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Freitag, 9. November 2018

2: Pressemitteilungen

Wie baut man Datenschutz in Software ein? KoSSE-Workshop „Data Protection by Design“ am 14. November 2018

Der Kompetenzverbund Software Systems Engineering und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz diskutieren die neue Anforderung „Data Protection by Design“.
Der Workshop am 14.11.2018 von 13 bis 17 Uhr in der IHK zu Kiel steht allen Interessierten offen und ist kostenfrei. Um Anmeldung wird gebeten unter www.diwish.de.

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Montag, 10. September 2018

2: Pressemitteilungen

Standard-Datenschutzmodell: Anwender können mit ersten Bausteinen arbeiten

Mit dem Standard-Datenschutzmodell (SDM) wird eine Methode bereitgestellt, mit der Verantwortliche und Aufsichtsbehörden bei der Entwicklung, bei der Datenschutzberatung und bei der Prüfung von Datenverarbeitungen beurteilen können, ob personenbezogene Daten datenschutzkonform verarbeitet werden. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat empfohlen, dieses Modell zur Erprobung anzuwenden. Die ersten Bausteine stehen zur Verfügung.

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Montag, 11. Dezember 2017

Gütesiegel für e-pacs Speicherdienst, Version 3.0

3-5/2003

Rezertifiziert am 11.12.2017
Befristet bis 11.12.2019

Erstzertifizierung 27.05.2003

Elektronische externe Archivierung von Röntgenbildern und anderen patientenbezogenen medizinischen Daten

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Montag, 6. November 2017

Planspiel zur Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 DSGVO

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird nach der Übergangsphase von zwei Jahren am 25. Mai 2018 wirksam. Sie enthält eine Reihe neuer Elemente, die zur Modernisierung des Datenschutzes beitragen können. Eines dieser Elemente ist die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Artikel 35 DS-GVO fordert vom Verantwortlichen eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten, wenn die Form der Verarbeitung und insbesondere die Verwendung neuer Technologien ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.

Im Rahmen eines Planspiels haben das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern für einen hypothetischen Beispielsfall eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt. Die Autoren haben sich dabei an einem DSFA-Framework orientiert, das dem  „Whitepaper Datenschutz-Folgenabschätzung“ und einem Aufsatz von Bieker et al. entnommen wurde. Für die Risikoabschätzung und die Bestimmung der Maßnahmen wurde das Standard-Datenschutzmodell verwendet.

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Freitag, 29. September 2017

Kurzpapier Nr. 6: Auskunftsrecht der betroffenen Person, Art. 15 DS-GVO

Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.

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Dienstag, 4. Juli 2017

2: Pressemitteilungen

Datenschutz und Informationsfreiheit im Umbruch – und wichtiger denn je! Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein stellt Tätigkeitsbericht 2017 vor

Am heutigen Tage hat das Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) seinen Tätigkeitsbericht für die vergangenen zwei Jahre vorgestellt. Es handelt sich um den 36. Tätigkeitsbericht der Dienststelle. Dies ist zugleich der erste Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz Marit Hansen, die im Juli 2015 vom Schleswig-Holsteinischen Landtag als Nachfolgerin von Dr. Thilo Weichert gewählt wurde. Der Tätigkeitsbericht beschreibt die wichtigen Entwicklungen und interessante Einzelfälle zu den Kernthemen des ULD Datenschutz und Informationsfreiheit.

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Mittwoch, 15. März 2017

2: Pressemitteilungen

Weltverbrauchertag für eine vertrauenswürdige digitale Welt – natürlich mit Datenschutz

Datenschutz und Verbraucherschutz im Schulterschluss: Der G20-Verbraucher-Gipfel zeigt, wie das gemeinsame Ziel einer vertrauenswürdigen digitalen Welt zusammen erreicht werden kann.

Jedes Jahr am 15. März wird am Weltverbrauchertag in zahlreichen Veranstaltungen international auf drängende Herausforderungen im Verbraucherschutz aufmerksam gemacht und auf mögliche Lösungen hingewiesen. In Deutschland wird dies kombiniert mit einem G20-Verbraucher-Gipfel in Berlin, zu dem sich Vertreterinnen und Vertreter aus 50 Ländern angemeldet haben. Ausrichter sind das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), der internationale Dachverband von Verbraucherorganisationen Consumers International (CI) und der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv. Das gewählte Motto für 2017: „Aufbau einer digitalen Welt, der Verbraucher trauen können“.

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Dienstag, 7. Februar 2017

2: Pressemitteilungen

Safer Internet Day – Dienstleister mit Vertrauenswürdigkeitsgarantie nötig

Jedes Jahr findet am 7. Februar der „Safer Internet Day“ statt – eine gute Gelegenheit, um im Selbstcheck zu überprüfen, wie es um die Internet-Sicherheit im eigenen Bereich bestellt ist. Dieses Jahr lautet das Motto „Sei der Wandel – Gemeinsam für ein besseres Internet“ („Be the change: unite for a better internet“).

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Dienstag, 6. Dezember 2016

Datenschutz unter dem Weihnachtsbaum – Tipps gegen Datenschutzrisiken bei Weihnachtsgeschenken

Inzwischen weiß nicht nur der Weihnachtsmann, ob die Beschenkten brav sind. Denn viele Produkte, die am 24. Dezember unter dem Weihnachtsbaum liegen, sind mit Überwachungsfunktionalität ausgestattet. Bei den Geschenken stehen nützliche Haushaltshelfer, Entertainment-Geräte, Gesundheitsprodukte oder Technikspielereien für Alt und Jung hoch im Kurs. Ein Grund für das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein, die Kategorien typischer Präsente aus Datenschutzsicht unter die Lupe zu nehmen und Hinweise zu geben.

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Montag, 19. September 2016

2: Pressemitteilungen

Datenschutz-Vorgaben aus Europa umsetzen: Gemeinsam zu einem besseren Datenschutz! – Sommerakademie „Werkzeuge für einen besseren Datenschutz“ des ULD am 19. September 2016 in Kiel

Die Datenschutzreform der Europäischen Union (EU) bringt neue Anforderungen und Werkzeuge mit sich. Im Mai 2016 ist die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten, die ab Mai 2018 Geltung erhält. Wo keine eigenen Regelungen auf Bundes- oder Landesebene diese Grundverordnung konkretisieren, wird sie unmittelbar in der gesamten EU anwendbar sein. Um im Gesetzgebungsprozess die schwierigen Verhandlungen zum Abschluss zu bringen und die Zustimmung aller Mitgliedstaaten zu erhalten, blieben einige Regelungen unscharf. Daraus resultieren nun „Hausaufgaben“ für die Bundes- und Landesgesetzgeber, für die Datenschutzaufsichtsbehörden und vermutlich auch für die Gerichte. Viele Anwender aus Wirtschaft und Verwaltung sind verunsichert, was da auf sie zukommt.

In dieser Situation greift die Sommerakademie des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), die zurzeit in Kiel stattfindet, das Motiv eines wirksamen Datenschutzes auf: „Datenschutz neu denken! – Werkzeuge für einen besseren Datenschutz“ lautet das Thema, bei dem die namhaften Vortragenden sowie die fast 500 Fachkundigen im Publikum nicht bei der Grundverordnung stehenbleiben, sondern weitere Aspekte rund um die Frage diskutieren, wie sich Datenschutz künftig verbessern lässt.

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