Verfahrensverzeichnis § 7 Abs. 4 LDSG
Die datenverarbeitenden Stellen, die keine behördliche Datenschutzbeauftragte oder keinen behördlichen Datenschutzbeauftragten nach § 10 LDSG bestellt haben, melden dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz den Einsatz oder die wesentliche Änderung eines automatisierten Verfahrens (§ 7 Abs. 3 LDSG).
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) führt ein Verzeichnis der Meldungen nach § 7 Abs. 3 LDSG und veröffentlicht es auf seiner Webseite (§ 7 Abs. 4 LDSG).
Die gemeldeten Verfahren werden nachfolgend nach Meldejahr strukturiert aufgeführt:
- Verfahren aus dem Jahr 2012
- Verfahren aus dem Jahr 2013 (1)
- Verfahren aus dem Jahr 2013 (2)
- Verfahren aus dem Jahr 2014
- Verfahren aus dem Jahr 2015
- Verfahren aus dem Jahr 2016 (1)
- Verfahren aus dem Jahr 2016 (2)
- Verfahren aus dem Jahr 2017