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Bief: Verwaltungsrechtssache ULD ./. Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH 4 LB 20/13
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbezeichneter Angelegenheit erwidern wir auf das Schreiben der Berufungsbeklagten und erlauben uns, aufgrund der zwischenzeitlich auf Bundes- sowie Unionsebene ergangenen Rechtsprechung noch einmal geordnet zur Rechtmäßigkeit der Anordnung und damit zur Fehlerhaftigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stellung zu nehmen. Entscheidend für die tatsächliche und rechtliche Beurteilung ist, dass Facebook gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt (dazu unter 1.) und die Berufungsbeklagte für die Verstöße verantwortlich ist (dazu unter 2.).
Erwiderung des ULD im Gerichtsverfahren zu Fanpages
Verwaltungsrechtssache Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz ./. Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH
4 LB 20/13, Ihr Schreiben vom 16. Juni 2014
Sommerakademie 2014: „Supergrundrecht Sicherheit“ contra digitale Menschenrechte
Die Erkenntnis des deutschen Bundesverfassungsgerichts, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist, bildet seit den Reaktionen auf die Enthüllungen von Edward Snowden selbst in Deutschland keine gemeinsame Wertgrundlage mehr. „Sicherheit“ wird – wieder einmal – zum Supergrundrecht aufgewertet. Praktizierte Bündnistreue zu anderen Ländern wird über nationale und europäische Grundrechte gestellt.
2: Pressemitteilungen
Ein Jahr Snowden: „Es muss sich endlich etwas auf politischer Ebene tun“
3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Internet-TV und Datenschutz – ein Annäherungsversuch
"Zur Kontrolle von Datenerhebung und -nutzung durch global agierende Soziale Netzwerke" Thilo Weichert, Leiter des ULD Institut für Rundfunkrecht Jahrestagung 16. Mai 2014, Köln Datenschutz im Digitalen Zeitalter Global, Europäisch, National
3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Zur Kontrolle von Datenerhebung und -nutzung durch global agierende soziale Netzwerke und sonstige Internet-Unternehmen
Dr. Thilo Weichert, Leiter des ULD Beitrag zur Jahrestagung des Instituts für Rundfunkrecht (IfR) Datenschutz im digitalen Zeitalter – global, europäisch, national am 16.05.2014 in Köln
Weshalb Deutschland Edward Snowden um Einreise bitten muss
von Thilo Weichert
„Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zurverfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss“. Mit dieser Aussage des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) ist die Richtung vorgegeben, wie angesichts der umfassenden Überwachung des Internetverkehrs auch von deutschen Nutzenden durch die Geheimdienste der USA und Großbritanniens, der National Security Agency (NSA) und des Government Communications Headquarters (GCHQ), die deutschen Stellen vorgehen müssen. Die folgenden Erwägungen kommen zu dem Ergebnis, dass die verantwortlichen Stellen in der Bundesrepublik, insbesondere die Bundesregierung, verpflichtet sind, den in Moskau vorläufig Asyl genießenden Edward Snowden zu bitten, nach Deutschland zu kommen und Auskunft über seine Erkenntnisse zur Internetüberwachung durch NSA und GCHQ zu geben.
2: Pressemitteilungen
ULD empfiehlt nach dem WhatsApp-Facebook-Deal: „Wechseln“
2: Pressemitteilungen
ULD empfiehlt nach dem WhatsApp-Facebook-Deal: „Wechseln“
Gestern Nacht wurde die Öffentlichkeit von der Nachricht überrascht, dass das global größte soziale Netzwerk Facebook mit ca. 1,2 Mrd. Nutzenden für einen Kaufpreis von 19 Mrd. US-Dollar den global wohl am verbreitetsten Instant-Messenger-Dienst WhatsApp mit etwa 450 Mio. Nutzenden erworben hat. Damit werden nicht nur diese beiden US-Unternehmen, sondern potenziell die dort vorhandenen personenbezogenen Datenbestände verschmolzen. Dies ist insofern von höchster Datenschutzrelevanz, weil viele Menschen bei der Individualkommunikation von Facebook, um diesem Datenmoloch zu entgehen, zu WhatsApp gewechselt sind.
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