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Dienstag, 18. April 2006

5: Stellungnahmen

Gesetzesentwurf zur Anpassung der gefahrenabwehrrechtlichen und verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmungen des LVwG

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Anpassung der gefahrenabwehrrechtlichen und verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmungen des LVwG

Gesetzesentwurf der Landesregierung (Stand 7. März 2006), LT-Drs. 16/670

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Donnerstag, 9. März 2006

Gütesiegel für TightGate-Pro, Version 1.2

10-12/2003

Rezertifiziert am 09.03.2006
Befristet bis 08.03.2008
Erstzertifizierung 18.12.2003

Software-System mit VNC-Server, der unter einem gehärteten Betriebssystem eine rollenbasierte Rechtevergabe zur sicheren und datenschutzgerechten Internetanbindung von Verwaltungsarbeitsplätzen ermöglicht.

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Donnerstag, 12. Januar 2006

5: Stellungnahmen

Gesetzesentwurf zur Anpassung der gefahrenabwehrrechtlichen und verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmungen des LVwG

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Anpassung der gefahrenabwehrrechtlichen und verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmungen des LVwG

Kabinettsentwurf (Stand 1. November 2005)

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Freitag, 15. Juli 2005

5: Stellungnahmen

Sichere Informationsgesellschaft, Bekämpfung der Computerkriminalität und Datenschutz

Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission KOM(2000) 890,
zugleich Kritik des Entwurfs einer "Convention on Cyber-Crime" des Europarats (PC-CY (2000) Draft No. 25 Rev.)
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Mittwoch, 31. März 2004

5: Stellungnahmen

ULD: Biometrie ist nicht die Lösung aller Sicherheitsfragen

Am 31. März 2004 findet in der Bundesdruckerei in Berlin ein Symposium zum Thema "Biometrie und Flughafensicherheit" statt. Dort stellt die Stiftung "Deutsches Forum für Kriminalprävention" (DFK) sein Konzept "Airport Security - Biometrische Applikationen zur Verbesserung der Sicherheit auf Flughäfen" vor. Das Konzept - an dessen Diskussion auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfD) und das Bundeskriminalamt (BKA) beteiligt waren, ohne dass diese jedoch die Inhalte mittragen - vermittelt den Eindruck, mit Biometrie könnten die Sicherheitskontrollen im Flughafenbereich weitgehend automatisiert und effektiviert werden. In der unten dokumentierten Stellungnahme des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) bringt das ULD Zweifel an der Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen zum Ausdruck und verweist auf erhebliche Datenschutzdefizite des Konzeptes.
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Mittwoch, 14. Januar 2004

Genetischer Fingerabdruck ist nicht gleich Fingerabdruck

Diese Reaktion von Dr. Thilo Weichert auf einen Artikel der Tageszeitung "taz" vom 14.01.2004 setzt sich mit der weit verbreiteten, aber falschen Annahme auseinander, aus persönlichkeitsrechtlicher Sicht habe der "genetische Fingerabdruck" keine weiter gehende Qualität als der "normale" Fingerabdruck. Diese Annahme spielt eine zentrale Rolle bei der Frage, ob der genetische Fingerabdruck im Rahmen von Strafverfahren einfacher (ohne Richtervorbehalt) und umfassender eingesetzt werden kann und darf.

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Donnerstag, 11. Dezember 2003

Gütesiegel für MOBILE-Doctor, Version 1.5

9-12/2003

Zertifiziert am 11.12.2003
Befristet bis 10.12.2005

Mobile Datenhaltung auf Pocket-PCs in der fachlichen Ausprägung einer mobilen Datenbankanwendung für ärztliche Kernprozesse, bei der eine Synchronisation mit dem originären Datenbank-Server erfolgt.

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Dienstag, 24. Juni 2003

Audit: CAU Kiel, Institut für Informatik / DV zur Einlagerung von Blut- und Gewebeproben

Prüfnummer 03/2003
Befristet bis 24.06.2006

Die von der CAU Kiel gemeinsam mit der Firma Schering AG konzipierte DV-Infrastruktur zur sicheren und pseudonymen Einlagerung und Verwahrung von Blut- und Gewebeproben

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Sonntag, 15. Juni 2003

5: Stellungnahmen

Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerden zum "Großen Lauschangriff"

Der Große Lauschangriff lässt von dem unantastbaren Kernbereich des Art. 13 GG kaum noch etwas übrig. Er berührt die Privatheit in höchstem Maße und belässt dem Einzelnen nicht mehr die grundgesetzlich garantierte private Rückzugsmöglichkeit. Dabei muss die Regelung im Kontext mit den in den Jahren zuvor stetig verschärften strafermittlungsrechtlichen Eingriffsbefugnissen betrachtet und es muss bedacht werden, dass weitere Begehrlichkeiten folgen werden, ohne dass die Erforderlichkeit für die zurückliegenden Gesetzesverschärfungen bereits abgeklärt ist. Die von der Bundesregierung in Aussicht genommene Vergabe von Forschungsaufträgen zur Gewinnung weiterer Erkenntnisse über die Anwendung des Instruments kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass vor Schaffung dieses neuen Eingriffsinstruments eine objektive Rechtstatsachenanalyse hätte durchgeführt werden müssen, um die Erforderlichkeit und Eignung nachvollziehbar zu begründen. Die Regelungen zur Durchführung des Großen Lauschangriffs sind deshalb aus den in der Stellungnahme dargelegten Gründen insgesamt als verfassungswidrig abzulehnen.

 

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Sonntag, 15. Juni 2003

MS-Windows 2000: Sicherheitsmaßnahmen und Restrisiken

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