Fehlzusendungen

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Die Dienststelle der Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, ULD) erhält immer wieder Nachrichten, die die Absenderin oder der Absender an den datenschutzrechtlich Verantwortlichen - eine Firma oder eine Behörde - senden wollte.

Das betrifft z.B. Anfragen, Aufforderungen zum Löschen oder auch Einwilligungen.

Der Grund für die Verwechselung liegt meist darin, dass der datenschutzrechtlich Verantwortliche die Kontaktdaten der Landesbeauftragten für Datenschutz oder des ULD in seinen Informationen genannt hat. Das ist auch korrekt, denn die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt vor, dass der Verantwortliche auf das "Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde" hinweist (Art. 13 Abs. 2 Buchst. d DSGVO[Extern], Art. 14 Abs. 2 Buchst. e DSVGO)[Extern].

Versehentlich werden dann die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde - also des ULD - für die Korrespondenz mit dem Verantwortlichen verwendet.

In solchen Fällen weist das ULD die Absenderin oder den Absender auf die mutmaßliche Fehladressierung hin und bittet darum, die Korrespondenz mit dem richtigen Adressaten - also der Firma oder der Behörde - zu führen.

Bei Hinweisen auf Datenschutzverstöße kann man sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde - die Landesbeauftragte für Datenschutz und ihre Dienststelle - wenden. Einen Überblick über die Aufgaben der Dienststelle finden Sie hier:

https://www.datenschutzzentrum.de/ueber-uns/