Freitag, 2. Juli 2004

Betriebliche Datenschutzbeauftragte in Apotheken

Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz in vielen Apotheken Pflicht. Die Organisation des Datenschutzes in Apotheken ist keine einfache Aufgabe: Wie gestalte ich die EDV, wie die Informationsabläufe, wie die Abschottung gegen unberechtigte Kenntnisnahmen? Für die Beantwortung dieser sowie ähnlicher Fragen hat der Apotheker selbst oft weder die nötige Zeit noch das nötige Know-how. Dies ist Grund genug, einen Mitarbeiter als betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, selbst wenn eine gesetzliche Pflicht hierfür nicht besteht.
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