Hinweise zur Dokumentation einer ordnungsgemäßen Verarbeitung personenbezogener Daten
Mit Datum des 31.12.2018 ist die „Landesverordnung über die Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten“ (Datenschutzverordnung, DSVO) vom 05.12.2013, GVOBl. 2013 S. 554, außer Kraft getreten. Von der Ermächtigung in § 7 Abs. 2 LDSG zum Erlass einer Nachfolgeverordnung hat die Landesregierung bisher keinen Gebrauch gemacht.
Zur Erleichterung der Erstellung der erforderlichen Dokumentationsunterlagen zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes gibt das Unabhängig Landeszentrum für Datenschutz die nachfolgenden Hinweise. Sie sind in ihrer Struktur an die bisherigen Regelungen der DSVO angepasst.