Donnerstag, 27. Oktober 2022

2: Pressemitteilungen

Niedersachsen: Die Zeit für ein Transparenzgesetz ist gekommen!

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) fordert in ihrer heute veröffentlichten Entschließung die möglichen Koalitionspartner in Niedersachsen auf, den Erlass eines Transparenzgesetzes in den Koalitionsvertrag aufzunehmen.

"Niedersachsen: Die Zeit für ein Transparenzgesetz ist gekommen! " vollständig lesen
Mittwoch, 26. Oktober 2022

6: Konferenzpapiere

Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) – 43. Sitzung am 08. und 09.11.2022 in Kiel

Tagesordnungspunkte

"Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) – 43. Sitzung am 08. und 09.11.2022 in Kiel" vollständig lesen
Donnerstag, 30. Juni 2022

2: Pressemitteilungen

Keine Schlupflöcher bei Behördenkommunikation und für Stiftungen mit öffentlichen Aufgaben – Recht auf Informationsfreiheit weiterentwickeln

Unter dem Vorsitz der Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein, Marit Hansen, hat die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) vom 29. bis 30. Juni 2022 in Kiel getagt und sich über zahlreiche Punkte zu Informationsfreiheit, Transparenz und Open Data verständigt.

"Keine Schlupflöcher bei Behördenkommunikation und für Stiftungen mit öffentlichen Aufgaben – Recht auf Informationsfreiheit weiterentwickeln" vollständig lesen
Donnerstag, 30. Juni 2022

6: Konferenzpapiere

Keine Umgehung der Informationsfreiheit durch Errichtung von Stiftungen bürgerlichen Rechts!

Entschließung der 42. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten
in Deutschland vom 30. Juni 2022 in Kiel

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) stellt fest, dass sich das Informationsfreiheitsrecht gegenüber Stiftungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, nicht nach deren Organisationsform richten darf. Entscheidend ist die Natur der wahrgenommenen Aufgabe. Nehmen Stiftungen öffentliche Aufgaben wahr, hat die Öffentlichkeit einen Anspruch auf entsprechende Informationen – und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Stiftung öffentlichen oder bürgerlichen Rechts handelt.

"Keine Umgehung der Informationsfreiheit durch Errichtung von Stiftungen bürgerlichen Rechts!" vollständig lesen
Montag, 27. Juni 2022

6: Konferenzpapiere

Tagesordnung der 42. Sitzung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK)

"Tagesordnung der 42. Sitzung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) " vollständig lesen
Freitag, 2. Juli 2021

6: Konferenzpapiere

Protokolle der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK)

Logo IFK22

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) ist ein Gremium, das sich mit aktuellen Fragen der Informationsfreiheit beschäftigt, das heißt mit dem Zugang zu amtlichen Informationen bei öffentlichen Stellen.
Geschäftsordnung der IFK

Der IFK gehören der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie die Informationsfreiheitsbeauftragten der Länder an. Bislang wurden in dreizehn Bundesländern Informationsfreiheitsbeauftragte etabliert.

Die Konferenz findet zweimal jährlich statt und ist grundsätzlich öffentlich.

Sie wird vorbereitet durch den Arbeitskreis Informationsfreiheit (AKIF). Die nächste Sitzung der IFK findet am 8. und 9. November 2022 in Kiel statt.
Anmeldungen bitte über die hier aufgeführten Kontaktwege. Bitte beachten Sie, dass die verfügbaren Raumkapazitäten beschränkt sind.

Nachfolgend finden Sie die Sitzungsprotokolle der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland ab 2009.
Die Texte stehen jeweils im PDF-Format zur Verfügung.

"Protokolle der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK)" vollständig lesen
Mittwoch, 22. Januar 2020

Informationszugang in den Behörden erleichtern durch „Informationsfreiheit by Design“

Positionspapier der 37. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) in Deutschland am 12. Juni 2019 in Saarbrücken

Positionspapier im PDF-Format
Positionspapier im PDF-Format

Der digitale Wandel ist eine der großen Herausforderungen, vor denen die öffentliche Verwaltung heute steht. Gegenwärtig müssen E-Government-Gesetze sowie die Regelungen im Onlinezugangsgesetz umgesetzt werden. Parallel ist ein gestiegenes Interesse an der Transparenz des Verwaltungshandelns festzustellen, das die Gesetzgeber zunehmend aufgreifen. Die öffentliche Verwaltung ist in der Pflicht, das Recht auf Informationszugangsfreiheit umzusetzen. Das Vertrauen in die staatliche Aufgabenerfüllung wird gefestigt, indem Auskunftsersuchen schnell und effizient bearbeitet werden.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) den öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder, die Anforderungen an die Informationsfreiheit bereits von Anfang an in die Gestaltung ihrer IT-Systeme und organisatorischen Prozesse einfließen zu lassen: „Informationsfreiheit by Design“. Die Gesetzgeber werden aufgerufen, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen und notwendige Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

"Informationszugang in den Behörden erleichtern durch „Informationsfreiheit by Design“" vollständig lesen