Freitag, 16. März 2018

Hinweise zur Videoprotokollierung von administrativen Tätigkeiten bei Verarbeitungen personenbezogener Daten

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Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fordert in Artikel 5, dass Verantwortliche nicht nur die Grundsätze der Datenverarbeitung (Artikel 5 Abs.1) einhalten, sondern die Einhaltung auch nachweisen können müssen (Artikel 5 Abs. 2, „Rechenschaftspflicht“).

„Verantwortlicher“ ist nach Artikel 4 Nr. 7 (DSGVO) „die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet“.

Die Nachweispflicht erstreckt sich auch auf die Umsetzung technisch-organisatorischer Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen (Artikel 24 Abs. 1). Bedient sich ein Verantwortlicher eines Auftragsverarbeiters (Artikel 4 Nr. 8), so bleibt er für die Einhaltung der Grundsätze verantwortlich (Artikel 28); der Auftragsverarbeiter hat entsprechende Informationen zuzuliefern. Dazu gehört auch der Nachweis, dass die Verarbeitung nur gemäß den Weisungen des Auftraggebers erfolgt (Artikel 28 Abs. 3 lit 3).

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Donnerstag, 15. März 2018

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Startschuss DSGVO: Die wichtigsten Neuerungen für Unternehmen auf einen Blick

Begleitende Vortragsfolien
Begleitende Vortragsfolien

Vortrag von Dr. Sven Polenz

zum Start der Datenschutz-Grundverordnung

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Dienstag, 6. März 2018

2: Pressemitteilungen

Zukunftsweisender Datenschutz in Deutschland und Europa statt "wie im 18. Jahrhundert"

In einem Interview mit der BILD-Zeitung mit der designierten Digital-Ministerin Dorothee Bär unterstellte der Journalist, dass "der gute alte Datenschutz" Chancen im Gesundheitsbereich verhindern würde. Frau Bär stimmte ihm zu: "Wir brauchen deshalb endlich eine smarte Datenkultur vor allem für Unternehmen. Tatsächlich existiert in Deutschland aber ein Datenschutz wie im 18. Jahrhundert."

Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, hält dagegen:

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Mittwoch, 24. Januar 2018

2: Pressemitteilungen

Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung der EU-Datenschutzreform: Unabhängigkeit und Effektivität der Datenschutzaufsicht bedroht

Die Landesregierung hat zu Beginn des Jahres einen Gesetzentwurf für ein neues Landesdatenschutzgesetz (LDSG), das für alle öffentlichen Stellen im Land gelten wird, und zur Änderung anderer Vorschriften vorgelegt. Damit soll die europäische Datenschutzreform – die EU-Datenschutz-Grundverordnung und die EU-Richtlinie für den Datenschutz bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten – umgesetzt werden. Leider ist der Entwurf mit vielen Mängeln behaftet. Einige davon verstoßen sogar gegen EU-Recht.

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Mittwoch, 24. Januar 2018

5: Stellungnahmen

Stellungnahme: Anpassung des Schleswig-Holsteinischen Landesrechts an die Datenschutz- Grundverordnung und an die JI-Richtlinie

Stellungnahme im PDF-Format

Im Januar 2018 wurde der vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI) erstellte Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 als Landtags-Drucksache 19/429 veröffentlicht. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) hatte bereits im Rahmen der Verbändeanhörung eine Stellungnahme gegenüber dem MILI zu dem seinerzeitigen Entwurf abgegeben. Erfreulicherweise wurden einige der eher gesetzessystematischen Anmerkungen des ULD berücksichtigt und sind in den aktuellen Entwurf eingeflossen.

Gleichwohl bietet der vorliegende Entwurf noch Anlass zur Kritik, es besteht noch Raum für
Verbesserungen. Die aus Sicht des ULD problematischsten Aspekte sind an den Anfang dieser
Stellungnahme gestellt.

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Donnerstag, 18. Januar 2018

Kurzpapier Nr. 13: Auftragsverarbeitung, Art. 28 DS-GVO

Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.

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Donnerstag, 11. Januar 2018

Kurzpapier Nr. 15: Videoüberwachung

Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.

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Donnerstag, 11. Januar 2018

Kurzpapier Nr. 12: Datenschutzbeauftragter

Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.

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Freitag, 10. November 2017

Vorbereitung auf die DSGVO durch Unternehmen: Identifikation von Handlungsfeldern

Ab dem 25. Mai 2018 muss jedes Unternehmen die Vorgaben der DSGVO und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) umgesetzt und in den Unternehmensalltag integriert haben. Diese Neuerungen nehmen wir zum Anlass, Ihnen als kleinem oder mittelständischem Unternehmen Hilfestellung zur Umsetzung des neuen Datenschutzrechts zu geben. Mit den folgenden Fragen möchten wir Ihnen helfen, die Bereiche in Ihrem Unternehmen zu identifizieren, in denen Sie schon gut vorbereitet sind und die Bereiche, in denen es bis zum 25. Mai 2018 noch Handlungsbedarf für Sie gibt.

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Montag, 6. November 2017

Planspiel zur Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 DSGVO

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird nach der Übergangsphase von zwei Jahren am 25. Mai 2018 wirksam. Sie enthält eine Reihe neuer Elemente, die zur Modernisierung des Datenschutzes beitragen können. Eines dieser Elemente ist die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Artikel 35 DS-GVO fordert vom Verantwortlichen eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten, wenn die Form der Verarbeitung und insbesondere die Verwendung neuer Technologien ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.

Im Rahmen eines Planspiels haben das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern für einen hypothetischen Beispielsfall eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt. Die Autoren haben sich dabei an einem DSFA-Framework orientiert, das dem  „Whitepaper Datenschutz-Folgenabschätzung“ und einem Aufsatz von Bieker et al. entnommen wurde. Für die Risikoabschätzung und die Bestimmung der Maßnahmen wurde das Standard-Datenschutzmodell verwendet.

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