6: Konferenzpapiere
1. Sitzung Arbeitskreis Informationsfreiheit (AKIF) 2022
Tagesordnung der 1. Sitzung des AKIF 2022
3. Mai 2022, 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
4. Mai 2022, 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Tagesordnung der 1. Sitzung des AKIF 2022
3. Mai 2022, 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
4. Mai 2022, 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Der Arbeitskreis Informationsfreiheit (AKIF) der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder tagt zweimal im Jahr. Er bereitet die Sitzungen und Entschließungen der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) vor. Die Sitzungen sind öffentlich. Tagesordnungen und Protokolle der Sitzungen werden veröffentlicht.
Im November 2021 hat das OVG Schleswig bestätigt, dass die Anordnung zur Deaktivierung einer Facebook-Fanpage aufgrund von Datenschutzmängeln im Jahr 2011 rechtmäßig war. Um zu klären, ob heute der Betrieb von Facebook-Fanpages die Anforderungen des Datenschutzrechts erfüllt, hat die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten kommt zum Ergebnis, dass der Betrieb von Facebook-Fanpages weiterhin nicht datenschutzkonform ist.
Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 vorgelegt. Der Bericht greift zahlreiche Themen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit auf, mit denen sich das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) im vergangenen Jahr beschäftigt hat. Wiederkehrende Probleme: Missbrauch vorhandener Daten, Rechtsverstöße aus Unachtsamkeit und viele Datenpannen.
Nach der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG Schleswig) ist die gegenüber der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein im Jahr 2011 angeordnete Deaktivierung der Facebook-Fanpage rechtmäßig erfolgt.
Das Gericht urteilte, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten (Registrierungsdaten) von registrierten Nutzerinnen und Nutzern zur Erstellung der "Insights"-Statistik und die Verknüpfung und Speicherung dieser Daten zur Erstellung von Profilen und zu Werbezwecken eine zweckändernde Verarbeitung von Bestandsdaten nach dem damals geltenden Telemediengesetz darstellt, für die keine datenschutzrechtliche Erlaubnis vorlag.
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 13.12.2021
beim DatenTag "Datenschutz und Künstliche Intelligenz" der Stiftung Datenschutz
Nach mündlicher Verhandlung hat das OVG Schleswig geurteilt, dass die Klage gegen den Bescheid des ULD aus November 2011 auf Deaktivierung der Facebook-Fanpage der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein endgültig abgewiesen wurde. Die auf § 38 Abs. 5 S. 2 BDSG a. F. gestützte Untersagungsanordnung wurde damit als rechtmäßig erkannt. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Sobald die Urteilsgründe vorliegen, werden sie veröffentlicht.
Talk from Marit Hansen
Data Protection Commissioner Schleswig-Holstein, Germany
on 12 November 2021
at the 1st International Congress on Personal Data Protection,
İstanbul Üniversitesi Hukuk Fakültesi
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) erhielt in den letzten Wochen eine Vielzahl an Beschwerden von Gästen hinsichtlich des Fotografierens, Scannens und Speicherns von Test-, Genesenen- und Impfnachweisen durch Gaststätten und Beherbergungsbetriebe im Zusammenhang mit den landesrechtlichen Vorgaben zur Pandemiebekämpfung. Auch würden Gäste derzeit von Beherbergungsbetrieben vermehrt dazu aufgefordert, die Test-, Genesenen- und Impfnachweise vorab per E-Mail zu übermitteln, auf einen Server hochzuladen oder anderweitig vorab zu übermitteln.