Artikel zu Video, Videoüberwachung und Einsatz von Videokameras
Artikel zu den Themenbereichen Video, Videoüberwachung und Einsatz von Videokameras finden Sie auf unserer Themenseite
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The objective of this document is to clarify some issues around identification, pseudonymization, and anonymization as a basis for writing guidelines about the topic. This document cannot be authoritative, but it attempts to contribute to the present discussion, fostering a better understanding and a consensus of interpretation. It is hoped to also contribute to a future authoritative interpretation.
Parts of the underlying research and writing have been conducted as part of the projects PANELFIT and Forum Privatheit.
Download Version 1.0, June 2021 (in English)
Ziel und Gegenstand dieser Ausarbeitung ist die Klarstellung einiger Fragestellungen im Kontext von Identifizierung, Pseudonymisierung und Anonymisierung als Grundlage zum Verfassen von Orientierungshilfen zu den Themenkomplexen. Dieses Dokument erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit. Vielmehr ist es ein Beitrag zur laufenden Diskussion und soll ein vertieftes Verständnis und damit eine einvernehmliche Auslegung der Normen fördern. Es kann damit hoffentlich einen Beitrag zu kommenden verbindlichen Auslegungen leisten.
Die der Darstellung zu Grunde liegenden Forschungsarbeiten wurden zu Teilen in den Projekten PANELFIT und Forum Privatheit erbracht.
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 21.05.2021
beim BvD-Behördentag 2021 (online)
Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) erinnert angesichts der bereits seit mehr als einem Jahr andauernden Pandemie und der damit auch im Bereich des Datenschutzes einhergehenden Grundrechtseingriffe an das grundlegende rechtsstaatliche Erfordernis, diese Eingriffe fortlaufend kritisch zu bewerten und zu evaluieren. Die DSK bittet im Zuge einer solchen Evaluation und Anpassung infektionsschutzrechtlicher Instrumente durch Bund und Länder die mit der Version 2.0 der Corona-Warn-App (CWA) eröffneten datensparsameren Möglichkeiten der pseudonymisierten Clustererkennung und Kontaktbenachrichtigung eingehend und zeitnah zu prüfen.
Orientierungshilfe der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat in ihrer Stellungnahme vom 26.03.2021
bereits darauf hingewiesen, dass digitale Verfahren zur Verarbeitung von Kontakt- und Anwesenheitsdaten (im Folgenden Kontaktnachverfolgungssysteme) datenschutzkonform betrieben werden müssen. Die vorliegende Orientierungshilfe erläutert die Anforderungen an derartige Systeme und ihren Betrieb, die sich aus den gesetzlichen Vorgaben ergeben.
Stellungnahme der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
Die Stellungnahme wurde durch die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder unter der Enthaltung von Baden-Württemberg beschlossen.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) unterstützt die Entwicklung und den datenschutzkonformen Einsatz von Kontaktnachverfolgungssystemen. Digitale Anwendungen für diesen Zweck erleichtern die Erfüllung der Aufzeichnungspflichten von Veranstaltern und können die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter beschleunigen. Zudem können sie im Vergleich zur Führung von schriftlichen Listen den Vorteil bieten, dass den Veranstaltern keine Namen oder andere identifizierende Angaben über ihre Gäste bekannt werden und diese Angaben auch gegenüber Dritten durch Verschlüsselung geschützt werden. Die DSK hat daher zeitgleich eine Orientierungshilfe zu digitalen Kontaktnachverfolgungssystemen veröffentlicht, in der die datenschutzrechtlichen Anforderungen aufgezeigt werden, die an derartige Systeme und ihren Betrieb anzulegen sind.
Talk from Marit Hansen
Data Protection Commissioner Schleswig-Holstein, Germany
on 16 April 2021
at the Data Protection in the Digital Era Conference,
İstanbul Üniversitesi Hukuk Fakültesi
Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 vorgelegt.
Der Bericht umfasst ein großes Spektrum an Themen aus den Bereichen Datenschutz und Informationsfreiheit. Ein Schwerpunkt der Arbeit ergab sich aus der Corona-Pandemie – dies zeigen die unterschiedlichen Aspekte rund um Pandemiebekämpfung und Digitalisierung. Insgesamt wird aus zahlreichen Beschwerden und Datenpannenmeldungen deutlich, dass bei vielen Organisationen immer noch Nachholbedarf im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit besteht.
Stellungnahme der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
Mittlerweile bieten verschiedene Unternehmen digitale Lösungen zur Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern an. Die App „luca“ des Unternehmens culture4life GmbH hat dabei in den vergangenen Wochen besonderes mediales Interesse erfahren. Culture4life hat bei mehreren Aufsichtsbehörden um ein datenschutzrechtliches Votum zu der Lösung ersucht. Darüber hinaus haben einige Länder und Landkreise die Absicht bekundet, diese App einzuführen und dann eine Verbindung zu den jeweiligen Gesundheitsämtern herzustellen.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) weist ausdrücklich darauf hin, dass digitale Verfahren zur Verarbeitung von Kontakt-und Anwesenheitsdaten datenschutzkonform betrieben werden müssen. Um eine bundesweit einheitliche datensparsame digitale Infektionsnachverfolgung zu ermöglichen, fehlt es bislang allerdings an gesetzlichen Regelungen. Hierfür sollten bundeseinheitliche normenklare Vorgaben zur digitalen Kontaktnachverfolgung geschaffen werden.
Der Bundesrat stimmt am 5. März 2021 über die Einführung des Registermodernisierungsgesetzes ab. Mit diesem Gesetz soll für jede Person die Steuer-ID zu einer allgemeinen Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung werden. Dazu die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein Marit Hansen: „Registermodernisierung: ja – aber so nicht!“