Montag, 28. September 2020 2: Pressemitteilungen
Zweite Amtszeit für die Landesbeauftragte für Datenschutz Marit Hansen
Am 18. Juni 2020 wurde Marit Hansen einstimmig vom Schleswig-Holsteinischen Landtag als Landesbeauftragte für Datenschutz wiedergewählt. Heute, am 28. September 2020, hat der Ministerpräsident Daniel Günther ihr die Ernennungsurkunde übergeben.
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Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.
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Privacy-Enhancing Technologies - where are we after 25 years?
Talk from Marit Hansen
State Data Protection Commissioner Schleswig-Holstein, Germany
on 23 September 2020
at the IFIP Summer School on Privacy and Identity Management 2020
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Travelling the Path of Privacy-Enhancing Technologies - not alone -
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 23.09.2020
beim Kolloquium Andreas Pfitzmann in Dresden (und online)
"Travelling the Path of Privacy-Enhancing Technologies - not alone - " vollständig lesen Freitag, 11. September 2020 Empfehlungen zur Regelung des Umgangs mit dienstlichen Mobiltelefonen
Vielfach stellen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber ihren Beschäftigten ein Mobiltelefon oder ein Smartphone zur dienstlichen Benutzung bereit. Wie beim Festnetztelefon im Büro stellt sich dann häufig die Frage, ob und inwieweit eine private Nutzung zulässig ist und wie sie zu regeln ist.
"Empfehlungen zur Regelung des Umgangs mit dienstlichen Mobiltelefonen" vollständig lesen Freitag, 28. August 2020 2: Pressemitteilungen
Kontaktdaten-Erfassung: Risiken auch bei Apps und Webservern
Die Corona-Bekämpfungsverordnung Schleswig-Holstein verpflichtet u. a. Gastronomen und Veranstalter zur Erfassung von Kontaktdaten ihrer Gäste. Diese Daten dürfen aber nicht in falsche Hände gelangen. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat immer wieder auf Probleme hingewiesen: Sammlungen per Liste, herumfliegende Zettel, in Einzelfällen sogar Missbrauch der Daten. Geht es mit technischen Lösungen besser?
"Kontaktdaten-Erfassung: Risiken auch bei Apps und Webservern" vollständig lesen Freitag, 28. August 2020 Hinweise zur Erfassung von Kontaktdaten gemäß Corona-Bekämpfungsverordnung
Gemäß § 7 Abs. 1 Corona-Bekämpfungsverordnung Schleswig-Holstein (Corona-Verordnung) sind Gaststättenbetreiber wie auch andere Betreiber oder Veranstalter verpflichtet, bestimmte Kontaktdaten ihrer Gäste zu erheben. Nach § 4 Abs. 2 Corona-Verordnung müssen „Erhebungsdatum und -uhrzeit, Vor- und Nachname, Anschrift, sowie, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für einen Zeitraum von vier Wochen“ aufbewahrt und dann vernichtet werden.
"Hinweise zur Erfassung von Kontaktdaten gemäß Corona-Bekämpfungsverordnung" vollständig lesen Dienstag, 16. Juni 2020 2: Pressemitteilungen
Datenschutzfreundliches Grundkonzept der Corona-Warn-App – Freiwilligkeit darf nicht durch zweckwidrige Nutzung untergraben werden!

Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehördendes Bundes und der Länder
Mit der am 16. Juni 2020 durch den Bund vorgestellten Corona-Warn-App steht ein freiwilliges Instrument mit einer dezentralenSpeicherung auf dem jeweiligen Smartphone zur Nachverfolgung eventueller Infektionen zur Verfügung.
"Datenschutzfreundliches Grundkonzept der Corona-Warn-App – Freiwilligkeit darf nicht durch zweckwidrige Nutzung untergraben werden!" vollständig lesen Montag, 15. Juni 2020 Hinweise zur Dokumentation einer ordnungsgemäßen Verarbeitung personenbezogener Daten
Mit Datum des 31.12.2018 ist die „Landesverordnung über die Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten“ (Datenschutzverordnung, DSVO) vom 05.12.2013, GVOBl. 2013 S. 554, außer Kraft getreten. Von der Ermächtigung in § 7 Abs. 2 LDSG zum Erlass einer Nachfolgeverordnung hat die Landesregierung bisher keinen Gebrauch gemacht.
Zur Erleichterung der Erstellung der erforderlichen Dokumentationsunterlagen zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes gibt das Unabhängig Landeszentrum für Datenschutz die nachfolgenden Hinweise. Sie sind in ihrer Struktur an die bisherigen Regelungen der DSVO angepasst.
"Hinweise zur Dokumentation einer ordnungsgemäßen Verarbeitung personenbezogener Daten" vollständig lesen Mittwoch, 3. Juni 2020 6: Konferenzpapiere
Protokoll 38. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 3. Juni 2020 (Videokonferenz)
Beginn: 3. Juni 2020, 10.00 Uhr
Ende: 3. Juni 2020, 15.45 Uhr
Teilnehmende:
- Herr Prof. Kelber, BfDI
- Herr Gronenberg, BfDI
- Herr Dr. Brink, Baden-Württemberg
- Frau Groß, Baden-Württemberg
- Frau Dr. Sommer, Bremen
- Herr Prof. Dr. Caspar, Hamburg
- Frau Grethel, Saarland
- Herr Müller, Mecklenburg-Vorpommern
- Frau Schäfer, Mecklenburg-Vorpommern
- Frau Katernberg, Nordrhein-Westfalen
- Herr Prof. Dr. Kugelmann, Rheinland-Pfalz
- Herr Müller, Rheinland-Pfalz
- Herr Mack, Rheinland-Pfalz
- Herr Dr. von Bose, Sachsen-Anhalt
- Frau Hansen, Schleswig-Holstein
- Herr Krasemann, Schleswig-Holstein
- Frau Göhring, Thüringen
- Herr Fellmann, Thüringen
- Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch, Hessen
- Herr Dr. Piendl, Hessen
- Frau Dalle (Protokoll), Hessen
- Frau Sagel (Protokoll), Hessen
Referent:
- Herr Barton, Regierungspräsidium Darmstadt
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