ULD-Beiträge auf der Digitalen Woche Kiel 2018

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Hier finden Sie aller Beiträge des ULD im Rahmen der Digitalen Woche Kiel.

Aus verschiedenen Gründen sind nicht alle Vortragsfolien online verfügbar.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an digitale-woche-kiel@datenschutzzentrum.de

 


Dienstag 11.09.2018; 13.30 – 16.00 Uhr

Was müssen Startups und KMUs zur Umsetzung des neuen Datenschutzrechts beachten?

Die Datenschutz-Grundverordnung stellt einige neue Anforderungen für Startups und KMUs auf, die hier erläutert werden.

Die Veranstaltung behandelt die folgenden Inhalte:

  • Einführung in die DSGVO
  • Rechtsgrundlagen für Datenverarbeitung
  • Anforderungen an KMUs und Startups (u. a. Datenschutzerklärung, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutz-Folgenabschätzung etc.)
  • Problembereich Webseite / Telemedien (Transparenz, Einbindung Inhalte Dritter)
  • Umsetzung von Betroffenenrechten

 

Dienstag 11.09.2018; 16.00 – 18.00 Uhr

Sicherheitsstrategien im digitalen Alltag – Beispiel Internet

Der ganz normale Wahnsinn fängt auf der anderen Seite des Bildschirms an. Der Vortrag beleuchtet, welche Tücken sich im Internet verbergen und wie viele Menschen davon betroffen sind. In Praxisbeispielen werden Gegenmaßnahmen erläutert.

(Eine Veranstaltung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. in Kooperation mit dem ULD)

 

Mittwoch 12.09.2018; 13.30 – 15.00 Uhr

Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung

Der Vortrag gibt einen Überblick über das Zusammenwirken von europäischen und nationalen Regelungen unter der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Nach Inkrafttreten der DSGVO ist die Anwendung des allgemeinen Datenschutzrechts im öffentlichen Bereich unübersichtlich geworden. Einige Regelungen finden sich unmittelbar in der Datenschutz-Grundverordnung, andere jedoch im nationalen Recht, das heißt im Bundes- und Landesrecht. Der Vortrag erläutert die Systematik und das Zusammenspiel der Regelungen. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, zu erkennen, welcher Rechtskreis jeweils anwendbar ist. Neue Entwicklungen in der Gesetzgebung werden angesprochen.

 

Mittwoch 12.09.2018; 15.30 – 17.00 Uhr

Erste-Hilfe – Datenschutz im Medizinbereich

Die Datenschutz-Grundverordnung tritt in Kraft – das müssen selbstständige Heilberufler beachten

Seit dem 25. Mai 2018 ist die im Jahr 2016 verabschiedete EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollständig in Kraft. Ergänzend finden sich für Heilberufler einzelne Konkretisierungen im neuen Teil 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Der Vortrag wird die wesentlichen Änderungen aufzeigen.

In dem Vortrag werden insbesondere folgende Punkte behandelt:

  • Rechenschaftspflicht (Art. 5 DSGVO)
  • Bedingungen einer Einwilligung (Art. 7 DSGVO)
  • Informationspflicht bei Datenerhebung (Art. 13 DSGVO)
  • Rechte der Betroffenen (Art. 15 bis 21 DSGVO)
  • Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)
  • Pflicht zur Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten (Art. 37 DSGVO)
  • Unterrichtungspflicht bei Datenpannen (Art. 33 DSGVO)

 

Donnerstag 13.09.2018; 13.30 – 15.00 Uhr

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – was müssen Unternehmen beachten?

Datenschutz im Unternehmen: Die Datenschutz-Grundverordnung im Überblick

Seit dem 25. Mai 2018 gilt in Europa neues Datenschutzrecht. Die Datenschutz-Grundverordnung ist anzuwenden. Die datenschutzrechtlichen Grundregeln haben sich dabei nicht wesentlich verändert. Gesetzliche Pflichten etwa zur Einsetzung von Datenschutzbeauftragten, Dokumentations- und Meldepflichten sowie der Vorgaben zum Abschluss von Verträgen zur Auftragsverarbeitung bestanden in bestimmten Konstellationen schon vor dem 25. Mai 2018. Der Vortrag soll unabhängig davon dazu dienen, Neuerungen darzustellen und einen Überblick über die rechtlichen Regeln zu gewinnen.

 

Donnerstag 13.09.2018; 15.30 – 17.00 Uhr

Datenschutz im Internet für Unternehmen

Datenschutz-Grundverordnung und ePrivacy-Verordnung - neue Regeln für elektronische Kommunikation, Apps und Webseiten

Seit Mai 2018 gilt die DSGVO, über die ePrivacy-Verordnung wird in Brüssel noch immer verhandelt. Welche Regelungen gelten jetzt und was ist perspektivisch zu erwarten?

