Mittwoch, 9. April 2025 2: Pressemitteilungen
Datenschutzbericht 2025 – Mehr Beschwerden, mehr Datenpannen … und jetzt auch noch mehr Datenrecht: Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz hilft
Pressemitteilung im PDF-Format
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für
Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Berichtsjahr 2024 vorgelegt.
Die Zahl der Beschwerden hat ein Rekordhoch erreicht, und auch die gemeldeten Datenpannen werden
jährlich mehr. Außerdem zeigt sich ein großer Beratungsbedarf angesichts der neuen Anforderungen aus
dem europäischen Datenrecht, beispielsweise in den Bereichen Cybersicherheit und Künstliche
Intelligenz (KI).
Hansens Behörde – das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) – hilft.
Jedes Jahr veröffentlicht Hansen einen Bericht über die Tätigkeit ihrer Behörde zu Datenschutz und Informationsfreiheit. Aus ihrer Sicht war das Jahr 2024 von drei Entwicklungen geprägt:
1. Fortschritte in der Digitalisierung,
2. Zunahme der Fälle zu Datenschutz und Informationsfreiheit sowie
3. mehr Beratungsbedarf der Wirtschaft und Verwaltung aufgrund neuer
Anforderungen aus dem europäischen Datenrecht.
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Datenschutzbericht 2024 – den Datenschutz mit einer Stimme vertreten
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt – und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit. Eine Besonderheit im Berichtsjahr: Die schleswig-holsteinische Behörde hatte den Vorsitz in der Datenschutzkonferenz übernommen und war Sprecherin für die gemeinsamen Themen der Datenschutzaufsichtsbehörden – mit großem Erfolg.
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Regulierung von KI: DSK fordert klare Verantwortlichkeit für Hersteller und Betreiber
PRESSEMITTEILUNG
der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder vom 29. November 2023
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert, dass in dem beabsichtigten europäischen Gesetz über Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) eine sachgerechte Zuweisung von Verantwortlichkeiten entlang der gesamten KI-Wertschöpfungskette vorgenommen wird. Nur so können die Grundrechte der Betroffenen geschützt werden, deren Daten durch KI verarbeitet werden. Jede Rechtsunsicherheit in diesem Feld würde den Bürgerinnen und Bürgern, aber insbesondere auch den kleinen und mittleren Unternehmen schaden. Denn sie müssen die Hauptlast der rechtlichen Verantwortung tragen. Die Unternehmen brauchen klare Regeln, damit die Risiken von KI beherrschbar bleiben. Die kommende KI-Verordnung sollte daher für alle Beteiligten – auch für Hersteller und Anbieter von Basismodellen – festlegen, welche Anforderungen sie erfüllen müssen. Eine einseitige Verschiebung der rechtlichen Verantwortung auf die letzten Stufen der Wertschöpfungskette wäre datenschutzrechtlich und wirtschaftlich die falsche Wahl. Nur mit der notwendigen Vertrauenswürdigkeit wird es eine hohe Akzeptanz für die mit KI verbundenen Chancen geben.
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Rahmenbedingungen und Empfehlungen für die gesetzliche Regulierung medizinischer Register
Entschließung
der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder vom 22./23. November 2023
Das Vorhaben der Bundesregierung, für die ausgesprochen heterogene Vielfalt medizinischer Register einen allgemeinen Rahmen und eine einheitliche Basis zu schaffen, um Daten im öffentlichen Interesse nutzen zu können, ist aus datenschutzrechtlicher Perspektive nachvollziehbar. Allerdings muss sichergestellt sein, dass auch im konkreten Anwendungsfall die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden und das Grundrecht auf Datenschutz stets gewährleistet ist. Sowohl für die Befüllung der Register als auch für die registerinterne Verarbeitung und die Bereitstellung sowie die mögliche Nutzung der Daten durch Dritte sind die spezifischen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, insbesondere aus Art. 9, 25, 32 und ggf. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, maßgeblich.
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Aktueller Datenschutzbericht: Risiko XXL am Horizont
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 vorgelegt. Der Bericht gibt einen Überblick über die vielfältigen Themen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit, die von Hansen und ihren Mitarbeitenden im Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) im vergangenen Jahr bearbeitet wurden. Zum täglichen Geschäft gehören leider auch zahlreiche Datenpannen, die vermieden hätten werden müssen – und dies selbst im sensiblen Gesundheitsbereich.
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E-Rezept-Verfahren: maschinenlesbare Codes schützen!
Am 22. August 2022 wurde anlässlich einer Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) berichtet, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) habe das „E-Rezept“ in Schleswig-Holstein untersagt. Stimmt das? Verhindert der Datenschutz sogar gute Lösungen im Medizinbereich? Nein!
"E-Rezept-Verfahren: maschinenlesbare Codes schützen! " vollständig lesen Dienstag, 23. August 2022 Einschätzung zur Verarbeitung vertragsärztlicher elektronischer Verordnungen Ihre Anfrage zu Lösungsansätzen in Bezug auf das E-Rezept
Schreiben des ULD an die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH).
Die KVSH hatte angefragt, ob es datenschutzrechtlich zulässig sei, wenn die Arztpraxen statt der bundesweit vorgesehenen E-Rezept-App den Weg per E-Mail oder SMS nutzten, um das E-Rezept an die Patientinnen und Patienten auszuhändigen.
"Einschätzung zur Verarbeitung vertragsärztlicher elektronischer Verordnungen Ihre Anfrage zu Lösungsansätzen in Bezug auf das E-Rezept" vollständig lesen Donnerstag, 30. Juni 2022 SMS in die Akte: Behördliche Kommunikation unterliegt umfassend den Regeln der Informationsfreiheit!
Entschließung der 42. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten
in Deutschland vom 30. Juni 2022 in Kiel
Behördliche Kommunikation erfolgt nicht mehr nur in Papierform oder per E-Mail. Viele Behörden nutzen vermehrt Kommunikationsformen wie Kurznachrichtendienste, Messenger-Dienste, soziale Medien, aber auch SMS. Auch diese Behördenkommunikation kann eine amtliche Information sein.
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