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Freitag, 2. Juli 2021

6: Konferenzpapiere

Protokolle der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK)

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) ist ein Gremium, das sich mit aktuellen Fragen der Informationsfreiheit beschäftigt, das heißt mit dem Zugang zu amtlichen Informationen bei öffentlichen Stellen.
Geschäftsordnung der IFK

Der IFK gehören der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie die Informationsfreiheitsbeauftragten der Länder an. Bislang wurden in dreizehn Bundesländern Informationsfreiheitsbeauftragte etabliert.

Die Konferenz findet zweimal jährlich statt und ist grundsätzlich öffentlich.

Sie wird vorbereitet durch den Arbeitskreis Informationsfreiheit (AKIF).  Die nächste Sitzung der IFK findet am 10. Juni 2026 in Potsdam unter Leitung der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg [Extern] statt.

Nachfolgend finden Sie die Sitzungsprotokolle der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland ab 2009.
Die Texte stehen jeweils im PDF-Format zur Verfügung.

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Donnerstag, 12. Dezember 2019

Das Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein und die Landesverfassung

Leitfaden „Grundlagen des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein“
Leitfaden „Grundlagen des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein“

Das IZG-SH begründet gem. § 3 Satz 1 IZG-SH einen Anspruch auf Informationszugang für die Informationen, über die die informationspflichtige Stelle verfügt – sofern keine Ausschlussgründe nach den §§ 9, 10 IZG-SH greifen. 

Die Systematik des Gesetzes ist so aufgebaut, dass die in den §§ 9, 10 IZG-SH enthaltenen Ausschlussgründe wiederum den Anspruch auf Informationszugang nur dann beschränken können, wenn und insoweit das Interesse an der Geheimhaltung das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. Näheres ergibt sich aus dem Leitfaden des ULD „Grundlagen des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein:

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Donnerstag, 12. Dezember 2019

Informationsfreiheit in der Finanzverwaltung

Mit dem Gesetz zur Änderung des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein vom 05.05.2017 (GVOBl. 2017, 279) wurden auch die Finanzbehörden in den Kreis der nicht-informationspflichtigen Stellen aufgenommen, soweit Vorgänge der Steuerfestsetzung, Steuererhebung und Steuervollstreckung betroffen sind (§ 2 Abs. 4 Nr. 5 IZG-SH).

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Donnerstag, 12. Dezember 2019

IZG-SH und Urheberrecht

Nach § 10 Satz 1 Nr. 2 IZG-SH kann die Gewährung des begehrten Informationszugangs im Einzelfall abzulehnen sein, wenn Dritte davon in ihren Urheberrechten betroffen wären. Die Regelung lautet:

„Soweit durch die Bekanntgabe von Informationen […] Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, verletzt würden, […] und das aus den Nummern 1 bis 4 jeweils folgende schutzwürdige private Interesse an der Geheimhaltung gegenüber dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse überwiegt, ist der Antrag abzulehnen, es sei denn, die jeweils Betroffenen haben zugestimmt.

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Mittwoch, 20. November 2019

2: Pressemitteilungen

Videoüberwachung im Fitness-Studio – nicht in Umkleiden!

Immer wieder beschweren sich Sporttreibende und Fitness-Fans bei der Landesbeauftragten für Datenschutz, Marit Hansen, über Videokameras in Fitness-Studios. Vor einigen Jahren hatte ihre Dienststelle, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD), vier Fitness-Studios in Schleswig-Holstein geprüft. Für alle vier Fitness-Studios stellte das ULD fest, dass die Videoüberwachung einiger Bereiche gegen das Datenschutzrecht verstieß, und untersagte daraufhin im  Juni 2017 die Überwachung dieser Bereiche.

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Samstag, 7. September 2019

2: Pressemitteilungen

Facebook-Dating – aus Datenschutzsicht ein klarer Abtörner

Das soziale Netzwerk Facebook hat einen neuen Dienst angekündigt: Facebook-Dating. Die Einführung in Europa ist für das Jahr 2020 geplant, in den USA ist der Dienst schon jetzt nutzbar. Datenschützer wie Marit Hansen sehen dieses neue Angebot kritisch.

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Freitag, 24. Mai 2019

2: Pressemitteilungen

Datenschutz und Informationsfreiheit in Schleswig-Holstein: hart am Wind – Landesbeauftragte für Datenschutz stellt Tätigkeitsbericht 2019 vor –

Einen Tag vor dem ersten Geburtstag der Datenschutz-Grundverordnung legt die Landes­beauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein Marit Hansen ihren Tätigkeitsbericht für die Jahre 2017 und 2018 vor. Der Berichtszeitraum war geprägt von der europäischen Datenschutz­reform, die zu Veränderungen der gesetzlichen Regelungen und damit verbunden zu Rekord­zahlen an Beschwerden und Nachfragen führte. Ebenfalls zunehmend nachgefragt wurden Hilfen im Bereich Informationsfreiheit, wenn Bürgerinnen und Bürger ihr Recht wahrnehmen wollen, Zugang zu Daten der Verwaltung zu erlangen, und dabei öffentliche und private Interessen abgewogen werden müssen.

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Donnerstag, 14. Februar 2019

Location Services can Systematically Track Vehicles with WiFi Access Points at Large Scale

The risk of WiFi Tracking has been well recognized. New trends in the automotive industry promise a rapid growth of the number of mobile access points (and thus affected data subjects). While tracking of WiFi-users has been recognized as high potential risk, the risk has already been realized at large scale today for users of mobile access points.  In particular, two major location services are already operational today across Europe and systematically report the locations of a large percentage of mobile access points to central collection points controlled by entities outside of Europe.  Considering the high data protection risk inherent in location tracking of individuals, this raises the need for mitigation to new levels of urgency.

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Montag, 18. Juni 2018

2: Pressemitteilungen

Digitalisierung in Schleswig-Holstein – Chancen durch Open Source

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in seiner Plenumssitzung am 14. Juni 2018 einstimmig beschlossen, dass die Nutzung quelltextoffener Software („Open Source“) künftig eine besondere Rolle spielen soll. Bei solcher Software ist der Programmcode offengelegt und daher im Gegensatz zur Closed-Source-Software überprüfbar. In dem Beschluss des Landtages wird das Ziel benannt, „möglichst viele Verfahren bei wesentlichen Änderungen oder der Neuvergabe auf Open-Source-Software umzustellen“.

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Freitag, 25. Mai 2018

Die Datenschutz-Grundverordnung tritt in Kraft – das müssen selbstständige Heilberufler beachten

Am 25. Mai 2018 tritt die im Jahr 2016 verabschiedete EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollständig in Kraft. Sie wird dann die wesentlichen in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten anzuwendenden Vorschriften über den Datenschutz enthalten. Ergänzend finden sich für Heilberufler einzelne Konkretisierungen im neuen Teil 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), das am gleichen Tag in Kraft tritt.

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