Montag, 19. September 2016 2: Pressemitteilungen
Datenschutz-Vorgaben aus Europa umsetzen: Gemeinsam zu einem besseren Datenschutz! – Sommerakademie „Werkzeuge für einen besseren Datenschutz“ des ULD am 19. September 2016 in Kiel
Die Datenschutzreform der Europäischen Union (EU) bringt neue Anforderungen und Werkzeuge mit sich. Im Mai 2016 ist die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten, die ab Mai 2018 Geltung erhält. Wo keine eigenen Regelungen auf Bundes- oder Landesebene diese Grundverordnung konkretisieren, wird sie unmittelbar in der gesamten EU anwendbar sein. Um im Gesetzgebungsprozess die schwierigen Verhandlungen zum Abschluss zu bringen und die Zustimmung aller Mitgliedstaaten zu erhalten, blieben einige Regelungen unscharf. Daraus resultieren nun „Hausaufgaben“ für die Bundes- und Landesgesetzgeber, für die Datenschutzaufsichtsbehörden und vermutlich auch für die Gerichte. Viele Anwender aus Wirtschaft und Verwaltung sind verunsichert, was da auf sie zukommt.
In dieser Situation greift die Sommerakademie des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), die zurzeit in Kiel stattfindet, das Motiv eines wirksamen Datenschutzes auf: „Datenschutz neu denken! – Werkzeuge für einen besseren Datenschutz“ lautet das Thema, bei dem die namhaften Vortragenden sowie die fast 500 Fachkundigen im Publikum nicht bei der Grundverordnung stehenbleiben, sondern weitere Aspekte rund um die Frage diskutieren, wie sich Datenschutz künftig verbessern lässt.
"Datenschutz-Vorgaben aus Europa umsetzen: Gemeinsam zu einem besseren Datenschutz! – Sommerakademie „Werkzeuge für einen besseren Datenschutz“ des ULD am 19. September 2016 in Kiel" vollständig lesen Montag, 19. September 2016 Datenschutz neu denken! Werkzeuge für einen besseren Datenschutz
Sommerakademie 2016 - Begrüßungsrede Marit Hansen
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Datenschutz-Interessierte,
als wir vor einem Jahr begannen, die Sommerakademie 2016 zu planen, war die Europäische Datenschutz-Grundverordnung schon in Sicht, aber ob und wann sie beschlossen würde und was genau der Inhalt wäre, war unbekannt. Die Väter und Mütter der Grundverordnung hatten sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt:
- Harmonisierung, d.h. Datenschutz auf einem einheitlichen Niveau in der ganzen EU
und damit auch mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten, - Modernisierung des Datenschutzes aufgrund der Risiken, die der technische Fortschritt mit sich bringt,
- effektivere Möglichkeiten der Rechtewahrnehmung für die Betroffenen.
"Datenschutz neu denken! Werkzeuge für einen besseren Datenschutz" vollständig lesen Mittwoch, 1. Juni 2016 2: Pressemitteilungen
Selbstdatenschutz: ein wichtiges Instrument für Datenschutz – Forschungsprojekte vernetzen sich
Seit vielen Jahren berät das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Bürgerinnen und Bürger zum Thema Selbstdatenschutz. Darunter versteht man die Möglichkeiten für jede Nutzerin und jeden Nutzer, selbst Maßnahmen für Datenschutz zu ergreifen. Selbstdatenschutz beginnt beim Entscheiden, welche Daten man gegenüber anderen preisgibt. Bei der Internet-Nutzung helfen Selbstdatenschutz-Tools, um sich gegen unbefugte Zugriffe abzusichern oder um zu verhindern, dass man beim Surfen im Internet beobachtet werden kann. Wer E-Mail- oder Messenger-Dienste nutzt, kann die Inhalte auf dem Übertragungsweg verschlüsseln – das funktioniert jedenfalls dann, wenn sich die Nachricht für die berechtigten Empfänger auch wieder entschlüsseln lässt.
Selbstdatenschutz ist aber kein Allheilmittel: Wer im Datenschutz auf sich allein gestellt ist, kann sich nicht effektiv gegen eine Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten schützen. Deswegen richten sich die Datenschutzgesetze in Deutschland und Europa an die datenverarbeitenden Stellen, die die Einhaltung der Datenschutzanforderungen gewährleisten müssen.
"Selbstdatenschutz: ein wichtiges Instrument für Datenschutz – Forschungsprojekte vernetzen sich " vollständig lesen Mittwoch, 25. Mai 2016 2: Pressemitteilungen
Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft - jetzt Ärmel hochkrempeln und mit der Umsetzung starten
Heute, am 25. Mai 2016, beginnt die neue Ära im europäischen Datenschutzrecht: Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) tritt in Kraft. Sie wird mit ihren 99 Artikeln maßgeblich sein für die Datenschutzfragen in allen europäischen Mitgliedstaaten und damit einen Großteil des deutschen Datenschutzrechts ablösen. Nach einer Übergangszeit von zwei Jahren, d. h. ab dem 25. Mai 2018, wird die Datenschutz-Grundverordnung in der gesamten Europäischen Union unmittelbar gelten.
"Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft - jetzt Ärmel hochkrempeln und mit der Umsetzung starten" vollständig lesen Freitag, 15. April 2016 2: Pressemitteilungen
Video-Interviews mit Zeitzeugen der Datenschutz-Geschichte: Peter Schaar blickt auf seine Amtszeit als Bundesdatenschutzbeauftragter zurück
Im Jahr 2016 beginnt eine neue Etappe im Datenschutz: Gestern hat das Europäische Parlament die Datenschutzreform mit großer Stimmenmehrheit angenommen. Ab 2018 gelten damit die Regeln der Datenschutz-Grundverordnung in ganz Europa. Was dies genau für das allgemeine Datenschutzniveau und für die Rechte der Betroffenen bedeutet, wird in Deutschland auch davon abhängen, inwieweit die nationalen Spielräume genutzt werden und ob sich das Potenzial neuer Instrumente für einen besseren Datenschutz im europäischen Gefüge entfalten kann. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) wird sich aktiv dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen im Sinne eines wirksamen Datenschutzes weiterentwickelt werden.
Für die Gestaltung der Zukunft ist ein Blick auf die Wurzeln des Datenschutzes und seine Geschichte hilfreich, um die Motivation für dieses Grundrecht und dessen Umsetzung in der Praxis noch besser zu verstehen und aus der Vergangenheit zu lernen. In einer Rubrik „Datenschutz-Geschichte“ auf der Webseite des ULD kommen prominente Zeitzeugen zu Wort, die ausführlich aus ihrer jeweiligen Perspektive berichten. In dem nunmehr 17. Interview dieser Reihe wurde Peter Schaar befragt: Er übte das Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit von 2003 bis zum Ende des Jahres 2013 aus. In dem Video-Interview mit Mitarbeitern des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) blickt Peter Schaar auf die Höhen und Tiefen dieser zehn Jahre zurück.
"Video-Interviews mit Zeitzeugen der Datenschutz-Geschichte: Peter Schaar blickt auf seine Amtszeit als Bundesdatenschutzbeauftragter zurück" vollständig lesen Mittwoch, 23. März 2016 3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Datenschutz in Europa – Fluch oder Segen?
Vortrag der ULD-Leiterin Marit Hansen zu "Datenschutz in Europa - Fluch oder Segen?" im Rahmen der Sankelmarker Europagespräche zu "Massenüberwachung oder Datenschutz - Was bringt das neue Datenabkommen mit den USA?" am 23.03.2016 in Oeversee (aktualisiert April 2016)
"Datenschutz in Europa – Fluch oder Segen?" vollständig lesen Freitag, 27. November 2015 2: Pressemitteilungen
Die Zukunft der informationellen Selbstbestimmung – mit Datensparsamkeit UND digitaler Souveränität
Heute wird auf der Konferenz „Die Zukunft der informationellen Selbstbestimmung“ in Berlin diskutiert, welche Rolle Datenschutz in unserer Gesellschaft spielen soll und wie die informationelle Selbstbestimmung künftig funktionieren wird. Ausrichter der zweitägigen Veranstaltung ist das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte „Forum Privatheit – Selbstbestimmtes Leben in der Digitalen Welt“, in dem sich das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) aktiv beteiligt. Die Leiterin des ULD, Marit Hansen, wird in diesem Rahmen am Nachmittag an einer Gesprächsrunde mit Vertretern aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft teilnehmen.
"Die Zukunft der informationellen Selbstbestimmung – mit Datensparsamkeit UND digitaler Souveränität" vollständig lesen Mittwoch, 14. Oktober 2015 Positionspapier des ULD zum Safe-Harbor-Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 6. Oktober 2015, C-362/14
Dieses Positionspapier richtet sich an nichtöffentliche und öffentliche Stellen in ihrer Funktion als verantwortliche Stellen für Datenverarbeitungen (§ 3 Abs. 7 BDSG/§ 2 Abs. 3 LDSG) und soll verdeutlichen, welche Folgen das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein aus dem „Safe-Harbor-Urteil“ des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 06.10.2015, C-362/14, zieht.
Zunächst wird dargestellt, welche Aussagen der EuGH in seinem Urteil getroffen bzw. nicht getroffen hat (1). Das Positionspapier nimmt danach Stellung zu der Frage, welche Handlungsoptionen nach dem Urteil für die EU-Kommission bestehen (2), auf Basis welcher Rechtsgrundlagen eine Übermittlung personenbezogener Daten in die USA noch in Betracht kommt bzw. nicht mehr zulässig ist (3) und wie mit den Standardvertragsklauseln umzugehen ist (4). Schließlich wird dargestellt, welche Auswirkungen die gerichtliche Entscheidung – soweit dies derzeit absehbar ist – auf die Prüftätigkeit des ULD hat (5).
"Positionspapier des ULD zum Safe-Harbor-Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 6. Oktober 2015, C-362/14" vollständig lesen Mittwoch, 15. Juli 2015 Chronik des ULD ab 1978
Chronik der Dienststelle des Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein / des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein
"Chronik des ULD ab 1978" vollständig lesen Freitag, 10. Juli 2015 5: Stellungnahmen
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
Stellungnahme des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
"Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten " vollständig lesen