3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Die Empfehlungen der Datenethikkommission: Bedeutung für die Informatik
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 23.11.2019
auf der FIfFKon19 in Bremen
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 23.11.2019
auf der FIfFKon19 in Bremen
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 21.11.2019
auf der Jahrestagung "Aufwachsen in überwachten Umgebungen: Wie lässt sich Datenschutz in Schule und Kinderzimmer umsetzen?" des Forum Privatheit in Berlin
Immer wieder beschweren sich Sporttreibende und Fitness-Fans bei der Landesbeauftragten für Datenschutz, Marit Hansen, über Videokameras in Fitness-Studios. Vor einigen Jahren hatte ihre Dienststelle, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD), vier Fitness-Studios in Schleswig-Holstein geprüft. Für alle vier Fitness-Studios stellte das ULD fest, dass die Videoüberwachung einiger Bereiche gegen das Datenschutzrecht verstieß, und untersagte daraufhin im Juni 2017 die Überwachung dieser Bereiche.
Aufgrund einer Vielzahl von Anfragen, Beschwerden und Kontrollanregungen weist die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein auf Folgendes hin:
Hinsichtlich der rechtlichen Bewertung der Einbindung von Analyse-Diensten auf Websites und Apps haben sich die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in der Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien[Extern] auf ein gemeinsames Rechtsverständnis geeinigt.
Rechtsauffassungen, die unter Berücksichtigung der Rechtslage vor dem 25.05.2018 veröffentlicht wurden, wie z. B. die „Hinweise des HmbBfDI zum Einsatz von Google Analytics“, sind überholt und werden von den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder nicht mehr vertreten.
Anbieter von Telemedien sind aufgrund von Art. 5 Abs. 1, 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, die sie durch die Einbindung von Analyse-Diensten in ihren Angeboten zu verantworten haben, nachzuweisen.
Vielen Nutzerinnen und Nutzern im Internet ist nicht bewusst, dass mit dem Aufruf einer Webseite häufig nicht nur eine Verbindung zu dem Anbieter aufgebaut wird, sondern auch eingebundene Dienstleister die Klicks sehen und auswerten können. Besonders bekannt sind Analyse-Dienste, die das Nutzungsverhalten analysieren oder die Nutzenden beim Surfen über verschiedene Webangebote beobachten („Tracking“). Nicht jeder Webanbieter hat bei der Einbindung solcher Dienste das Datenschutzrecht im Blick.
Die Konferenz der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat auf Ihrer Sitzung am 6.11.2019 in Trier die Version 2.0 des SDM verabschiedet.
Vortrag von Marit Hansen und Christian Krause
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz
am 24.10.2019
in Kiel
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 22.10.2019
auf der Jahrestagung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Wien, Österreich
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 21.10.2019
bei der Veranstaltung Pflege 2019 des bad e.V.in Kiel
Vortrag von Benjamin Walczak (ULD)
am 12. September 2019
im Rahmen der Digitalen Woche Kiel 2019