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Freitag, 29. September 2017

Kurzpapier Nr. 9: Zertifizierung nach Art. 42 DS-GVO

Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.

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Freitag, 22. September 2017

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Schutz von sensiblen Daten und Kritischen Infrastrukturen

Begleitende VortragsfolienSchutz von sensiblen Daten und Kritischen Infrastrukturen
– Herausforderungen und Lösungen aus Sicht des Datenschutzes –

Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 22.09.2017

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Dienstag, 6. Dezember 2016

Datenschutz unter dem Weihnachtsbaum

Kaum jemand bekommt gern Socken zum Fest geschenkt. Dabei hat das Fußtextil einen unbestreitbaren Vorteil: Es forscht seinen Träger nicht aus und gerät auch nicht mit den Interessen von Mitmenschen in Konflikt.

Anders sieht es bei vielen Weihnachtsgeschenken aus, die tatsächlich auf Wunsch- und Einkauflisten landen: Smarte Elektronik verspricht Kontrolle und Komfort. Die Privatsphäre der Nutzer bleibt dabei oft auf der Strecke. Die folgenden Artikel sollen eine Überblick geben über Möglichkeiten und Risiken der verschenkbaren Elektronik.

Donnerstag, 17. März 2016

„Datenschutz-Folgenabschätzung – ein Werkzeug für einen besseren Datenschutz“

White Paper des Forums Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der Digitalen Welt

Aus der Einleitung des White Papers zu Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA):

„Dass eine Folgenabschätzung vor dem Einsatz einer bestimmten Technologie, oder gar vor deren Entwicklung, sinnvoll ist, hat sich seit den 1960er Jahren unter dem Begriff der ‚Technikfolgenabschätzung‘ (TA) weitgehend durchgesetzt – allerdings zunächst vor allem mit Blick auf Folgen für Gesundheit und Umwelt. Die Ausweitung auf Fragen des Datenschutzes hat erst sehr viel später begonnen. Im Rahmen der Reform der Datenschutzvorschriften in der EU wurde die Idee aufgegriffen, Technikfolgen auch für das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 7 Charta der Grundrechte der Europäischen Union; Charta) und den Schutz personenbezogener Daten (Art. 8 Charta) abzuschätzen. So wird es mit der Anwendbarkeit (voraussichtlich 2018) der Vorschriften der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) unter bestimmten Bedingungen verpflichtend sein, eine DSFA durchzuführen.

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Freitag, 10. April 2015

Behandlung von Bürgereingaben im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch

Für die Nennung von Namen und Adressen betroffener Bürger besteht im Planfeststellungsverfahren regelmäßig keine Berechtigung. Die Namen sind insbesondere nicht an Dritte weiterzureichen.

Bereits im 23. Tätigkeitsbericht (2001) hatte sich das ULD mit der Frage zu beschäftigen, wie mit den Namen von Personen in Planfeststellungsverfahren umzugehen ist. Damals war festzustellen, dass nach den Vorschriften des Landesverwaltungsgesetzes in einem Planfeststellungsverfahren zwar Pläne öffentlich auszulegen sind, aus denen auch die betroffenen Grundstücke erkennbar sind, dies jedoch nicht bedeute, dass auch die Namen der betroffenen Grundstückseigentümer angegeben werden dürfen. Für eine solche Veröffentlichung personenbezogener Daten ist eine Befugnisgrundlage erforderlich, die nicht gegeben ist.

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Mittwoch, 14. Januar 2015

Revisionsbegründung des ULD im Gerichtsverfahren zu Fanpages

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Freitag, 11. Juli 2008

5: Stellungnahmen

Entwurf eines Landesverfassungsschutzgesetzes

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Terrorismusbekämpfungsgesetze und zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle

LT-Drs. 16/2135

 
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Montag, 29. Mai 2000

5: Stellungnahmen

Stellungnahme zu Regelungsvorschlägen zur Videoüberwachung und Jedermannkontrollen in Sachsen-Anhalt

Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen zum Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt, LT-Dr. 3/433 neu, 3/477, 3/3023 sowie 3/3075
vom 29.05.2000

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