Donnerstag, 20. Februar 2014

2: Pressemitteilungen

ULD empfiehlt nach dem WhatsApp-Facebook-Deal: „Wechseln“

Gestern Nacht wurde die Öffentlichkeit von der Nachricht überrascht, dass das global größte soziale Netzwerk Facebook mit ca. 1,2 Mrd. Nutzenden für einen Kaufpreis von 19 Mrd. US-Dollar den global wohl am verbreitetsten Instant-Messenger-Dienst WhatsApp mit etwa 450 Mio. Nutzenden erworben hat. Damit werden nicht nur diese beiden US-Unternehmen, sondern potenziell die dort vorhandenen personenbezogenen Datenbestände verschmolzen. Dies ist insofern von höchster Datenschutzrelevanz, weil viele Menschen bei der Individualkommunikation von Facebook, um diesem Datenmoloch zu entgehen, zu WhatsApp gewechselt sind. 
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Donnerstag, 20. Februar 2014

2: Pressemitteilungen

ULD empfiehlt nach dem WhatsApp-Facebook-Deal: „Wechseln“

Gestern Nacht wurde die Öffentlichkeit von der Nachricht überrascht, dass das global größte soziale Netzwerk Facebook mit ca. 1,2 Mrd. Nutzenden für einen Kaufpreis von 19 Mrd. US-Dollar den global wohl am verbreitetsten Instant-Messenger-Dienst WhatsApp mit etwa 450 Mio. Nutzenden erworben hat. Damit werden nicht nur diese beiden US-Unternehmen, sondern potenziell die dort vorhandenen personenbezogenen Datenbestände verschmolzen. Dies ist insofern von höchster Datenschutzrelevanz, weil viele Menschen bei der Individualkommunikation von Facebook, um diesem Datenmoloch zu entgehen, zu WhatsApp gewechselt sind.

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Mittwoch, 18. Dezember 2013

Berufungsbegründung des ULD im Verfahren zu Fanpages

Verwaltungsrechtssache Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz ./. Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH
4 LB 20/13

 

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Mittwoch, 18. Dezember 2013

Berufungsbegründung Verwaltungsrechtssache ULD ./. Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Angelegenheit beantragen wir, das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 9. Oktober 2013, Az.: 8 A 14/12, abzuändern und die Klage abzuweisen.

Die Berufung begründen wir wie folgt:

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Freitag, 1. November 2013

2: Pressemitteilungen

ULD legt Berufung gegen Urteil des VG Schleswig in Sachen Facebook-Fanpages ein

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Mittwoch, 9. Oktober 2013

2: Pressemitteilungen

Verwaltungsgericht: Fanpage-Betreiber unverantwortlich für Facebook-Datenverarbeitung

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Mittwoch, 24. April 2013

2: Pressemitteilungen

OVG Schleswig-Holstein: Für Facebook gilt kein deutsches Datenschutzrecht

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Freitag, 5. April 2013

Persönlichkeitsverletzungen im Internet, Kurzhinweise zum Vorgehen

Persönlichkeitsverletzungen im Internet sind leider keine Seltenheit und finden tagtäglich statt. Hier finden Sie einige kurze Hinweise, was Sie tun können, wenn im Internet Fotos von Ihnen veröffentlicht werden, ein falsches Facebook-Profil angelegt wird, persönliche Dokumente publiziert oder Sie in Foren oder Blogs beleidigt werden.

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Freitag, 5. April 2013

Persönlichkeitsverletzungen im Internet, Kurzhinweise zum Vorgehen

Persönlichkeitsverletzungen im Internet sind leider keine Seltenheit und finden tagtäglich statt. Hier finden Sie einige kurze Hinweise, was Sie tun können, wenn im Internet Fotos von Ihnen veröffentlicht werden, ein falsches Facebook-Profil angelegt wird, persönliche Dokumente publiziert oder Sie in Foren oder Blogs beleidigt werden.

