Mittwoch, 30. September 2020

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Web Event "Privacy in High Density Crowd Contexts"

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Input from Marit Hansen and Bud P. Bruegger
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Germany

on 30 September 2020

organised from the Future of Privacy Forum (FPF) and Dataskydd.net

 

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Montag, 28. September 2020

2: Pressemitteilungen

Zweite Amtszeit für die Landesbeauftragte für Datenschutz Marit Hansen

Am 18. Juni 2020 wurde Marit Hansen einstimmig vom Schleswig-Holsteinischen Landtag als Landesbeauftragte für Datenschutz wiedergewählt. Heute, am 28. September 2020, hat der Ministerpräsident Daniel Günther ihr die Ernennungsurkunde übergeben.

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Donnerstag, 24. September 2020

Kurzpapier Nr. 14: Beschäftigtendatenschutz

Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.

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Mittwoch, 23. September 2020

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Privacy-Enhancing Technologies - where are we after 25 years?

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Talk from Marit Hansen
State Data Protection Commissioner Schleswig-Holstein, Germany

on 23 September 2020

at the IFIP Summer School on Privacy and Identity Management 2020

 

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Mittwoch, 23. September 2020

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Travelling the Path of Privacy-Enhancing Technologies - not alone -

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Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein

am 23.09.2020

beim Kolloquium Andreas Pfitzmann in Dresden (und online)

 

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Freitag, 11. September 2020

Empfehlungen zur Regelung des Umgangs mit dienstlichen Mobiltelefonen

Vielfach stellen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber ihren Beschäftigten ein Mobiltelefon oder ein Smartphone zur dienstlichen Benutzung bereit. Wie beim Festnetztelefon im Büro stellt sich dann häufig die Frage, ob und inwieweit eine private Nutzung zulässig ist und wie sie zu regeln ist.

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Freitag, 28. August 2020

2: Pressemitteilungen

Kontaktdaten-Erfassung: Risiken auch bei Apps und Webservern

Die Corona-Bekämpfungsverordnung Schleswig-Holstein verpflichtet u. a. Gastronomen und Veranstalter zur Erfassung von Kontaktdaten ihrer Gäste. Diese Daten dürfen aber nicht in falsche Hände gelangen. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat immer wieder auf Probleme hingewiesen: Sammlungen per Liste, herumfliegende Zettel, in Einzelfällen sogar Missbrauch der Daten. Geht es mit technischen Lösungen besser?

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Freitag, 28. August 2020

Hinweise zur Erfassung von Kontaktdaten gemäß Corona-Bekämpfungsverordnung

Gemäß § 7 Abs. 1 Corona-Bekämpfungsverordnung Schleswig-Holstein (Corona-Verordnung) sind Gaststättenbetreiber wie auch andere Betreiber oder Veranstalter verpflichtet, bestimmte Kontaktdaten ihrer Gäste zu erheben. Nach § 4 Abs. 2 Corona-Verordnung müssen „Erhebungsdatum und -uhrzeit, Vor- und Nachname, Anschrift, sowie, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für einen Zeitraum von vier Wochen“ aufbewahrt und dann vernichtet werden.

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Dienstag, 16. Juni 2020

2: Pressemitteilungen

Datenschutzfreundliches Grundkonzept der Corona-Warn-App – Freiwilligkeit darf nicht durch zweckwidrige Nutzung untergraben werden!

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Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehördendes Bundes und der Länder

Mit der am 16. Juni 2020 durch den Bund vorgestellten Corona-Warn-App steht ein freiwilliges Instrument mit einer dezentralenSpeicherung auf dem jeweiligen Smartphone zur Nachverfolgung eventueller Infektionen zur Verfügung.

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Montag, 15. Juni 2020

Hinweise zur Dokumentation einer ordnungsgemäßen Verarbeitung personenbezogener Daten

Text als PDF-DokumentMit Datum des 31.12.2018 ist die „Landesverordnung über die Sicherheit und Ordnungs­mäßigkeit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten“ (Daten­schutz­ver­ordnung, DSVO) vom 05.12.2013, GVOBl. 2013 S. 554, außer Kraft getreten. Von der Ermäch­tigung in § 7 Abs. 2 LDSG zum Erlass einer Nachfolgeverordnung hat die Landes­regierung bisher keinen Gebrauch gemacht.

Zur Erleichterung der Erstellung der erforderlichen Dokumentationsunterlagen zur Um­set­zung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes gibt das Unabhängig Landeszentrum für Datenschutz die nachfolgenden Hinweise. Sie sind in ihrer Struktur an die bisherigen Regelungen der DSVO angepasst.

"Hinweise zur Dokumentation einer ordnungsgemäßen Verarbeitung personenbezogener Daten" vollständig lesen