Dienstag, 2. Oktober 2018

2: Pressemitteilungen

Keine Abzocke mit Datenschutz - nicht auf das Fax der „Datenschutzauskunft-Zentrale“ hereinfallen

Seit dem 1. Oktober 2018 gehen zahlreiche Anfragen bei dem Unabhängigen Landes-zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ein: Die Anfragenden haben eine „eilige FAX-Mitteilung“ einer sog. „Datenschutzauskunft-Zentrale“ erhalten, in der sie dazu gedrängt werden, ein Formular auszufüllen, angeblich um der gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen.

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Freitag, 28. September 2018

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Privacy & Data Protection in IoT and Smart Cities and something on the ECJ case on Facebook fan pages

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Vortrag (Keynote) von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein

am 28.09.2018

bei dem European Data Ethics Forum 2018 in Kopenhagen

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Donnerstag, 27. September 2018

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

KI – Impuls Privacy und Datenschutz

Vortragsfolien im PDF-Format
Folien im PDF-Format

Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein

am 27.09.2018

bei dem Workshop "AG 3 – IT-Sicherheit und Privacy, Recht und Ethik" der "Plattform Lernende Systeme" in Berlin

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Samstag, 15. September 2018

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Die Datenschutz-Grundverordnung und ihre Umsetzung im Praxisalltag

Vortragsfolien im PDF-Format
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Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein

am 15.09.2018

bei dem Ostsee-Symposium des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte e.V., Landesverband Schleswig-Holstein, in Kiel

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Montag, 10. September 2018

2: Pressemitteilungen

Standard-Datenschutzmodell: Anwender können mit ersten Bausteinen arbeiten

Mit dem Standard-Datenschutzmodell (SDM) wird eine Methode bereitgestellt, mit der Verantwortliche und Aufsichtsbehörden bei der Entwicklung, bei der Datenschutzberatung und bei der Prüfung von Datenverarbeitungen beurteilen können, ob personenbezogene Daten datenschutzkonform verarbeitet werden. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat empfohlen, dieses Modell zur Erprobung anzuwenden. Die ersten Bausteine stehen zur Verfügung.

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Mittwoch, 5. September 2018

6: Konferenzpapiere

Beschluss der DSK zu Facebook Fanpages

Beschluss als PDF-Dokument
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Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder – Düsseldorf, 5. September 2018

Mit Urteil vom 5. Juni 2018 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Aktenzeichen C-210/16, entschieden, dass eine gemeinsame Verantwortlichkeit von Facebook-Fanpage-Betreiberinnen und Betreibern und Facebook besteht. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat in ihrer Entschließung vom 6. Juni 2018 deutlich gemacht, welche Konsequenzen sich aus dem Urteil für die gemeinsam Verantwortlichen – insbesondere für die Betreiberinnen und Betreiber einer Fanpage – ergeben.

Bei einer gemeinsamen Verantwortlichkeit fordert die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unter anderem eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten, die klarstellt, wie die Pflichten aus der DSGVO erfüllt werden.

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Montag, 27. August 2018

Datenerhebung zur Festsetzung der Zweitwohnungssteuer

Das ULD erhält vermehrt Eingaben im Zusammenhang mit der Datenerhebung bei der Festsetzung der Zweitwohnungssteuer durch Gemeinden in Schleswig-Holstein. Viele Eingaben beschäftigen sich mit der Frage, ob die Kommunen nicht zu viele Daten abfragen.

Was ist die Zweitwohnungssteuer?

Bei der Zweitwohnungsteuer handelt es sich um eine örtliche Aufwandsteuer, die die Kommunen erheben dürfen (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz SH – KAG). Sie kann von den Gemeinden für das Innehaben einer Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung erhoben werden. Die Einzelheiten müssen in einer kommunalen Satzung festgelegt werden.

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Freitag, 3. August 2018

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Die 10 größten Irrtümer zur DSGVO

Vortragsfolien im PDF-Format
Vortragsfolien im PDF-Format

Vortrag von Henry Krasemann
beim Barcamp Kiel

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Donnerstag, 28. Juni 2018

7: FAQ - Häufig gestellte Fragen

Verantwortlichkeiten und Pflicht zur Benennung von behördlichen Datenschutzbeauftragten bei öffentlichen Stellen

Gemäß Art. 37 Abs. 1 Buchst. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Behörden und öffentliche Stellen verpflichtet, einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Zwar sind nach § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Verantwortliche unter einer bestimmten Betriebsgröße von der Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten ausgenommen. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Behörden und andere öffentliche Stellen. Diese haben unabhängig von der Größe in jedem Fall einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Aufgrund der unterschiedlichen Organisationsstrukturen und Trägerschaften öffentlicher Stellen ist die Zuordnung der Verantwortlichkeit für die Verarbeitung personenbezogener Daten teilweise nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Die nachfolgenden Erläuterungen sollen in Zweifelsfragen weiterhelfen:

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Montag, 18. Juni 2018

2: Pressemitteilungen

Digitalisierung in Schleswig-Holstein – Chancen durch Open Source

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in seiner Plenumssitzung am 14. Juni 2018 einstimmig beschlossen, dass die Nutzung quelltextoffener Software („Open Source“) künftig eine besondere Rolle spielen soll. Bei solcher Software ist der Programmcode offengelegt und daher im Gegensatz zur Closed-Source-Software überprüfbar. In dem Beschluss des Landtages wird das Ziel benannt, „möglichst viele Verfahren bei wesentlichen Änderungen oder der Neuvergabe auf Open-Source-Software umzustellen“.

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