  1. Wann kann ich etwas gegen Persönlichkeitsverletzungen im Internet tun?

    Als Privatperson haben Sie das Recht, selbst zu entscheiden, wer was wann über Sie veröffentlicht. Dies gilt unter anderem bei Fotos, bei denen Sie ein Recht am eigenen Bild haben. Werden Fotos veröffentlicht, auf denen Sie eindeutig erkennbar sind, können Sie dagegen vorgehen und die Veröffentlichung untersagen. Ausnahmen gibt es nach dem Kunsturhebergesetz für Teilnehmer an Versammlungen, wenn Personen Beiwerk zu Landschaften oder sonstigen Örtlichkeiten sind, für Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte und wenn Personen insbesondere gegen Geld in die Veröffentlichung eingewilligt haben. Auch wenn sonstige private Informationen über Sie etwa in Foren oder Blogs veröffentlicht werden, können Sie dieses in der Regel untersagen. Und erst recht müssen Sie sich keine „Fake-Profile“ (eine Form des Identitätsdiebstahls, in der ohne Ihre Einwilligung ein Dritter sich in einem sozialen Netzwerk wie Facebook als Sie ausgibt) akzeptieren. Oftmals sind in vielen dieser Fälle auch Straftatbestände wie Beleidigung, Nachstellung („Stalking“) oder üble Nachrede erfüllt.

  2. Wie kann ich das Foto, Profil oder sonstige persönliche Informationen löschen lassen, die Dritte im Internet über mich veröffentlicht haben? (Für Persönlichkeitsverletzungen in sozialen Netzwerken siehe Frage 3)

    Je nach Intensität der Verletzung und Eilbedürftigkeit können Sie die folgenden Schritte nacheinander oder gegebenenfalls auch parallel einleiten.

    1. Sofern möglich, kontaktieren Sie denjenigen, der das Foto bzw. Ihre Informationen veröffentlicht hat und fordern Sie ihn auf, die verletzenden Inhalte sofort zu löschen. Weisen Sie dabei auf Ihre Persönlichkeitsrechte hin.
    2. Nehmen Sie Kontakt zu dem Anbieter des Internetangebots auf, auf dem die Persönlichkeitsverletzung begangen wird und fordern Sie von dem Betreiber die sofortige Löschung der Informationen. Bei deutschen Anbietern sollten Sie die Kontaktdaten im Impressum bzw. unter „Kontakt“ finden. Weisen Sie auch hier auf Ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht hin und darauf, dass nach § 10 Telemediengesetz rechtswidrige Inhalte unverzüglich vom Betreiber des Internetangebots zu entfernen sind.

      Sollte kein Impressum auf der Webseite vorhanden sein, so können Sie ggf. Informationen über den Betreiber der Seite über die Registrierungsdaten des Domain-Namens (Teil der Internetadresse) erfahren. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an die jeweilige Registrierungsorganisation:

    3. Wenn ein Straftatbestand vorliegt (z. B. Beleidigung etc.), können Sie Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizei stellen.
    4. Wenden Sie sich an den Landesbeauftragten für Datenschutz Ihres Bundeslandes. Es handelt sich hierbei um unabhängige Aufsichtsbehörden, die Sie als öffentliche Einrichtung in Datenschutzfragen kostenlos beraten und ggf. zumindest bei deutschen Anbietern direkt gegen diese bei Rechtsverletzungen vorgehen können.

      Die Kontaktdaten aller Datenschutzbeauftragten finden Sie hier: https://www.datenschutz.de/organisation-datenschutz/[extern]

    5. Auch die örtlichen Verbraucherzentralen können Sie beraten. Informationen dazu finden Sie u. a. hier: http://www.surfer-haben-rechte.de [extern]
  3. Wie soll ich bei Persönlichkeitsverletzungen in Facebook (und anderen sozialen Netzwerken) vorgehen?

