Donnerstag, 12. Dezember 2019 Informationszugang und privatrechtliches Handeln öffentlicher Stellen
Das Recht auf freien Zugang zu Informationen soll dazu beitragen, erstens die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger zu stärken und angesichts der somit vermittelten Erkenntnisse der Meinungs- und Willensbildung in der Demokratie dienen zu können, zweitens Transparenz und Vertrauen zwischen der Verwaltung und den Bürgern zu stärken und drittens eine bürgerfreundliche Verwaltung zu ermöglichen (vgl. zu dem Sinn und Zweck des Informationszuganges auch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) jeweils vom 03.11.2011, 7 C 3.11 und 7 C 4.11; Plenarprotokoll 14/104 der 104. Sitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtages vom 26.01.2000, Seite 7936).
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Facebook-Fanpage-Verfahren: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts spricht deutliche Sprache
Darf eine Datenschutzbehörde anordnen, dass eine Facebook-Fanpage deaktiviert wird? Eine solche Anordnung hatte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) erlassen. Dies ist der Kern des Rechtsstreits zu Facebook-Fanpages, der seit 2011 läuft und bereits das Verwaltungsgericht Schleswig, das Oberverwaltungsgericht Schleswig, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, den Europäischen Gerichtshof und wieder das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt hat.
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Rückenwind für den Datenschutz – Bundesverwaltungsgerichtsurteil in Sachen Facebook-Fanpages
Schon seit 2011 läuft der Rechtsstreit zu Facebook-Fanpages: Damals hatte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein per Anordnung aufgegeben, ihre Facebook-Fanpage aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße zu deaktivieren. Mittlerweile haben sich das Verwaltungsgericht Schleswig, das Oberverwaltungsgericht Schleswig, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, der Europäische Gerichtshof und wieder das Bundesverwaltungsgericht mit dem Fall beschäftigt.
Nachdem der Europäische Gerichtshof im Juni 2018 die gemeinsame Verantwortlichkeit von Facebook und Fanpage-Betreibern festgestellt hatte, entschied das Bundesverwaltungsgericht am 11.09.2019 nach der mündlichen Verhandlung, dass eine Datenschutzbehörde den Betrieb einer Facebook-Fanpage untersagen kann.
In Kurzform bedeutet das Urteil:
- Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Verantwortlichkeit der Betreiber von Facebook-Fanpages.
- Das ULD durfte damals gegen Fanpage-Betreiber eine Anordnung erlassen, zumal ein Vorgehen gegen Facebook zuständigkeitshalber nicht geboten war.
- Zur Herstellung datenschutzkonformer Zustände kann eine Anordnung zur Deaktivierung der Fanpage ein verhältnismäßiges Mittel sein.
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Facebook-Dating – aus Datenschutzsicht ein klarer Abtörner
Das soziale Netzwerk Facebook hat einen neuen Dienst angekündigt: Facebook-Dating. Die Einführung in Europa ist für das Jahr 2020 geplant, in den USA ist der Dienst schon jetzt nutzbar. Datenschützer wie Marit Hansen sehen dieses neue Angebot kritisch.
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Privacy & Data Protection in IoT and Smart Cities and something on the ECJ case on Facebook fan pages
Vortrag (Keynote) von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 28.09.2018
bei dem European Data Ethics Forum 2018 in Kopenhagen
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Beschluss der DSK zu Facebook Fanpages
Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder – Düsseldorf, 5. September 2018
Mit Urteil vom 5. Juni 2018 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Aktenzeichen C-210/16, entschieden, dass eine gemeinsame Verantwortlichkeit von Facebook-Fanpage-Betreiberinnen und Betreibern und Facebook besteht. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat in ihrer Entschließung vom 6. Juni 2018 deutlich gemacht, welche Konsequenzen sich aus dem Urteil für die gemeinsam Verantwortlichen – insbesondere für die Betreiberinnen und Betreiber einer Fanpage – ergeben.
Bei einer gemeinsamen Verantwortlichkeit fordert die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unter anderem eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten, die klarstellt, wie die Pflichten aus der DSGVO erfüllt werden.
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Handlungsbedarf für Facebook-Fanpage-Betreiber, Handlungsbedarf für Facebook
Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 05.06.2018 hat klargestellt: Facebook-Fanpage-Betreiber sind gemeinsam mit Facebook für den Datenschutz verantwortlich. Nun stellt sich die Frage: Was ist zu tun?
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Betreiber von Facebook-Fanpages tragen Datenschutz-Verantwortung!
Der Bayerische Landesbeauftragte
für den Datenschutz
Europäischer Gerichtshof bestätigt die Auffassung deutscher Datenschutzaufsichtsbehörden: Betreiber von Facebook-Fanpages können für Datenverarbeitungen von Facebook (mit)verantwortlich sein
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Administrators of Facebook Pages are controllers under EU Data Protection Law
Der Bayerische Landesbeauftragte
für den Datenschutz
EU Court of Justice confirms the position of Schleswig-Holstein data protection authority: Administrators of Facebook Pages are jointly responsible for data processing operations of Facebook
"Administrators of Facebook Pages are controllers under EU Data Protection Law" vollständig lesen Dienstag, 5. Juni 2018 EuGH-Urteil Facebook-Fanpages vom 5. Juni 2018
Urteil des Gerichtshofes (Große Kammer) vom 5. Juni 2018
Rückblick: Am 25. Februar 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Verwaltungsrechtsstreit zwischen der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH (WAK) und dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sechs Vorlagefragen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gerichtet.
"EuGH-Urteil Facebook-Fanpages vom 5. Juni 2018" vollständig lesen