IT-Sicherheit und Datenschutz by Design und by Default
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 07.09.2021
bei der 24. Informatica Feminale der Universität Bremen
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 07.09.2021
bei der 24. Informatica Feminale der Universität Bremen
Vor 20 Jahren ist Wau Holland gestorben. Er war Mitgründer des Chaos Computer Clubs und Wegbegleiter des Datenschutzes – auch in Schleswig-Holstein. Jetzt kommen Filmdokumente mit ihm und über ihn in die Kinos.
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) ist ein Gremium, das sich mit aktuellen Fragen der Informationsfreiheit beschäftigt, das heißt mit dem Zugang zu amtlichen Informationen bei öffentlichen Stellen.
Geschäftsordnung der IFK
Der IFK gehören der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie die Informationsfreiheitsbeauftragten der Länder an. Bislang wurden in dreizehn Bundesländern Informationsfreiheitsbeauftragte etabliert.
Die Konferenz findet zweimal jährlich statt und ist grundsätzlich öffentlich.
Sie wird vorbereitet durch den Arbeitskreis Informationsfreiheit (AKIF). Die nächste Sitzung der IFK findet am 18. Juni 2025 in Jena unter Leitung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit[Extern] statt."
Nachfolgend finden Sie die Sitzungsprotokolle der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland ab 2009.
Die Texte stehen jeweils im PDF-Format zur Verfügung.
Zwischenergebnis der länderübergreifenden Datenschutz-Prüfung: Einwilligungen auf Webseiten von Medienunternehmen sind meist unwirksam – Nachbesserungen sind erforderlich
Artikel zu den Themenbereichen Video, Videoüberwachung und Einsatz von Videokameras finden Sie auf unserer Themenseite
The objective of this document is to clarify some issues around identification, pseudonymization, and anonymization as a basis for writing guidelines about the topic. This document cannot be authoritative, but it attempts to contribute to the present discussion, fostering a better understanding and a consensus of interpretation. It is hoped to also contribute to a future authoritative interpretation.
Parts of the underlying research and writing have been conducted as part of the projects PANELFIT and Forum Privatheit.
Download Version 1.0, June 2021 (in English)
Ziel und Gegenstand dieser Ausarbeitung ist die Klarstellung einiger Fragestellungen im Kontext von Identifizierung, Pseudonymisierung und Anonymisierung als Grundlage zum Verfassen von Orientierungshilfen zu den Themenkomplexen. Dieses Dokument erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit. Vielmehr ist es ein Beitrag zur laufenden Diskussion und soll ein vertieftes Verständnis und damit eine einvernehmliche Auslegung der Normen fördern. Es kann damit hoffentlich einen Beitrag zu kommenden verbindlichen Auslegungen leisten.
Die der Darstellung zu Grunde liegenden Forschungsarbeiten wurden zu Teilen in den Projekten PANELFIT und Forum Privatheit erbracht.
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 21.05.2021
beim BvD-Behördentag 2021 (online)
Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) erinnert angesichts der bereits seit mehr als einem Jahr andauernden Pandemie und der damit auch im Bereich des Datenschutzes einhergehenden Grundrechtseingriffe an das grundlegende rechtsstaatliche Erfordernis, diese Eingriffe fortlaufend kritisch zu bewerten und zu evaluieren. Die DSK bittet im Zuge einer solchen Evaluation und Anpassung infektionsschutzrechtlicher Instrumente durch Bund und Länder die mit der Version 2.0 der Corona-Warn-App (CWA) eröffneten datensparsameren Möglichkeiten der pseudonymisierten Clustererkennung und Kontaktbenachrichtigung eingehend und zeitnah zu prüfen.
Orientierungshilfe der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat in ihrer Stellungnahme vom 26.03.2021
bereits darauf hingewiesen, dass digitale Verfahren zur Verarbeitung von Kontakt- und Anwesenheitsdaten (im Folgenden Kontaktnachverfolgungssysteme) datenschutzkonform betrieben werden müssen. Die vorliegende Orientierungshilfe erläutert die Anforderungen an derartige Systeme und ihren Betrieb, die sich aus den gesetzlichen Vorgaben ergeben.
Stellungnahme der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
Die Stellungnahme wurde durch die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder unter der Enthaltung von Baden-Württemberg beschlossen.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) unterstützt die Entwicklung und den datenschutzkonformen Einsatz von Kontaktnachverfolgungssystemen. Digitale Anwendungen für diesen Zweck erleichtern die Erfüllung der Aufzeichnungspflichten von Veranstaltern und können die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter beschleunigen. Zudem können sie im Vergleich zur Führung von schriftlichen Listen den Vorteil bieten, dass den Veranstaltern keine Namen oder andere identifizierende Angaben über ihre Gäste bekannt werden und diese Angaben auch gegenüber Dritten durch Verschlüsselung geschützt werden. Die DSK hat daher zeitgleich eine Orientierungshilfe zu digitalen Kontaktnachverfolgungssystemen veröffentlicht, in der die datenschutzrechtlichen Anforderungen aufgezeigt werden, die an derartige Systeme und ihren Betrieb anzulegen sind.