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Montag, 18. Januar 2016

Gütesiegel für Altersverifikation KBA 18, Stand 2015

5-7/2007

Rezertifiziert am 18.01.2016
Befristet bis 18.01.2018
Erstzertifizierung 17.07.2007

Altersüberprüfung durch Einlesen des Personalausweises oder des Führerscheins

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Dienstag, 12. Januar 2016

Gütesiegel: Online Terminmanagement, Version 2.1

1-1/2016

Zertifiziert am 12.01.2016
Befristet bis 12.01.2018

Online Terminbuchungslösung für Zahnarztpraxen von der DAMPSOFT GmbH

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Dienstag, 3. November 2015

Audit: SafeMail-Dienst der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH)

Prüfnummer: 28/2012
Befristet bis 03.11.2018

Der E-Mail-Dienst „SafeMail“ wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) betrieben. Er ermöglicht es den am Dienst teilnehmenden medizinischen Leistungserbringern (insbesondere Arztpraxen, Laboren und Krankenhäusern) innerhalb eines geschlossenen Systems elektronische Nachrichten und Dokumente sicher zu versenden. Die Daten werden hierbei sowohl auf Inhaltsebene als auch auf Transportebene durch eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung nach aktuellem Stand der Technik gegen Verlust der Vertraulichkeit und Integrität gesichert.

Im Jahr 2012 wurde die Konzeption und Umsetzung des E-Mail-Dienstes unter dem damaligen Namen „eKVSH E-Mail-Dienstes“ überprüft und bewertet. Im Jahr 2015 wurde der E-Mail-Dienst, der mittlerweile den Namen „SafeMail“ trägt, im Rahmen einer Re-Auditierung erneut überprüft.

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Mittwoch, 11. Februar 2015

5: Stellungnahmen

ULD-Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein "E-Health-Gesetz"

In der Stellungnahme des ULD wird die Diskussion um die elektronische Gesundheitskarte und die Telematik-Infrastruktur aufgegriffen und im Grundsatz begrüßt, dass das Bundesministerium für Gesundheit mit dem E-Health-Gesetz versucht, dieses Projekt voranzubringen und eine sichere informationstechnische Infrastruktur im deutschen Gesundheitswesen zu etablieren. Die Stellungnahme kritisiert jedoch, dass sich dieser Entwurf ausschließlich auf die Regelungen im Sozialgesetzbuch V beschränkt und nicht weitere gesetzlich dringend nötige Regelungen vorsieht, damit Informationstechnik im Gesundheitswesen funktional eingesetzt werden kann und zugleich auch durch die Wahrung der Vertraulichkeit zwischen Leistungserbringer und Patienten die öffentliche Akzeptanz findet.
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Freitag, 16. Januar 2015

5: Stellungnahmen

Datenschutzrechtliche Bewertung der Regelungen zum „Financial Blocking“ zur Verhinderung illegalen Glücksspiels im Internet

Die Ausarbeitung des ULD-Leiters befasst sich mit der Frage, inwieweit die Regelung zum Financial Blocking im Glücksspielstaatsvertrag zur Verhinderung illegalen Glücksspiels mit Datenschutzrecht vereinbar ist und welche Datenverarbeitungen hierzu erlaubt sind. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass eine effektive Durchsetzung des Financial Blocking unter Beachtung des Datenschutzrechtes nicht möglich ist.
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