Donnerstag, 12. Dezember 2019

Informationsfreiheit in der Finanzverwaltung

Mit dem Gesetz zur Änderung des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein vom 05.05.2017 (GVOBl. 2017, 279) wurden auch die Finanzbehörden in den Kreis der nicht-informationspflichtigen Stellen aufgenommen, soweit Vorgänge der Steuerfestsetzung, Steuererhebung und Steuervollstreckung betroffen sind (§ 2 Abs. 4 Nr. 5 IZG-SH).

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Donnerstag, 12. Dezember 2019

Informationszugang und privatrechtliches Handeln öffentlicher Stellen

Das Recht auf freien Zugang zu Informationen soll dazu beitragen, erstens die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger zu stärken und angesichts der somit vermittelten Erkenntnisse der Meinungs- und Willensbildung in der Demokratie dienen zu können, zweitens Transparenz und Vertrauen zwischen der Verwaltung und den Bürgern zu stärken und drittens eine bürgerfreundliche Verwaltung zu ermöglichen (vgl. zu dem Sinn und Zweck des Informationszuganges auch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) jeweils vom 03.11.2011, 7 C 3.11 und 7 C 4.11; Plenarprotokoll 14/104 der 104. Sitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtages vom 26.01.2000, Seite 7936).

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Donnerstag, 12. Dezember 2019

Leitfaden "Grundlagen des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein"

Das Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) gewährt Zugang zu Informationen bei informationspflichtigen Stellen und legt die Bedingungen für diesen Informationsanspruch fest. Dieser Leitfaden richtet sich sowohl an die informationspflichtigen Stellen, an die solche Anfragen gestellt werden, als auch an die Bürger, die Informationen begehren. Vermittelt werden soll ein Überblick über die Anforderungen und Grenzen des Informationszuganges nach dem IZG-SH.

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Donnerstag, 12. Dezember 2019

IZG-SH und Urheberrecht

Nach § 10 Satz 1 Nr. 2 IZG-SH kann die Gewährung des begehrten Informationszugangs im Einzelfall abzulehnen sein, wenn Dritte davon in ihren Urheberrechten betroffen wären. Die Regelung lautet:

„Soweit durch die Bekanntgabe von Informationen […] Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, verletzt würden, […] und das aus den Nummern 1 bis 4 jeweils folgende schutzwürdige private Interesse an der Geheimhaltung gegenüber dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse überwiegt, ist der Antrag abzulehnen, es sei denn, die jeweils Betroffenen haben zugestimmt.

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Dienstag, 10. Dezember 2019

Bemessung der Kosten nach dem IZG-SH

In der Beratungspraxis des ULD zum IZG-SH stellt die Kostenfrage sowohl für Antragsteller als auch für informationspflichtige Stellen immer wieder eine erhebliche Unsicherheit und Herausforderung dar. Aus diesem Anlass hat das ULD die nachstehende Handreichung veröffentlicht.

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Montag, 9. Dezember 2019

7: FAQ - Häufig gestellte Fragen

Allgemeine FAQs zur Informationsfreiheit

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Mittwoch, 17. Oktober 2018

2: Pressemitteilungen

Informationsfreiheitsbeauftragte Schleswig-Holstein: Transparenz der Verwaltung auch beim Einsatz von Algorithmen und Künstlicher Intelligenz

In der Verwaltung wird zurzeit geprüft, inwieweit Algorithmen und Verfahren der Künstlichen Intelligenz die Bearbeitung der Aufgaben vereinfachen oder auch erst ermöglichen können. Dabei geht es vielfach nicht um personenbezogene Daten, sondern um Sachdaten, beispielsweise bei Wettervorhersagen, Prüfungen der Stabilität von Brücken oder Planungen von Verkehrswegen und Stromtrassen. Was bedeutet diese Entwicklung für das Recht auf freie Informationen? Was bedeutet dies für das dahinter stehende Prinzip der Kontrollierbarkeit des Verwaltungshandelns?

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