Mittwoch, 25. Mai 2016

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Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft - jetzt Ärmel hochkrempeln und mit der Umsetzung starten

Heute, am 25. Mai 2016, beginnt die neue Ära im europäischen Datenschutzrecht: Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) tritt in Kraft. Sie wird mit ihren 99 Artikeln maßgeblich sein für die Datenschutzfragen in allen europäischen Mitgliedstaaten und damit einen Großteil des deutschen Datenschutzrechts ablösen. Nach einer Übergangszeit von zwei Jahren, d. h. ab dem 25. Mai 2018, wird die Datenschutz-Grundverordnung in der gesamten Europäischen Union unmittelbar gelten.

Eine ganze Reihe von Öffnungsklauseln erlaubt den Mitgliedstaaten die selbstständige Regelung in vielen Bereichen, beispielsweise wenn es um die Erlaubnis von einigen Datenverarbeitungen geht, wenn Betroffenenrechte beschränkt werden sollen oder im Beschäftigtendatenschutz. Auch sind Konkretisierungen dort nötig, wo die Regelungen zu abstrakt geblieben sind. Dies ist eine Aufgabe für die Gesetzgeber auf Bundes- und Länderebene, die in Ausführungsgesetzen die Ausgestaltung regeln werden. Gefragt sind aber auch Best-Practice-Lösungen, gerade für die auf europäischer Ebene neu eingeführten Prinzipien wie Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen sowie die Instrumente der Datenschutz-Folgenabschätzung und der Zertifizierung.

Marit Hansen, die Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), sieht Licht und Schatten: „Ein gemeinsamer Startpunkt in Europa ist wichtig für ein zukunftsfähiges Datenschutzrecht. Wir stehen an einer Wegkreuzung: Wird der Datenschutz – etwa mit dem Verweis auf einen europäischen Minimalkonsens – beschnitten und beschränkt? Oder können wir auf der Basis der Grundverordnung das Datenschutzniveau durch clevere Gestaltung der Datenverarbeitung weiterentwickeln? Wir setzen auf praxistaugliche Lösungen für mehr Datenschutz – das ist auch unbedingt nötig in unserer zunehmend technisch geprägten Welt.“

Alle Stellen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, sind aufgefordert, die Übergangszeit zu nutzen, um sich rechtskonform und datenschutzfreundlich aufzustellen. Die betrieblichen Datenschutzbeauftragten werden dabei eine wichtige Rolle einnehmen. Gestärkt wird die Rolle der behördlichen Datenschutzbeauftragten. Ihre Bestellung wird für öffentliche Stellen verpflichtend. Für die Datenverarbeitung im Land Schleswig-Holstein bietet das ULD seine Unterstützung an, das im Zuge der Grundverordnung eine Reihe erweiterter Aufgaben erhalten wird (siehe Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder vom heutigen Tag: http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php/754075).

Der Text der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung steht hier in verschiedenen Sprachen zum Abruf bereit:

http://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj
 

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstr. 98, 24103 Kiel
Tel: 0431 988-1200, Fax: -1223

E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de