Fragen, mehr Datenpannen" vollständig lesen Donnerstag, 12. Dezember 2019 IZG-SH und Urheberrecht
Nach § 10 Satz 1 Nr. 2 IZG-SH kann die Gewährung des begehrten Informationszugangs im Einzelfall abzulehnen sein, wenn Dritte davon in ihren Urheberrechten betroffen wären. Die Regelung lautet:
„Soweit durch die Bekanntgabe von Informationen […] Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, verletzt würden, […] und das aus den Nummern 1 bis 4 jeweils folgende schutzwürdige private Interesse an der Geheimhaltung gegenüber dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse überwiegt, ist der Antrag abzulehnen, es sei denn, die jeweils Betroffenen haben zugestimmt.
"IZG-SH und Urheberrecht" vollständig lesen