    1. Fordern Sie denjenigen, der die Persönlichkeitsrechtsverletzung begangen hat, auf, die Informationen / Fotos umgehend zu entfernen. Weisen Sie ihn darauf hin, dass es in der Regel nicht ausreicht, die Information nur zu sperren oder den Zugriff darauf einzuschränken. Vielmehr soll er Ihnen bestätigen, dass die Informationen / Fotos tatsächlich gelöscht wurden. Weisen Sie dabei auf Ihre Persönlichkeitsrechte bzw. Ihr Recht am eigenen Bild hin.
    2. Nutzen Sie die „Melden“-Funktion der sozialen Netzwerke und fordern Sie damit den Betreiber (z. B. Facebook) auf, die Inhalte zu löschen. Bei der Verletzung allgemeiner Persönlichkeitsrechte ist der Betreiber (z. B. Facebook) dazu verpflichtet, rechtswidrige Inhalte unverzüglich aus dem Internetangebot zu entfernen.

      Bei Facebook klicken Sie auf „Aktionen“ bei dem Zahnrad in der oberen rechten Ecke der Nachricht und klicken dann auf „Spam oder Missbrauch melden“. Bei Fotos finden Sie unter dem Foto die Option „Dieses Foto melden“. Zum Melden ganzer Profile verwenden Sie die Option „Melden/Blockieren“ direkt auf der Profilseite.

      Diese Möglichkeiten stehen Ihnen in der Regel nur zur Verfügung, wenn Sie bei Facebook angemeldet sind. Sollten Sie nicht bei Facebook registriert sein, so können Sie den folgenden Link verwenden, um den Missbrauch zu melden: https://www.facebook.com/help/174210519303259 [extern].

      Eine telefonische Kontaktmöglichkeit besteht bei Facebook nicht. Angemeldete Nutzer können für formfreie Nachrichten ein Kontaktformular verwenden: http://www.facebook.com/help/contact.php?show_form=impressum_contact [extern]. Außerdem wird im Impressum von Facebook die E-Mail-Adresse impressum-support@support.facebook.com als Kontaktmöglichkeit genannt. Zwar betreibt Facebook den Support für deutsche Kunden von Irland aus, jedoch sind dort auch deutschsprachige Mitarbeiter beschäftigt, so dass Sie Ihre Anfrage auf Deutsch stellen können. Allerdings sind die Erfahrungen mit den o. g. Kontaktmöglichkeiten sehr unterschiedlich und ggf. muss das Melden und / oder die Nachricht an den Support mehrfach wiederholt werden, bis eine Reaktion erfolgt.

    3. Erstatten Sie ggf. Strafanzeige bei der Polizei, wenn ein Straftatbestand (z. B. Beleidigung) vorliegt.
    4. Wenden Sie sich an den Landesbeauftragten für Datenschutz Ihres Bundeslandes. Es handelt sich hierbei um unabhängige Aufsichtsbehörden, die Sie als öffentliche Einrichtung in Datenschutzfragen kostenlos beraten und ggf. zumindest bei deutschen Anbietern direkt gegen diese bei Rechtsverletzungen vorgehen können. Auch haben diese ggf. spezielle Kontaktdaten der Anbieter der sozialen Netzwerke, um in besonderen Fällen die Löschung der Daten / Fotos zu beschleunigen. Allerdings kann auch dann noch eine Reaktion insbesondere bei ausländischen Anbietern der Netzwerke mehrere Tage bis Wochen dauern.

      Die Kontaktdaten aller Beauftragten finden Sie hier: https://www.datenschutz.de/organisation-datenschutz/[extern]

    5. Auch die örtlichen Verbraucherzentralen können Sie beraten. Informationen dazu finden Sie u. a. hier: http://www.surfer-haben-rechte.de[extern].
Dienstag, 12. März 2013

Beschwerdebegründung im Verfahren gegen die Facebook Ireland Ltd.

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