Cyberangriff auf Foto-Dienstleister - Das müssen Beteiligte jetzt wissen
Bei einem großen Dienstleister im Fotografiebereich ist es zu einem Cyberangriff gekommen, der auch in Schleswig-Holstein zahlreiche Fotostudios sowie Fotografinnen und Fotografen betrifft. Diese sind als datenschutzrechtlich verantwortlich anzusehen und unterliegen damit der Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO: Diese Datenschutzverletzung muss also an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Aufgrund der Sensibilität der betroffenen Daten sollten auch die jeweils betroffenen Personen benachrichtigt werden.


