Freitag, 29. September 2017 Kurzpapier Nr. 9: Zertifizierung nach Art. 42 DS-GVO
Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.
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Schutz von sensiblen Daten und Kritischen Infrastrukturen
Schutz von sensiblen Daten und Kritischen Infrastrukturen
– Herausforderungen und Lösungen aus Sicht des Datenschutzes –
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 22.09.2017
"Schutz von sensiblen Daten und Kritischen Infrastrukturen" vollständig lesen Dienstag, 6. Dezember 2016 Datenschutz unter dem Weihnachtsbaum
Kaum jemand bekommt gern Socken zum Fest geschenkt. Dabei hat das Fußtextil einen unbestreitbaren Vorteil: Es forscht seinen Träger nicht aus und gerät auch nicht mit den Interessen von Mitmenschen in Konflikt.
Anders sieht es bei vielen Weihnachtsgeschenken aus, die tatsächlich auf Wunsch- und Einkauflisten landen: Smarte Elektronik verspricht Kontrolle und Komfort. Die Privatsphäre der Nutzer bleibt dabei oft auf der Strecke. Die folgenden Artikel sollen eine Überblick geben über Möglichkeiten und Risiken der verschenkbaren Elektronik.

Donnerstag, 17. März 2016 „Datenschutz-Folgenabschätzung – ein Werkzeug für einen besseren Datenschutz“
White Paper des Forums Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der Digitalen Welt
Aus der Einleitung des White Papers zu Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA):
„Dass eine Folgenabschätzung vor dem Einsatz einer bestimmten Technologie, oder gar vor deren Entwicklung, sinnvoll ist, hat sich seit den 1960er Jahren unter dem Begriff der ‚Technikfolgenabschätzung‘ (TA) weitgehend durchgesetzt – allerdings zunächst vor allem mit Blick auf Folgen für Gesundheit und Umwelt. Die Ausweitung auf Fragen des Datenschutzes hat erst sehr viel später begonnen. Im Rahmen der Reform der Datenschutzvorschriften in der EU wurde die Idee aufgegriffen, Technikfolgen auch für das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 7 Charta der Grundrechte der Europäischen Union; Charta) und den Schutz personenbezogener Daten (Art. 8 Charta) abzuschätzen. So wird es mit der Anwendbarkeit (voraussichtlich 2018) der Vorschriften der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) unter bestimmten Bedingungen verpflichtend sein, eine DSFA durchzuführen.
"„Datenschutz-Folgenabschätzung – ein Werkzeug für einen besseren Datenschutz“" vollständig lesen Freitag, 10. April 2015 Behandlung von Bürgereingaben im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch
Für die Nennung von Namen und Adressen betroffener Bürger besteht im Planfeststellungsverfahren regelmäßig keine Berechtigung. Die Namen sind insbesondere nicht an Dritte weiterzureichen.
Bereits im 23. Tätigkeitsbericht (2001) hatte sich das ULD mit der Frage zu beschäftigen, wie mit den Namen von Personen in Planfeststellungsverfahren umzugehen ist. Damals war festzustellen, dass nach den Vorschriften des Landesverwaltungsgesetzes in einem Planfeststellungsverfahren zwar Pläne öffentlich auszulegen sind, aus denen auch die betroffenen Grundstücke erkennbar sind, dies jedoch nicht bedeute, dass auch die Namen der betroffenen Grundstückseigentümer angegeben werden dürfen. Für eine solche Veröffentlichung personenbezogener Daten ist eine Befugnisgrundlage erforderlich, die nicht gegeben ist.
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Entwurf eines Landesverfassungsschutzgesetzes
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Terrorismusbekämpfungsgesetze und zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle
LT-Drs. 16/2135
"Entwurf eines Landesverfassungsschutzgesetzes" vollständig lesen Montag, 29. Mai 2000 5: Stellungnahmen
Stellungnahme zu Regelungsvorschlägen zur Videoüberwachung und Jedermannkontrollen in Sachsen-Anhalt
Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen zum Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt, LT-Dr. 3/433 neu, 3/477, 3/3023 sowie 3/3075
vom 29.05.2000
"Stellungnahme zu Regelungsvorschlägen zur Videoüberwachung und Jedermannkontrollen in Sachsen-Anhalt" vollständig lesen