5: Stellungnahmen
Datenschutz und Dopingbekämpfung
Positionspapier des
Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland Pfalz (LfD Rh.Pf.) und des
Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
Mainz und Kiel, 26. Juli 2011
Positionspapier des
Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland Pfalz (LfD Rh.Pf.) und des
Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
Mainz und Kiel, 26. Juli 2011
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die seit langer Zeit geplante Visa-Warndatei errichtet werden. Darin sollen Daten von Visumantragstellern, Einladern und Verpflichtungsgebern gespeichert werden, die in der Vergangenheit durch festgestelltes missbräuchliches Verhalten im Zusammenhang mit Visumverfahren aufgefallen sind. Ein Zugriff von Sicherheitsbehörden auf diese Datei ist im Entwurf - anders als in früheren Entwurfsfassungen - nicht mehr vorgesehen. Dafür soll ein neues Verfahren beim Bundesverwaltungsamt eingerichtet werden, das jeden Visumantragsteller, Einlader, Verpflichtungsgeber oder jede sonstige Referenzperson automatisiert mit bestimmten Einträgen in der Antiterrordatei abgleicht. Trefferfälle sollen an die Sicherheitsbehörden zur weiteren Prüfung übermittelt werden.
Der durch die Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes als Teil des Bundesdatenschutzgesetzes weist neben handwerklichen Fehlern gravierende inhaltliche Defiziteauf. Es verstößt in einzelnen Regelungen gegen europarechtliche und gegen verfassungsrechtliche Vorgaben. Er geht auf die Absichtserklärung des Koalitionsvertrages auf Bundesebene von CDU, CSU und FDP vom Herbst 2009 zurück, wo es heißt: "Wir setzen uns für eine Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes ein und wollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Bespitzelungen an ihrem Arbeitsplatz wirksam schützen." Diese politische Absichtserklärung, die abgegeben wurde angesichts einer Vielzahl von Datenschutzskandalen im Arbeitsbereich in den Jahren 2008 und 2009, wird mit dem Entwurf leider nicht erreicht. Der Entwurf zielt darauf ab, Arbeitgebern umfangreiche Eingriffsrechte in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte der Beschäftigten an die Hand zu geben. Diese führen teilweise zu einer Legalisierung der in der Vergangenheit als Skandale bekanntgewordenen Praktiken, also von bisher eindeutig rechtswidrigen und von der öffentlichen Meinung abgelehnten Kontrollmaßnahmen durch Arbeitgeber.
Das zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) am 30. November geschlossene Abkommen über die Übermittlung von Zahlungsverkehrsdaten ermöglicht die Übermittlung von personenbezogenen Daten über Finanztransaktionen durch europäische Anbieter in die USA. Aus datenschutzrechtlicher Sicht enthält das Abkommen eine Reihe von erheblichen Defiziten, so dass im Ergebnis ein angemessenes Datenschutzniveau bei der Übermittlung und der weiteren Verwendung der Daten nicht gewährleistet ist.
Das ULD erkennt das berechtigte wirtschaftliche Interesse an einer Analyse des Nutzungsverhaltens auf Webseiten an: Die Erstellung von Nutzungsprofilen muss jedoch im Einklang mit den geltenden Gesetzen und der Wahrung der Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer erfolgen. Auf der Grundlage der zwischen den Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich unter der Leitung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten und der Google Germany GmbH geführten Gespräche bewertet das ULD den Einsatz des durch die Google Inc. angebotenen kostenlosen Version des Google Analytics Services derzeit wie in diesem Dokument dargelegt.
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Terrorismusbekämpfungsgesetze und zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle
LT-Drs. 16/2135
Stellungnahme des ULD vom 03.12.2007 zum
Vorschlag für einen
Rahmenbeschluss des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken
KOM(2007) 654 endg.; Ratsdok. 14922/07, BR-Drs. 826/07