Data Protection by Design and by Default
Talk from Marit Hansen
Data Protection Commissioner Schleswig-Holstein, Germany
on 16 April 2021
at the Data Protection in the Digital Era Conference,
İstanbul Üniversitesi Hukuk Fakültesi
Talk from Marit Hansen
Data Protection Commissioner Schleswig-Holstein, Germany
on 16 April 2021
at the Data Protection in the Digital Era Conference,
İstanbul Üniversitesi Hukuk Fakültesi
Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 vorgelegt.
Der Bericht umfasst ein großes Spektrum an Themen aus den Bereichen Datenschutz und Informationsfreiheit. Ein Schwerpunkt der Arbeit ergab sich aus der Corona-Pandemie – dies zeigen die unterschiedlichen Aspekte rund um Pandemiebekämpfung und Digitalisierung. Insgesamt wird aus zahlreichen Beschwerden und Datenpannenmeldungen deutlich, dass bei vielen Organisationen immer noch Nachholbedarf im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit besteht.
Stellungnahme der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
Mittlerweile bieten verschiedene Unternehmen digitale Lösungen zur Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern an. Die App „luca“ des Unternehmens culture4life GmbH hat dabei in den vergangenen Wochen besonderes mediales Interesse erfahren. Culture4life hat bei mehreren Aufsichtsbehörden um ein datenschutzrechtliches Votum zu der Lösung ersucht. Darüber hinaus haben einige Länder und Landkreise die Absicht bekundet, diese App einzuführen und dann eine Verbindung zu den jeweiligen Gesundheitsämtern herzustellen.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) weist ausdrücklich darauf hin, dass digitale Verfahren zur Verarbeitung von Kontakt-und Anwesenheitsdaten datenschutzkonform betrieben werden müssen. Um eine bundesweit einheitliche datensparsame digitale Infektionsnachverfolgung zu ermöglichen, fehlt es bislang allerdings an gesetzlichen Regelungen. Hierfür sollten bundeseinheitliche normenklare Vorgaben zur digitalen Kontaktnachverfolgung geschaffen werden.
Der Bundesrat stimmt am 5. März 2021 über die Einführung des Registermodernisierungsgesetzes ab. Mit diesem Gesetz soll für jede Person die Steuer-ID zu einer allgemeinen Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung werden. Dazu die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein Marit Hansen: „Registermodernisierung: ja – aber so nicht!“
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 03.02.2021
bei der virtuellen Veranstaltung "Ein halbes Jahr nach dem Privacy Shield - was müssen Unternehmen aus Schleswig-Holstein jetzt wissen und tun?" des DiWiSH, der Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH und der WTSH
In der Pressemitteilung der CDU-Fraktion vom 13. Januar 2021 heißt es: „Tobias von der Heide: Das ULD soll endlich Zoom für die Schulen zulassen“. Es wird behauptet: „Das System kann aktuell nicht eingesetzt werden, weil eine datenschutzrechtliche Überprüfung durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) des Systems nicht abgeschlossen worden ist. Dies allerdings seit mehreren Wochen.“
Kurzvortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 01.12.2020
beim Future Energies Science Match 2020 (Digital Edition) in Kiel
Das ULD erreichten in den letzten Monaten eine Vielzahl an Beschwerden hinsichtlich der Kontaktdatenerhebung durch Friseurbetriebe zur Nachverfolgung von Infektionsketten im Zusammenhang mit COVID-19. Daher hat das ULD die Rechtmäßigkeit der Kontaktdatenerhebung durch Friseurbetriebe geprüft.
Stand 11.11.2020
Bezogen auf die Orientierungshilfe Videokonferenzsysteme, Stand 23.10.2020
Die vorliegende Checkliste stellt die wesentlichen Anforderungen an Videokonferenzsysteme der „Orientierungshilfe Videokonferenzsysteme“ der DSK in verkürzter Form dar. Sie soll den Verantwortlichen bei der Überprüfung, ob ein Videokonferenzsystem datenschutzkonform ist sowie bei der Erfüllung seiner Transparenz- und Dokumentationspflichten unterstützen. Aus der Erfüllung sämtlicher bzw. Nicht-Erfüllung einzelner Anforderungen kann nicht unmittelbar auf die Zulässigkeit oder Nichtzulässigkeit geschlossen werden.
Input from Marit Hansen
State Data Protection Commissioner Schleswig-Holstein, Germany
on 23 October 2020
at the Annual Privacy Forum (APF) 2020