Dienstag, 24. April 2018

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Datenschutzbestimmungen praktisch umsetzen - neue Praxis-Reihe des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein

Noch gut ein Monat, bis die Datenschutz-Grundverordnung gilt: für alle, die personenbezogene Daten verarbeiten. Einige Organisation sind schon beim Feinschliff, anderen fehlt noch Basiswissen. Und viele fragen sich: Was ist konkret zu tun?

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) erhält eine Vielzahl von Anfragen zu den neuen gesetzlichen Regelungen. Die neue „Praxis-Reihe – Datenschutz­bestimmungen praktisch umsetzen“ des ULD, die ab sofort auf der Webseite verfügbar ist, gibt Hilfestellung: Zu Themen wie „Datenschutz bei Vereinen“ und „Datenschutzbeauftragte“ sowie zur rechtskonformen Einbindung von Dienstleistern per Auftragsverarbeitungs­vertrag enthält die Praxis-Reihe Antworten auf wichtige Fragen. Weitere Broschüren sind in Vorbereitung.

Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein: „Jetzt geht’s um den Endspurt, um bis zum 25. Mai 2018 optimal auf das neue Datenschutzrecht vorbereitet zu sein! Jede Organisation sollte sich überprüfen, ob die wichtigen Punkte der Grundverordnung erfüllt sind. Dies fällt allen leicht, die schon seit Jahren ihren Datenschutz im Griff haben und die bisherigen rechtlichen Anforderungen erfüllen. Die anderen, für die das Datenschutzrecht Neuland ist, müssen aufholen. Denn zum 25. Mai 2018 endet die zweijährige Übergangsfrist.“

Nach ihrer Auffassung besteht kein Grund für Panikmache, aber jede Organisation sollte mittlerweile ein Konzept haben, wie und bis wann welcher Teil der Datenschutzbestimmungen umgesetzt sein sollen. „Ansonsten dringend das Konzept erstellen und die einzelnen Punkte zügig abarbeiten!“, appelliert Marit Hansen an alle Behörden, Unternehmen und Vereine. „Es lohnt sich, die Datenverarbeitung in der Organisation auf den Prüfstand zu stellen: Überflüssige Datensammlungen können gelöscht werden, manche Abläufe lassen sich verbessern, und endlich hat man Klarheit darüber, wie die Daten laufen. Dies ist auch nötig, damit man seiner Verantwortung nachkommen kann.“ Außerdem rät sie, bei Dienstleistern und Herstellern nachzufragen, wie die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung erfüllt werden – das sei schließlich die Grundlage für Vertrauenswürdigkeit.

Neben der „Praxis-Reihe – Datenschutzbestimmungen praktisch umsetzen“ werden in den nächsten Wochen weitere Materialien auf der Webseite des ULD bereitgestellt:

https://www.datenschutzzentrum.de/dsgvo/

Dort sind außerdem zahlreiche Kurzpapiere zu finden, die auf wenigen Seiten konzentriert einzelne Aspekte der Datenschutz-Grundverordnung beleuchten. Außerdem erhalten Angehörige von Heilberufen dort einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und ihre Umsetzung im besonders sensiblen Gesundheitsbereich. Zudem wird der Bereich der Vorlagen auf der Webseite künftig ausgebaut.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98, 24103 Kiel
Tel: 0431 988-1200, Fax: -1223
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de