Startpunkt „Datenschutz-Grundverordnung“: nun gilt’s!
Heute ist ein historischer Tag für den Datenschutz: Ab heute, dem 25.05.2018, gilt nämlich die Datenschutz-Grundverordnung. Damit erhält der Datenschutz in Europa ein neues Fundament.
Heute ist ein historischer Tag für den Datenschutz: Ab heute, dem 25.05.2018, gilt nämlich die Datenschutz-Grundverordnung. Damit erhält der Datenschutz in Europa ein neues Fundament.
Bürgermeister Jürgen Hettwer hat dem Datenschutz in seiner Verwaltung einen hohen Stellenwert eingeräumt. Er beauftragte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD), die Datenverarbeitungsprozesse bei der Gemeindeverwaltung im Rahmen eines Audits zu überprüfen.
Es ist geschafft, jedenfalls der erste Akt: Heute verabschiedete der Schleswig-Holsteinische Landtag ein neues Landesdatenschutzgesetz, das wichtige Umsetzungen der EU-Datenschutzreform leistet. Dieses Gesetz tritt zum 25. Mai in Kraft.
Noch gut ein Monat, bis die Datenschutz-Grundverordnung gilt: für alle, die personenbezogene Daten verarbeiten. Einige Organisation sind schon beim Feinschliff, anderen fehlt noch Basiswissen. Und viele fragen sich: Was ist konkret zu tun?
Am 05.06.2018 um 9:30 Uhr wird der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) das Urteil zur datenschutzrechtlichen Verantwortung in Sachen Facebook-Fanpages (Az.: C-210/16) verkünden.
Das Verfahren vor dem EuGH basiert auf sechs Vorlagefragen, die das Bundesverwaltungsgericht am 25.02.2016 in dem Verwaltungsrechtsstreit zwischen der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH und dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein an den EuGH gerichtet hat.
Zum 5. Mal verleiht das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) der Stadtverwaltung Bad Schwartau ein Datenschutzauditzeichen. Damit steht die Stadtverwaltung in Schleswig-Holstein für eine vorbildliche und ordnungs¬gemäße Datenverarbeitung in vorderster Reihe.
In einem Interview mit der BILD-Zeitung mit der designierten Digital-Ministerin Dorothee Bär unterstellte der Journalist, dass "der gute alte Datenschutz" Chancen im Gesundheitsbereich verhindern würde. Frau Bär stimmte ihm zu: "Wir brauchen deshalb endlich eine smarte Datenkultur vor allem für Unternehmen. Tatsächlich existiert in Deutschland aber ein Datenschutz wie im 18. Jahrhundert."
Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, hält dagegen:
Der Tag für das sicherere Internet findet jedes Jahr statt am zweiten Tag der zweiten Woche des zweiten Monats, also an einem Dienstag Anfang Februar. Keineswegs soll damit zum Ausdruck kommen, dass Sicherheit und Datenschutz im Internet nur die zweite Geige spielen sollen – auch wenn die Realität dies vermuten lässt.
Die Landesregierung hat zu Beginn des Jahres einen Gesetzentwurf für ein neues Landesdatenschutzgesetz (LDSG), das für alle öffentlichen Stellen im Land gelten wird, und zur Änderung anderer Vorschriften vorgelegt. Damit soll die europäische Datenschutzreform – die EU-Datenschutz-Grundverordnung und die EU-Richtlinie für den Datenschutz bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten – umgesetzt werden. Leider ist der Entwurf mit vielen Mängeln behaftet. Einige davon verstoßen sogar gegen EU-Recht.
Die Jahreskonferenz „Die Fortentwicklung des Datenschutzes“ des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“ war spannend bis zum Schluss. Die Datenschutz-Grundverordnung allein schafft noch keinen besseren Datenschutz. Wie dieser erreicht werden kann, welche Rollen dabei Europäische Union und Mitgliedstaaten, Gesetzgeber und Gerichte, Aufsichtsbehörden und Informatiker spielen können, aber auch die auseinandergehenden Interessen von Unternehmen und Gewerkschaften – all dies wurde leidenschaftlich diskutiert.