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Dienstag, 21. November 2023

2: Pressemitteilungen

DSK: 106. Tagung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden

Pressemitteilung als PDF-Datei
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PRESSEMITTEILUNG
der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder vom 21.11.2023

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) wird am 22. und 23. November 2023 in Lübeck tagen. Die Teilnehmenden der Konferenz werden unter anderem die Themen Datenschutz in der medizinischen Forschung und Datenschutz bei medizinischen Registern besprechen.

Die Vorsitzende der Konferenz, die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein Dr. h. c. Marit Hansen, freut sich auf die zweite Hauptkonferenz in ihrem Vorsitz-Jahr: „Wir brauchen den direkten Austausch und die Diskussion unter den Datenschutzbehörden, um Positionen der Datenschutzkonferenz zu aktuellen Themen zu erarbeiten. Neben dem technologischen Wandel und seinen Auswirkungen auf den Datenschutz spielt die vom Bundesgesetzgeber geplante Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz eine große Rolle. Davon verspreche ich mir ein noch stärkeres Miteinander der Aufsichtsbehörden – besonders wichtig angesichts der Entwicklungen von Künstlicher Intelligenz und Datenteilen.“

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Dienstag, 6. September 2022

7: FAQ - Häufig gestellte Fragen

Pläne zur Versendung von DataMatrix-Codes im E-Rezept-Verfahren – Fragen und Antworten

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Donnerstag, 23. April 2020

2: Pressemitteilungen

Contact Tracing *mit* Datenschutz by Design - jetzt die Chance nutzen

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„Datenschutz by Design“ – dafür setzt sich das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) seit Jahrzehnten ein. Bisher waren Konzepte für innovative Datenschutztechnik hauptsächlich in akademischen Papieren zu finden. Obwohl die Datenschutz-Grundverordnung „Datenschutz durch Technikgestaltung“ fordert, finden die Ideen bisher nur selten den Weg in die Praxis. Für die Contact-Tracing-App ist „Datenschutz by Design“ möglich – und auch nötig.

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Donnerstag, 12. Dezember 2019

IZG-SH und Urheberrecht

Nach § 10 Satz 1 Nr. 2 IZG-SH kann die Gewährung des begehrten Informationszugangs im Einzelfall abzulehnen sein, wenn Dritte davon in ihren Urheberrechten betroffen wären. Die Regelung lautet:

„Soweit durch die Bekanntgabe von Informationen […] Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, verletzt würden, […] und das aus den Nummern 1 bis 4 jeweils folgende schutzwürdige private Interesse an der Geheimhaltung gegenüber dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse überwiegt, ist der Antrag abzulehnen, es sei denn, die jeweils Betroffenen haben zugestimmt.

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Donnerstag, 14. November 2019

Vorsicht bei Einbindung von Analyse-Diensten auf Websites – Website-Betreiber sollten ihr Angebot überprüfen

Aufgrund einer Vielzahl von Anfragen, Beschwerden und Kontrollanregungen weist die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein auf Folgendes hin:

Hinsichtlich der rechtlichen Bewertung der Einbindung von Analyse-Diensten auf Websites und Apps haben sich die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in der Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien[Extern] auf ein gemeinsames Rechtsverständnis geeinigt.

Rechtsauffassungen, die unter Berücksichtigung der Rechtslage vor dem 25.05.2018 veröffentlicht wurden, wie z. B. die „Hinweise des HmbBfDI zum Einsatz von Google Analytics“, sind überholt und werden von den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder nicht mehr vertreten.

Anbieter von Telemedien sind aufgrund von Art. 5 Abs. 1, 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, die sie durch die Einbindung von Analyse-Diensten in ihren Angeboten zu verantworten haben, nachzuweisen.

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Montag, 22. Juli 2019

Kurzpapier Nr. 4: Datenübermittlung in Drittländer

Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.

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Dienstag, 5. Juni 2018

2: Pressemitteilungen

Betreiber von Facebook-Fanpages tragen Datenschutz-Verantwortung!

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Der Bayerische Landesbeauftragte
für den Datenschutz

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

 

 

 

 

 

 

Europäischer Gerichtshof bestätigt die Auffassung deutscher Datenschutzaufsichtsbehörden: Betreiber von Facebook-Fanpages können für Datenverarbeitungen von Facebook (mit)verantwortlich sein

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Sonntag, 12. November 2017

Daten verschlüsselt übertragen - aber wie?

Es ist nicht ganz einfach, Inhalte so im Netz zu übertragen, dass Dritte nicht hineinsehen können. Beim E-Mail-Verkehr können die Mail-Anbieter von Absender und Empfänger prinzipbedingt mitlesen, bei Cloudspeicherdiensten der jeweilige Cloud-Betreiber.

Wer privat kommunizieren möchte, ist daher oft auf Hilfsmittel angewiesen.

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Montag, 6. November 2017

Planspiel zur Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 DSGVO

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird nach der Übergangsphase von zwei Jahren am 25. Mai 2018 wirksam. Sie enthält eine Reihe neuer Elemente, die zur Modernisierung des Datenschutzes beitragen können. Eines dieser Elemente ist die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Artikel 35 DS-GVO fordert vom Verantwortlichen eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten, wenn die Form der Verarbeitung und insbesondere die Verwendung neuer Technologien ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.

Im Rahmen eines Planspiels haben das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern für einen hypothetischen Beispielsfall eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt. Die Autoren haben sich dabei an einem DSFA-Framework orientiert, das dem  „Whitepaper Datenschutz-Folgenabschätzung“ und einem Aufsatz von Bieker et al. entnommen wurde. Für die Risikoabschätzung und die Bestimmung der Maßnahmen wurde das Standard-Datenschutzmodell verwendet.

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Dienstag, 24. Oktober 2017

Schlussanträge des Generalanwalts vom 24. Oktober 2017

Schlussanträge des Generalanwalts vom 24. Oktober 2017 zu den Vorlagefragen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

Rückblick: Am 25. Februar 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Verwaltungsrechtsstreit zwischen der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH (WAK) und dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sechs Vorlagefragen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gerichtet.

Link to the English version of  Advocate General Yves Bot's Opinion:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=195902&pageIndex=0&doclang=EN&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=730706

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