Donnerstag, 4. März 2021

2: Pressemitteilungen

Registermodernisierungsgesetz im Bundesrat: Änderungen nötig!

Der Bundesrat stimmt am 5. März 2021 über die Einführung des Registermodernisierungsgesetzes ab. Mit diesem Gesetz soll für jede Person die Steuer-ID zu einer allgemeinen Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung werden. Dazu die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein Marit Hansen: „Registermodernisierung: ja – aber so nicht!“

Hansen appelliert an die Landesregierung Schleswig-Holstein, im Bundesrat dem vorgelegten Registermodernisierungsgesetz nicht zuzustimmen. Bereits im Sommer 2020 hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder dazu aufgerufen, die Registermodernisierung verfassungskonform umzusetzen. Besonders in der Kritik steht die Planung, dass die Steuer-ID zur übergreifenden Identifikationsnummer einer jeden Person werden soll: In allen staatlichen Bereichen – von den gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen über das Melde- und Ausweiswesen, die Gewerbe- und Ausbildungsregister bis hin zu Drohnen-, Fahrzeug- und Fahrerlaubnisregistern – soll eine einheitliche Identifikationsnummer verwendet werden. Dies hatten die Datenschützer bereits mehrfach gerügt. Vor allem aber haben sie Vorschläge gemacht, wie eine Registermodernisierung ohne ein einheitliches Personenkennzeichen verfassungskonform umgesetzt werden kann und trotzdem der Verwaltungsgang für die Bürgerinnen und Bürger einfacher wird.

Hansen betont: „Es gibt Lösungen, die ohne eine übergreifende Personennummer wie die Steuer-ID auskommen und deutlich datenschutzfreundlicher sind – beispielsweise werden in Österreich sektorspezifische Personenkennziffern eingesetzt. Nach meinem Eindruck hat die Bundesregierung datenschutzfreundlichere Alternativen nie ernsthaft erwogen, sondern von vornherein pauschal abgelehnt.“

Die Datenschutzkonferenz sieht mit der Design-Entscheidung, die Steuer-ID als einheitliches Personenkennzeichen zu verwenden, einen Widerspruch zu verfassungsrechtlichen Regelungen. Eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags räumt diese Kritik keineswegs aus, sondern spricht im Gegenteil von einer hohen Eingriffsintensität in das Recht der informationellen Selbstbestimmung.

Das Risiko eines einheitlichen Personenkennzeichens wird aus Hansens Sicht auch nicht durch die geplante Funktion eines so genannten Datencockpits aufgewogen. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger mehr Transparenz über ihre gespeicherten Daten erhalten und erfahren können sollen, wann die Behörden welche Daten über sie teilen. „Mit der Steuer-ID als einheitliches Personenkennzeichen lässt sich ein Missbrauch der Daten viel schwerer verhindern. Auch bei Datenpannen ist das Risiko deutlich größer – das merken jetzt auch Staaten wie Schweden, bei denen eine Personennummer üblich ist.“ In Schweden wurde vor kurzem eine Datenpanne bekannt, bei der die Aufzeichnungen von 2,7 Millionen medizinischen Telefonberatungen öffentlich über das Internet zugänglich waren – in vielen Fällen einschließlich der schwedischen Personennummer.

Hansens Fazit: „Vereinfachung in der Verwaltung: ja, bitte! Aber nicht so.“

 

Weiterführende Informationen:

Entschließungen der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder:

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags: „Einführung einer registerübergreifenden einheitlichen Identifikationsnummer nach dem Entwurf eines Registermodernisierungsgesetzes – DSGVO und Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, WD 3 – 3000 – 196/20, 16.09.2020,
https://uldsh.de/bdks9p

 

 

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an:

Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

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Tel: 0431 988-1200, Fax: -1223

E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de