6: Konferenzpapiere
Tagesordnung der 42. Sitzung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK)
am 29. und 30.06.2022 in Kiel
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am 29. und 30.06.2022 in Kiel
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Wie jedes Jahr findet im Spätsommer die Datenschutz-Sommerakademie in Kiel statt – erneut im Rahmen der Digitalen Woche Kiel.
Das Thema: „Informationsfreiheit by Design – und der Datenschutz?!“.
Die Schule soll nicht nur Wissen vermitteln: Dort lernen die Kinder und Jugendlichen im täglichen Geschehen auch, wie man Konflikte löst oder respektvoll miteinander umgeht. Das fällt aber nicht immer leicht – schon gar nicht, wenn es Probleme zu Hause gibt, die Stimmung in der Klasse schlecht ist oder Mobbing-Fälle auftreten. Während sich die Lehrkräfte oftmals auf ihren Fachunterricht konzentrieren müssen, helfen in vielen Schulen engagierte Schulsozialarbeiterinnen und –sozialarbeiter.
Handreichung für die Datenverarbeitung der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter
Die Zahl der Schulen, die bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern unterstützt werden, steigt kontinuierlich.
Die Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter erhalten im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnisse über die von ihnen betreuten Personen, die unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten oftmals als sehr sensibel anzusehen sind. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche rechtlichen Regelungen zu beachten und wie diese Informationen ausreichend vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen sind.
Diese Handreichung beschreibt die wesentlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die Fachbegriffe und skizziert darüber hinaus Lösungsvorschläge für regelmäßig wiederkehrende Fragen.
Tagesordnung der 1. Sitzung des AKIF 2022
3. Mai 2022, 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
4. Mai 2022, 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Der Arbeitskreis Informationsfreiheit (AKIF) der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder tagt zweimal im Jahr. Er bereitet die Sitzungen und Entschließungen der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) vor. Die Sitzungen sind öffentlich. Tagesordnungen und Protokolle der Sitzungen werden veröffentlicht.
Im November 2021 hat das OVG Schleswig bestätigt, dass die Anordnung zur Deaktivierung einer Facebook-Fanpage aufgrund von Datenschutzmängeln im Jahr 2011 rechtmäßig war. Um zu klären, ob heute der Betrieb von Facebook-Fanpages die Anforderungen des Datenschutzrechts erfüllt, hat die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten kommt zum Ergebnis, dass der Betrieb von Facebook-Fanpages weiterhin nicht datenschutzkonform ist.
Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 vorgelegt. Der Bericht greift zahlreiche Themen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit auf, mit denen sich das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) im vergangenen Jahr beschäftigt hat. Wiederkehrende Probleme: Missbrauch vorhandener Daten, Rechtsverstöße aus Unachtsamkeit und viele Datenpannen.
Nach der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG Schleswig) ist die gegenüber der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein im Jahr 2011 angeordnete Deaktivierung der Facebook-Fanpage rechtmäßig erfolgt.
Das Gericht urteilte, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten (Registrierungsdaten) von registrierten Nutzerinnen und Nutzern zur Erstellung der "Insights"-Statistik und die Verknüpfung und Speicherung dieser Daten zur Erstellung von Profilen und zu Werbezwecken eine zweckändernde Verarbeitung von Bestandsdaten nach dem damals geltenden Telemediengesetz darstellt, für die keine datenschutzrechtliche Erlaubnis vorlag.