Mittwoch, 29. Oktober 2025 2: Pressemitteilungen
Digital Services Act: Forschende erhalten Zugang zu nichtöffentlichen Plattformdaten – Datenschutz-Checkliste
Ein Datenzugang für die Forschung bei Online-Plattformen
Ab dem 29. Oktober 2025 können Forschende bei sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen Datenzugang zur Erforschung systemischer Risiken beantragen. Dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden, ist dabei eine wichtige Voraussetzung für die Zulassung des Forschungsersuchens.
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Regulierung von KI: DSK fordert klare Verantwortlichkeit für Hersteller und Betreiber
PRESSEMITTEILUNG
der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder vom 29. November 2023
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert, dass in dem beabsichtigten europäischen Gesetz über Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) eine sachgerechte Zuweisung von Verantwortlichkeiten entlang der gesamten KI-Wertschöpfungskette vorgenommen wird. Nur so können die Grundrechte der Betroffenen geschützt werden, deren Daten durch KI verarbeitet werden. Jede Rechtsunsicherheit in diesem Feld würde den Bürgerinnen und Bürgern, aber insbesondere auch den kleinen und mittleren Unternehmen schaden. Denn sie müssen die Hauptlast der rechtlichen Verantwortung tragen. Die Unternehmen brauchen klare Regeln, damit die Risiken von KI beherrschbar bleiben. Die kommende KI-Verordnung sollte daher für alle Beteiligten – auch für Hersteller und Anbieter von Basismodellen – festlegen, welche Anforderungen sie erfüllen müssen. Eine einseitige Verschiebung der rechtlichen Verantwortung auf die letzten Stufen der Wertschöpfungskette wäre datenschutzrechtlich und wirtschaftlich die falsche Wahl. Nur mit der notwendigen Vertrauenswürdigkeit wird es eine hohe Akzeptanz für die mit KI verbundenen Chancen geben.
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Nutzung von Gesundheitsdaten braucht Vertrauen – dringend beim Entwurf für den Europäischen Gesundheitsdatenraum nachbessern!
PRESSEMITTEILUNG
der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder vom 5. April 2023
Die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) fordert Nachbesserungen des Entwurfs einer Verordnung für den Europäischen Gesundheitsdatenraum, damit das Datenschutzniveau der Datenschutz-Grundverordnung und der Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht ausgehöhlt wird. In ihrer nun veröffentlichten Stellungnahme vom 27. März 2023 kritisiert die Datenschutzkonferenz den Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zur Schaffung und Regulierung eines Europäischen Gesundheitsdatenraums (European Health Data Space – EHDS) . Damit ergänzt die Datenschutzkonferenz die Kritik des Europäischen Datenschutzausschusses.
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E-Rezept-Verfahren: maschinenlesbare Codes schützen!
Am 22. August 2022 wurde anlässlich einer Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) berichtet, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) habe das „E-Rezept“ in Schleswig-Holstein untersagt. Stimmt das? Verhindert der Datenschutz sogar gute Lösungen im Medizinbereich? Nein!
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Wau Holland, Wegbegleiter des Datenschutzes, in der Kino-Dokumentation "Alles ist eins. Außer der 0."
Vor 20 Jahren ist Wau Holland gestorben. Er war Mitgründer des Chaos Computer Clubs und Wegbegleiter des Datenschutzes – auch in Schleswig-Holstein. Jetzt kommen Filmdokumente mit ihm und über ihn in die Kinos.
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Stellungnahme zu Kontaktnachverfolgungssystemen – insbesondere zu „Luca“ der culture4life GmbH

Stellungnahme der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
Die Stellungnahme wurde durch die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder unter der Enthaltung von Baden-Württemberg beschlossen.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) unterstützt die Entwicklung und den datenschutzkonformen Einsatz von Kontaktnachverfolgungssystemen. Digitale Anwendungen für diesen Zweck erleichtern die Erfüllung der Aufzeichnungspflichten von Veranstaltern und können die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter beschleunigen. Zudem können sie im Vergleich zur Führung von schriftlichen Listen den Vorteil bieten, dass den Veranstaltern keine Namen oder andere identifizierende Angaben über ihre Gäste bekannt werden und diese Angaben auch gegenüber Dritten durch Verschlüsselung geschützt werden. Die DSK hat daher zeitgleich eine Orientierungshilfe zu digitalen Kontaktnachverfolgungssystemen veröffentlicht, in der die datenschutzrechtlichen Anforderungen aufgezeigt werden, die an derartige Systeme und ihren Betrieb anzulegen sind.
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Kontaktnachverfolgung in Zeiten der Corona-Pandemie: Praxistaugliche Lösungen mit einem hohen Schutz personenbezogener Daten verbinden

Stellungnahme der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
Mittlerweile bieten verschiedene Unternehmen digitale Lösungen zur Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern an. Die App „luca“ des Unternehmens culture4life GmbH hat dabei in den vergangenen Wochen besonderes mediales Interesse erfahren. Culture4life hat bei mehreren Aufsichtsbehörden um ein datenschutzrechtliches Votum zu der Lösung ersucht. Darüber hinaus haben einige Länder und Landkreise die Absicht bekundet, diese App einzuführen und dann eine Verbindung zu den jeweiligen Gesundheitsämtern herzustellen.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) weist ausdrücklich darauf hin, dass digitale Verfahren zur Verarbeitung von Kontakt-und Anwesenheitsdaten datenschutzkonform betrieben werden müssen. Um eine bundesweit einheitliche datensparsame digitale Infektionsnachverfolgung zu ermöglichen, fehlt es bislang allerdings an gesetzlichen Regelungen. Hierfür sollten bundeseinheitliche normenklare Vorgaben zur digitalen Kontaktnachverfolgung geschaffen werden.
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Falschmeldung zu ULD und Zoom - das ULD ist nicht die Zulassungsstelle für den Schulbereich
In der Pressemitteilung der CDU-Fraktion vom 13. Januar 2021 heißt es: „Tobias von der Heide: Das ULD soll endlich Zoom für die Schulen zulassen“. Es wird behauptet: „Das System kann aktuell nicht eingesetzt werden, weil eine datenschutzrechtliche Überprüfung durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) des Systems nicht abgeschlossen worden ist. Dies allerdings seit mehreren Wochen.“
"Falschmeldung zu ULD und Zoom - das ULD ist nicht die Zulassungsstelle für den Schulbereich" vollständig lesen Mittwoch, 11. November 2020 Checkliste Datenschutz in Videokonferenzsystemen
Stand 11.11.2020
Bezogen auf die Orientierungshilfe Videokonferenzsysteme, Stand 23.10.2020
Anwendungshinweis
Die vorliegende Checkliste stellt die wesentlichen Anforderungen an Videokonferenzsysteme der „Orientierungshilfe Videokonferenzsysteme“ der DSK in verkürzter Form dar. Sie soll den Verantwortlichen bei der Überprüfung, ob ein Videokonferenzsystem datenschutzkonform ist sowie bei der Erfüllung seiner Transparenz- und Dokumentationspflichten unterstützen. Aus der Erfüllung sämtlicher bzw. Nicht-Erfüllung einzelner Anforderungen kann nicht unmittelbar auf die Zulässigkeit oder Nichtzulässigkeit geschlossen werden.
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