Audit: Stadt Bad Schwartau
Prüfnummer 32/2018
Befristet bis 18.04.2021
Datenschutzkonzept für die automatisierte Datenverarbeitung
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Prüfnummer 32/2018
Befristet bis 18.04.2021
Datenschutzkonzept für die automatisierte Datenverarbeitung
Registernummer 2-4/2015
Rezertifiziert am 21.03.2018
Befristet bis 21.03.2020
Erstzertifizierung: 27.04.2015
DRACOON (ehem. Secure Data Space)
Varianten: Online, Branded Cloud (ehem. Dedicated) und OEM (ehem. Virtual Appliance)
Version 4.5.0
Webbasierter, virtueller Datenraum, in welchen Daten hochgeladen, gespeichert, verwaltet und ausgetauscht werden können.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fordert in Artikel 5, dass Verantwortliche nicht nur die Grundsätze der Datenverarbeitung (Artikel 5 Abs.1) einhalten, sondern die Einhaltung auch nachweisen können müssen (Artikel 5 Abs. 2, „Rechenschaftspflicht“).
„Verantwortlicher“ ist nach Artikel 4 Nr. 7 (DSGVO) „die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet“.
Die Nachweispflicht erstreckt sich auch auf die Umsetzung technisch-organisatorischer Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen (Artikel 24 Abs. 1). Bedient sich ein Verantwortlicher eines Auftragsverarbeiters (Artikel 4 Nr. 8), so bleibt er für die Einhaltung der Grundsätze verantwortlich (Artikel 28); der Auftragsverarbeiter hat entsprechende Informationen zuzuliefern. Dazu gehört auch der Nachweis, dass die Verarbeitung nur gemäß den Weisungen des Auftraggebers erfolgt (Artikel 28 Abs. 3 lit 3).
begleitende Vortragsfolien
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 14.03.2018
an der Fachhochschule Kiel zur Vortragsreihe
„Vom Elektronengehirn zu Smart Data“ des Computermuseums
Ein Ratsinformationssystem ist ein IT-gestütztes Informations- und Dokumentenmanagementsystem, dass die Gremienarbeit in Kommunen unterstützt. Es hilft den politischen Gremien und kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Gleichzeitig erleichtert es der Verwaltung die Vorbereitung und Unterstützung der Arbeit der Gremien. Typischerweise organisiert ein Ratsinformationssystem einen Workflow für die Informationen, die für die kommunalen Gremien von Belang sind. So bereitet die Verwaltung die Sitzung vor (Aufstellung der Tagesordnung, Versand von Einladungen etc.) und hinterlegt die benötigten Unterlagen und Informationen im System; teilweise tun dies Mandatsträgerinnen, Mandatsträger und Fraktionen auch selbst. Vor, während und nach der Sitzung greifen die kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger auf die Unterlagen zu. Mit Hilfe des Systems wird nach der Sitzung das Protokoll erstellt und verteilt. Die Ergebnisse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung können im Internet veröffentlicht werden. Schließlich kann das System dazu genutzt werden, die Umsetzung der Beschlüsse zu überwachen.
Zu den mithilfe eines Ratsinformationssystems verarbeiteten Informationen gehören regelmäßig auch personenbezogene Daten. Dies sind einerseits Daten in Dokumenten mit personenbezogenen Inhalten, andererseits – unabhängig vom Inhalt der Dokumente – Daten über die Nutzenden (Protokolldaten beim Log-In, Abrufe, Webstatistiken). Bei der Datenverarbeitung sind die Vorgaben zu den technisch-organisatorischen Maßnahmen nach den Datenschutzgesetzen zu beachten. Bevor konkrete technisch-organisatorische Hinweise zur Konfiguration von Ratsinformationssystemen gegeben werden können, ist festzustellen, wer in den verschiedenen Konstellationen die Verantwortung für die Verarbeitung personenbezogener Daten trägt.
Die grundsätzlichen Anforderungen an ein Ratsinformationssystem hinsichtlich Benutzerauthentifizierung, rollenbasierter Zugriffsrechte, sicherer Übertragung von Daten und datenschutzkonformem Speichern sowie an Anwendungssoftware für Computer oder mobile Geräte sind dementsprechend hoch und müssen je nach Nutzungsszenario ergänzt werden. Die eingesetzte Software muss dafür ausgelegt sein, den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu genügen und die Rechte von betroffenen Personen zu schützen.
2-10/2014
Rezertifiziert am 15.02.2018
Befristet bis 15.02.2020
Erstzertifizierung am 15.10.2014
Varianten:
Professional Edition, Basic Edition, Starter Edition, stepfolio, Refugee Edition
Version 4.48
Webbasiertes Datenbanksystem zur Organisation im Bildungssektor
Der Tag für das sicherere Internet findet jedes Jahr statt am zweiten Tag der zweiten Woche des zweiten Monats, also an einem Dienstag Anfang Februar. Keineswegs soll damit zum Ausdruck kommen, dass Sicherheit und Datenschutz im Internet nur die zweite Geige spielen sollen – auch wenn die Realität dies vermuten lässt.
Im Januar 2018 wurde der vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI) erstellte Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 als Landtags-Drucksache 19/429 veröffentlicht. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) hatte bereits im Rahmen der Verbändeanhörung eine Stellungnahme gegenüber dem MILI zu dem seinerzeitigen Entwurf abgegeben. Erfreulicherweise wurden einige der eher gesetzessystematischen Anmerkungen des ULD berücksichtigt und sind in den aktuellen Entwurf eingeflossen.
Gleichwohl bietet der vorliegende Entwurf noch Anlass zur Kritik, es besteht noch Raum für
Verbesserungen. Die aus Sicht des ULD problematischsten Aspekte sind an den Anfang dieser
Stellungnahme gestellt.
Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.
3-9/2015
Rezertifiziert am 11.01.2018
Befristet bis 11.01.2020
Erstzertifizierung am 28.09.2015
Webbasierter, virtueller Datenraum zum Hochladen, Speichern, Verwalten und Austauschen von medizinischen Daten