Mittwoch, 24. November 2010

Gesetz zur Regulierung von Internetveröffentlichungen im Bundesdatenschutzgesetz (v.0.2)

Vorschläge des ULD zur Regulierung personenbezogener Internetdatenveröffentlichungen
Dies ist Version 0.2 der Vorschläge.
Zur Version 0.1
"Gesetz zur Regulierung von Internetveröffentlichungen im Bundesdatenschutzgesetz (v.0.2)" vollständig lesen
Mittwoch, 24. November 2010

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Datenschutzregulierung für das Internet? Ja, aber bitte richtig!

Thilo Weichert
Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein

Deutscher Industrie- und Handelskammertag
(DIHK) Ref. Telekommunikation
Bonn - 24. November 2010

Mittwoch, 24. November 2010

Vorschläge des ULD zur Regulierung personenbezogener Internetdatenveröffentlichungen, Version 0.2

Gesetz zur Regulierung von Internetveröffentlichungen im Bundesdatenschutzgesetz

"Vorschläge des ULD zur Regulierung personenbezogener Internetdatenveröffentlichungen, Version 0.2" vollständig lesen
Mittwoch, 27. Oktober 2010

Gesetz zur Regulierung von Internetveröffentlichungen im Bundesdatenschutzgesetz (v.0.1)

Vorschläge des ULD zur Regulierung personenbezogener Internetdatenveröffentlichungen
Dies ist Version 0.1 der Vorschläge.
Zur Version 0.2
"Gesetz zur Regulierung von Internetveröffentlichungen im Bundesdatenschutzgesetz (v.0.1)" vollständig lesen
Mittwoch, 27. Oktober 2010

Vorschläge des ULD zur Regulierung personenbezogener Internetdatenveröffentlichungen, Version 0.1

Gesetz zur Regulierung von Internetveröffentlichungen im Bundesdatenschutzgesetz

"Vorschläge des ULD zur Regulierung personenbezogener Internetdatenveröffentlichungen, Version 0.1" vollständig lesen
Mittwoch, 27. Oktober 2010

2: Pressemitteilungen

ULD legt Gesetzesvorschlag zur Internet-Regulierung vor

Google Street View, Facebook, Prangerseiten im Internet, Videoportale, Suchmaschinen – der Datenschutz bei Internetveröffentlichungen ist zu einem öffentlichen Aufreger geworden. Nachdem der Bundesrat jüngst einen Gesetzentwurf zur Veröffentlichung von Geodaten im Internet eingebracht hatte, wurde am 20.09.2010 von Bundesinnenminister Thomas de Maizière ein "Datenschutzgipfel" geleitet, auf dem die Internetwirtschaft von der Bundesregierung aufgefordert wurde, sich selbst Datenschutzregelungen aufzuerlegen. Für den 07.12.2010 wurde dann eine Gesetzesinitiative des Bundesinnenministeriums angekündigt. Anlässlich der Tagung des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) „Privatsphäre in der globalen Informationsgesellschaft – Ist der Datenschutz noch zu retten?“ präsentiert der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Dr. Thilo Weichert, einen Gesetzesvorschlag für Vorschriften zum Datenschutz im Internet.

"ULD legt Gesetzesvorschlag zur Internet-Regulierung vor" vollständig lesen
Freitag, 1. Oktober 2010

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Datenschutz und Datensicherheit im Netz

Thilo Weichert, Leiter des ULD
Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein

Verbraucherschutz-Konferenz 2010
Internet für alle - Senioren sicher online unterwegs
Kiel, 01.10.2010

Montag, 5. Juli 2010

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Wie sicher sind meine Daten? Datenschutz bei Google, Facebook & Co.

Thilo Weichert, Leiter des ULD
Landesbeauftragter für Datenschutz 
Schleswig-Holstein
Tagung für Führungskräfte der Polizei
Web 2.0/Soziale Netzwerke
Sielbeck 05.07.2010 

Mittwoch, 25. November 2009

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Richtig gezielt? Verhaltensorientierte Zielgruppenansprache nach deutschem Recht

Vortrag von Dr. Thilo Weichert beim Symposium „Privatsphäre mit System – Datenschutz in einer vernetzten Welt“ in Düsseldorf am 25. November 2009 LDI NRW/ITM Uni Münster

Dienstag, 15. September 2009

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Datenschutz bei Internetveröffentlichungen

Von Dr. Thilo Weichert Die Beschwerden von Betroffenen über Datenschutzverstöße im Internet haben in jüngster Zeit massiv zugenommen. Die Rechtslage ist aber angesichts der neuen Sachverhalte und der weitgehend fehlenden klaren Regelungen weder den Internet-Nutzenden noch den Betroffenen eindeutig erkennbar – Grund genug, die bestehenden gesetzlichen Rudimente darzustellen und auszufüllen und dadurch etwas mehr Rechtssicherheit zu schaffen.