Der Vortrag zeigt, welche Vorgaben die DSGVO für den Betrieb z. B. von Facebook-Seiten oder eigenen Webseiten macht und welche Möglichkeiten der datenschutzrechtskonformen Reichweitenmessung und Werbung rechtskonform sind.

 

Donnerstag 13.09.2018; 17.30 – 19.00 Uhr

Datensicherheit: Meine Daten sind sicher, ich trage die Verantwortung!

Die Veranstaltung beleuchtet die grundlegenden Prozesse, die für die Implementierung von Datenschutz und Informationssicherheit von Bedeutung sind.

  • Hat Ihr Unternehmen eine Strategie zur Umsetzung von Datenschutz und Informationssicherheit?
  • Welche Anforderungen sind zu erfüllen und welche Aufgaben sind zu bewältigen?
  • Wie sicher ist mein Unternehmen (Selbstcheck)?

Es wird dargestellt, welche grundlegenden Prozesse für die Implementierung von Datenschutz und Informationssicherheit von Bedeutung sind. Weiterhin wird anhand des anerkannten IT-Grundschutzstandards gezeigt, wie auch kleine und mittlere Unternehmen ihre Geschäftsprozesse und den Schutz der personenbezogenen Daten sicher gestalten können. Anhand einer Checkliste können die Teilnehmenden mit Indikatoren beurteilen, an welchen Stellen Handlungsbedarf im Unternehmen besteht.

 

Freitag 14.09.2018; 13.30 – 15.00 Uhr

Bitte recht freundlich – Datenschutz und Fotografie

Fotos und neues Datenschutzrecht: Was ändert sich bei Fotografie und deren Veröffentlichung?

Viele Hobby- und auch Berufsfotografen befürchten seit Geltung der Datenschutz-Grundverordnung eine massive Einschränkung der Fotografie und somit ihrer Freizeitgestaltung sowie ihrer Berufsausübung. Hier erfahren Sie, was sich tatsächlich geändert hat und wie das Fotografieren und Veröffentlichen unter Einhaltung des neuen Datenschutzrechts möglich ist.

Die Veranstaltung behandelt die folgenden Inhalte:

  • Datenschutzrecht: Informationelle Selbstbestimmung / Allgemeines Persönlichkeitsrecht
  • Das Erstellen von Fotos: Rechte und Grenzen
  • Das Veröffentlichen von Fotos
    • Wann liegt eine Veröffentlichung vor (Facebook / WhatsApp / Präsentieren auf Veranstaltungen / Homepages etc.)?
    • Rechtfertigung der Veröffentlichung durch die DSGVO
    • Anwendbarkeit des Kunsturhebergesetzes
    • Einwilligungserfordernis und Widerruf
    • Transparenzpflichten
    • Rechte der betroffenen Personen

 

Freitag 14.09.2018; 14.00 – 15.00 Uhr

DSGVO und Programmierung?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betrifft zwar nicht unmittelbar die Erstellung und Programmierung von Software, hat aber doch einen Einfluss: Bei Einsatz von Software durch datenschutzrechtlich Verantwortliche müssen diese die Grundsätze von "Datenschutz durch Technikgestaltung" und "datenschutzfreundliche Voreinstellungen" berücksichtigen und entsprechende Software auswählen oder beauftragen. Daher sollte diese Grundsätze schon bei der Erstellung berücksichtigt werden. Der Vortrag führt in die Begriffe ein und stellt Möglichkeiten dar, die Grundsätze schon beim Design und der Programmierung zu berücksichtigen.

(Eine Veranstaltung der Kieler Linux Initiative in Kooperation mit dem ULD)

 

Freitag 14.09.2018; 15.30 - 17.00 Uhr

Datenschutz: Kann ich meinem Handy trauen? Android-Smartphones sicher nutzen

Werkzeuge und Strategien, um sich gegen unerwünschte Datensammler auf dem Android-Smartphone zur Wehr zu setzen.

Google hat mit Android das am weitesten verbreitete Smartphone-Betriebssystem geschaffen. Doch wie so oft ist das kostenlose System nicht ohne Eigennutz entstanden: Informationen über die Nutzerinnen und Nutzer wandern in großen Mengen zu Google und anderen Unternehmen, oftmals ohne, dass es ihnen bewusst ist. Auch Daten Dritter – von Freunden, Kollegen oder Kunden – sind betroffen. Die Veranstaltung soll Interessierten einerseits Informationen über den Datenhunger von Android liefern, andererseits die Werkzeuge und Strategien an die Hand geben, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Dabei liegt der Fokus auf Maßnahmen, die ohne Vorkenntnisse und Risken umgesetzt werden können.