6: Konferenzpapiere
Datenschutz in sozialen Netzwerken
Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich (Düsseldorfer Kreis am 08. Dezember 2011)
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Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich (Düsseldorfer Kreis am 08. Dezember 2011)
Prüfnummer: 27/2011
Befristet bis 07.12.2014
Implementierung eines gemeinsamen organisationsübergreifenden IT-Sicherheitsmanagements der Kreisverwaltungen Nordfriesland, Schleswig-Flensburg und der Nordbits AöR
Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein
Thesen zur Diskussionsveranstaltung der Liberalen Hochschulgruppe und der Jungen Liberalen, Kiel
am 16.11.2011, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Audimax A
Beanstandung gemäß § 42 Abs. 2 LDSG SH
hier: Facebook-Reichweitenanalyse (Facebook-Insights), Betreiben einer Fanpage bei Facebook in Ihrem Webauftritt unter www.facebook.com/SchleswigHolstein
Beanstandung gemäß § 42 Abs. 2 LDSG SH
hier: Facebook-Reichweitenanalyse (Facebook-Insights), Betreiben einer Fanpage bei Facebook in Ihrem Webauftritt unter www.facebook.com/IHKLuebeck
Absender: ULD
Kiel, 3. November 2011
Anordnung nach § 38 Abs. 5 Satz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Facebook-Reichweitenanalyse; Betreiben einer Fanpage bei Facebook in Ihrem Webauftritt unter https://www.facebook.com/...
(…)
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) als zuständige Aufsichtsbehörde für die Einhaltung des Datenschutzes im nicht öffentlichen Bereich (§§ 39 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG) in Verbindung mit § 38 Abs. 1 BDSG) ordnet hiermit gemäß § 38 Abs. 5 BDSG an:
von Thilo Weichert, Leiter des ULD zum
Kongress 2011 von GeoBusiness und Initi@tive D21
"Dienst der Zukunft - Bereit für die Gesellschaft von heute"
am 03.11.2011 im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie