3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Datenschutz aus Europa – was hat dies mit Technik zu tun?
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 14.11.2018
bei dem KoSSE-Workshop "Data Protection by Design" in Kiel
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Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 14.11.2018
bei dem KoSSE-Workshop "Data Protection by Design" in Kiel
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 10.11.2018
bei dem Medienkompetenztag Schleswig-Holstein in Kiel
Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 05.06.2018 hat klargestellt: Facebook-Fanpage-Betreiber sind gemeinsam mit Facebook für den Datenschutz verantwortlich. Nun stellt sich die Frage: Was ist zu tun?
Der Bayerische Landesbeauftragte
für den Datenschutz

Europäischer Gerichtshof bestätigt die Auffassung deutscher Datenschutzaufsichtsbehörden: Betreiber von Facebook-Fanpages können für Datenverarbeitungen von Facebook (mit)verantwortlich sein
Heute ist ein historischer Tag für den Datenschutz: Ab heute, dem 25.05.2018, gilt nämlich die Datenschutz-Grundverordnung. Damit erhält der Datenschutz in Europa ein neues Fundament.
begleitende Vortragsfolien
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 14.03.2018
an der Fachhochschule Kiel zur Vortragsreihe
„Vom Elektronengehirn zu Smart Data“ des Computermuseums
In einem Interview mit der BILD-Zeitung mit der designierten Digital-Ministerin Dorothee Bär unterstellte der Journalist, dass "der gute alte Datenschutz" Chancen im Gesundheitsbereich verhindern würde. Frau Bär stimmte ihm zu: "Wir brauchen deshalb endlich eine smarte Datenkultur vor allem für Unternehmen. Tatsächlich existiert in Deutschland aber ein Datenschutz wie im 18. Jahrhundert."
Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, hält dagegen:
Der Tag für das sicherere Internet findet jedes Jahr statt am zweiten Tag der zweiten Woche des zweiten Monats, also an einem Dienstag Anfang Februar. Keineswegs soll damit zum Ausdruck kommen, dass Sicherheit und Datenschutz im Internet nur die zweite Geige spielen sollen – auch wenn die Realität dies vermuten lässt.
Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.
Die Jahreskonferenz „Die Fortentwicklung des Datenschutzes“ des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“ war spannend bis zum Schluss. Die Datenschutz-Grundverordnung allein schafft noch keinen besseren Datenschutz. Wie dieser erreicht werden kann, welche Rollen dabei Europäische Union und Mitgliedstaaten, Gesetzgeber und Gerichte, Aufsichtsbehörden und Informatiker spielen können, aber auch die auseinandergehenden Interessen von Unternehmen und Gewerkschaften – all dies wurde leidenschaftlich diskutiert.