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Donnerstag, 22. Juni 2017

2: Pressemitteilungen

Staatstrojaner-Gesetz durch die Hintertür bedroht Grundrechte – Forum Privatheit kritisiert Gesetzgebungsverfahren ohne demokratische Willensbildung

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat als Partner im Forum Privatheit die folgende Pressemitteilung zum Staatstrojaner-Gesetz mitherausgegeben:

Der Bundestag wird heute die heimliche Infiltration von Kommunikationsendgeräten als Standardmaßnahme der Strafverfolgungsbehörden zulassen. Die Nutzung von Staatstrojanern in Smartphones und Computern soll eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung ermöglichen, bevor das Endgerät die Telekommunikation verschlüsselt.

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Donnerstag, 4. August 2016

Gütesiegel für OPEN/PROSOZ, Version 2015.3.0.0

6-8/2007

Rezertifiziert am 04.08.2016
Befristet bis 04.08.2018
Erstzertifizierung am 27.08.2007

Dialogsystem für den Einsatz im Bereich der sozialen Sicherung

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Dienstag, 5. Juli 2016

Gütesiegel für Verschlüsselungsautomat S/MIME 1.0

3-7/2016

Zertifiziert am 05.07.2016
Befristet bis 05.07.2018

Add-on für eine E-Mail-System auf Basis von De-Mail, das eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung durch das Verschlüsselungsverfahren S/MIME erlaubt.

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Freitag, 27. Mai 2016

Englische Übersetzung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgericht in Sachen Facebook-Fanpages verfügbar

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat den am 25.02.2015 ergangenen Beschluss, mit dem das Bundesverwaltungsgericht Fragen der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt hat, ins Englische übersetzen lassen.

Federal administrative court rouling regarding Facebook fanpages

Ursprüngliche Presseerklärung mit Hintergründen und einer Stellungnahme zu dem Beschluss vom 25.02.2016:
https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1013-.html

 

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstr. 98, 24103 Kiel

Tel: 0431 988-1200
Fax: -1223

E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de

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Donnerstag, 17. März 2016

2: Pressemitteilungen

Datenschutz-Folgenabschätzung: Vorsorge ist besser als Nachsorge

Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus: Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung kommt – und mit ihr das Instrument der „Datenschutz-Folgenabschätzung“. Für Datenverarbeitungen, die voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten der Betroffenen bergen, sollen künftig laut Artikel 33 der Grundverordnung vorab die Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge abgeschätzt werden. Dies gilt insbesondere für die Verwendung neuer Technologien. Ziel ist eine gute Datenschutzvorsorge im Interesse der Bürgerinnen und Bürger: Bestehende Mängel und Risiken in Verfahren und Systemen sollen frühzeitig identifiziert und vor der Inbetriebnahme behoben werden.

Nach der Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung, mit der im Frühjahr 2016 gerechnet wird, bleiben zwei Jahre Zeit, bis die Datenschutz-Folgenabschätzung für möglicherweise kritische Verarbeitungen Pflicht wird. In der Übergangszeit gilt es, die genauen Anforderungen an eine Datenschutz-Folgenabschätzung zu erarbeiten. Einen Entwurf zur Ausgestaltung der künftigen Datenschutz-Folgenabschätzungen hat nun das interdisziplinäre „Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der Digitalen Welt“ in einem White Paper vorgelegt, an dem Forscherinnen und Forscher des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung (ISI), der Universität Kassel sowie des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mitgewirkt haben.

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Mittwoch, 14. Oktober 2015

ULD Position Paper on the Judgment of the Court of Justice of the European Union of 6 October 2015, C-362/14

This Position Paper addresses public and private bodies in Schleswig-Holstein in their function as controllers responsible for the collection, processing or use of personal data [in the context of section 3, para. 7 BDSG (German Federal Data Protection Act) and section 2, para. 3 LDSG (State Data Protection Act of Schleswig-Holstein)]. The Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz (ULD) of Schleswig-Holstein aims to explain the appropriate consequences following the “Schrems”/Safe Harbor Judgment of the Court of Justice of the European Union (CJEU) in case C-362/14.

First, this paper clarifies which statements the CJEU has or has not taken in its judgment. Second, the position paper takes a stand on the question of what options for action are available to the European Commission in line with the judgment. Third, it considers on which legal basis a transfer of personal data to the United States can or cannot be taken into consideration, and, fourth, how to deal with Standard Contractual Clauses  for transfers to the United States. Fifth, and finally, it discusses the impact of the court decision – as far as is currently conceivable – on ULD’s enforcement action.

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Mittwoch, 7. Oktober 2015

Gütesiegel für NaVIS – Nachbau-, Verwaltungs- und Informations-System, Version 3.1.16

06-11/2012

Rezertifiziert am 03.11.2015
Befristet bis: 03.11.2017
Erstzertifizierung: 29.11.2012

Technische Realisierung des Abrechnungs- und Verwaltungsverfahrens von Nachbaugebühren

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Donnerstag, 13. August 2015

2: Pressemitteilungen

ULD unterstützt Whistleblowing, um Missstände aufzudecken


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Mittwoch, 15. Juli 2015

Chronik des ULD ab 1978

Chronik der Dienststelle des Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein / des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein

 

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Donnerstag, 28. Mai 2015

5: Stellungnahmen

Stellungnahme vom 28. Mai 2015 zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport (BR-Drucksache 126/15)

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

 

 

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