Montag, 8. September 2014

2: Pressemitteilungen

ULD: „Kein Freihandelsabkommen bei personenbezogenen Dienstleistungen“

Am 14. Juli 2014 begann die 6. Verhandlungsrunde zum umstrittenen transatlantischen Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA („Trans-Atlantic Trade and Investment Partnership“ – TTIP). Nach einer Analyse der verfügbaren Informationen, insbesondere von ursprünglich als vertraulich gekennzeichneten Unterlagen aus der 5. Verhandlungsrunde, kommt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zu dem Ergebnis, dass die Gespräche zu denjenigen Wirtschaftsbereichen, bei denen der Austausch personenbezogener Daten zum wesentlichen Gegenstand eines Produktes oder einer Dienstleistung gehört, abgebrochen werden müssen. Die USA fordern eine Einbeziehung von Diensten der Telekommunikation, der Telemedien, des Online-Handels, zu E-Health, zu Verschlüsselung und Cloud-Services, von Finanzdienstleistungen, Medien- und Beratungsleistungen in TTIP.

Thilo Weichert: „Wegen der fehlenden Sicherstellung der Vertraulichkeit dieser Dienste für die Kundinnen und Kunden, wegen mangelnder Datenschutzgewährleistungen und der Weigerung der USA, die in Europa geltenden Grundrechte zu schützen, können die Verhandlungen in diesen Bereichen keine akzeptablen Ergebnisse bringen. Die Politik auf europäischer wie auf deutscher Ebene bekräftigt regelmäßig, es dürfe bei TTIP keine Abstriche beim europäischen Datenschutz geben. Dessen ungeachtet werden aber Forderungen von der US-Seite, informationstechnische Produkte mit personenbezogener Datenverarbeitung einzubeziehen, weder zurückgewiesen noch zurechtgerückt. Damit führt die EU nicht nur unnütze Verhandlungen, sondern missachtet zugleich die Aktivitäten der Wirtschaft für mehr Datenschutz und Datensicherheit, bei denen Europa gegenüber den USA einen klaren Wettbewerbsvorsprung hat. Dieser Vorsprung, der digitale Grundrechtsschutz und die aktuelle Gesetzgebung zu einer Europäischen Datenschutz-Grundverordnung werden so von der europäischen Verhandlungsseite zur Disposition gestellt. Statt TTIP unreflektiert zu puschen, sollte die deutsche Bundesregierung endlich ihre Blockade hinsichtlich der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung beenden.“

Die ausführliche Analyse zum Datenschutzes bei TTIP finden Sie unter
https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/772-.html