Dienstag, 19. April 2011

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Datenschutz und medizinische Forschung

Thilo Weichert, Leiter des ULD
Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein

Fortbildung Ethik-Kommissionen
Lübeck 19.04.2011

Mittwoch, 7. Juli 2010

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Sicherheitsaspekte der elektronischen Gesundheitskarte

Dr. Thilo Weichert, Leiter des ULD

IT-Sicherheit am Donaustrand
Kultur- und IT-Speicher Regensburg
7. Juli 2010

Mittwoch, 7. Oktober 2009

Datenschutzrechte der Patienten

von Thilo Weichert
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Mittwoch, 7. Mai 2008

Externe Datenschutzbeauftragte in Arztpraxis und Krankenhaus

Dürfen öffentliche oder private Stellen, in denen Daten verarbeitet werden, die der beruflichen Schweigepflicht unterliegen, einen externen betrieblichen oder behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellen? Mit dieser Frage wird das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz immer wieder konfrontiert. Insbesondere ambulante Arztpraxen, aber auch große öffentliche oder private Krankenhäuser würden gerne externe Datenschutzkompetenz für ihre Organisation nutzbar machen und sind unsicher, ob dem rechtliche Gründe entgegenstehen.

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Mittwoch, 7. Mai 2008

Bestellung externer Datenschutzbeauftragter in Arztpraxen und Krankenhäusern

Sowohl Arztpraxen als auch Apotheken und andere „Heilberufler“, die der beruflichen Schweigepflicht nach § 203 StGB unterliegen, sind nach § 4f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in den meisten Fällen verpflichtet, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Krankenhäuser, die in privater Rechtsform betrieben werden, unterfallen dieser Pflicht praktisch ausnahmslos. Kann diese gesetzliche Pflicht auch dadurch umgesetzt werden, dass ein externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter unter Vertrag genommen wird?
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Mittwoch, 22. März 2006

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Datenschutz – (k)eine Barriere!? Schutz von Kindern gegen Vernachlässigung und Gewalt

Sozialdatenschutz in der täglichen Sozialarbeit – Sicherheit im Handeln

Ein Vortrag von Torsten Koop, Mitarbeiter beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein anläßlich der Fachtagung des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren am 22.03.2006 in Elmshorn

"Datenschutz – (k)eine Barriere!? Schutz von Kindern gegen Vernachlässigung und Gewalt" vollständig lesen
Donnerstag, 8. Dezember 2005

Anschluss von Arztpraxisrechnern ans Internet

Hinweise zum Anschluss von Arztpraxisrechnern an das Internet

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz hat sich aus Anlass eines Gütesiegelverfahrens sowie im Rahmen von Anfragen durch Ärzte mit der Frage des Internetanschlusses für Arztpraxisrechner auseinander gesetzt und folgende Hinweise hierzu erarbeitet:

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Freitag, 2. Juli 2004

Betriebliche Datenschutzbeauftragte in Apotheken

Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz in vielen Apotheken Pflicht. Die Organisation des Datenschutzes in Apotheken ist keine einfache Aufgabe: Wie gestalte ich die EDV, wie die Informationsabläufe, wie die Abschottung gegen unberechtigte Kenntnisnahmen? Für die Beantwortung dieser sowie ähnlicher Fragen hat der Apotheker selbst oft weder die nötige Zeit noch das nötige Know-how. Dies ist Grund genug, einen Mitarbeiter als betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, selbst wenn eine gesetzliche Pflicht hierfür nicht besteht.
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Mittwoch, 10. September 2003

Hinweise zur Verwendung standardisierter Anamnesefragebögen

Bei Ärztekammern und Datenschutzbehörden gehen immer wieder Beschwerden von Patienten ein, dass sie von Ärzten vor der Behandlung zum Ausfüllen umfangreicher Fragebögen mit oft sensiblen, ja intimen Fragen aufgefordert werden. In Einzelfällen verweigern gar Ärzte die Behandlung, wenn diese Anamnesebögen nicht ausgefüllt werden. Der vorliegende Beitrag behandelt die Frage, inwieweit solche Fragebögen aus Datenschutzsicht zulässig sind und was in der täglichen Praxis beachtet werden sollte.

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Donnerstag, 8. Mai 2003

Nutzung von personenbezogenen Rezeptdaten durch Apothekenrechenzentren nur zu Abrechnungszwecken zulässig

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung bestätigt Auffassung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz
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