Aufbewahrung ärztlicher Dokumentationen bei Insolvenz der Arztpraxis
Wenn im Rahmen der Auflösung einer Arztpraxis ein Insolvenzverwalter tätig wird, stellen sich zwei Probleme. Zum einen ist fraglich, in welchem Umfang der Verwalter Einblick in die ärztlichen Unterlagen nehmen darf. Zum anderen muss geklärt werden, wer für die Aufbewahrung der Dokumentation verantwortlich ist.
Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht
Entbindungen von der Schweigepflicht sind zweckmäßigerweise schriftlich einzuholen. Die Schweigepflichtentbindung muss auf der freien Entscheidung des Patienten beruhen, der auf die Folgen einer Verweigerung einer Einwilligung hinzuweisen ist. Sollte bereits eine ältere Einwilligungserklärung vorliegen, überzeugen Sie sich, dass diese nicht inzwischen vom Patienten widerrufen wurde. Im Folgenden listen wir die Punkte auf, die in jeder Erklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht enthalten sein müssen.
Herausgabe von Unterlagen über ärztliche Behandlungen an gerichtlich bestellte Betreuer
Patienten steht grundsätzlich gegenüber dem behandelnden Arzt ein Anspruch auf Auskunftserteilung über die zu ihrer Person gespeicherten Daten bzw. Einsichtnahme in ärztliche Krankenunterlagen zu. Patienten, für die ein Betreuer gemäß § 1896, 1897 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gerichtlich bestellt wurde, machen diese Ansprüche gegenüber dem behandelnden Arzt meist nicht selbst geltend. Statt dessen nimmt der Betreuer diese Rechte im Namen des Patienten wahr.
Ob durch die Auskunftserteilung an einen Betreuer die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB verletzt wird, hängt im Einzelfall davon ab, ob der Betreuer befugt ist, die gewünschten Informationen zu verlangen und zu erhalten.
Verwahrung von Patientenakten nach Auflösung einer Arztpraxis durch Tod
Wie ist im Falle des Todes eines Arztes mit den Patientendaten zu verfahren? Was haben Erben zu beachten, und wie verhält es sich, wenn keine Erben vorhanden sind? Der vorliegende Beitrag erläutert diese Fragen aus rechtlicher Sicht und gibt Erben eine erste Hilfestellung.
Auflösung einer Gemeinschaftspraxis – Wie ist mit den Patientendaten zu verfahren?
Wenn sich eine Gemeinschaftspraxis auflöst, stellt sich für die Ärzte u.a. die Frage, wer welche Patientendaten verwahren darf. Diese Empfehlung des ULD zeigt aus standes- und datenschutzrechtlicher Sicht die Möglichkeiten auf, wie mit den Patientendaten zu verfahren ist.
Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe
(hier insbes. zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen an die personenbezogene Zusammenarbeit)
Im Rahmen der Vorbereitung zur Beantwortung des Antrags der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, F.D.P. und der Abgeordneten des SSW im Landtag Schleswig-Holstein (vom 15.12.2000; LT-Drs. 15/567 - neu) wurde das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz gebeten, aus seiner Sicht die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe darzustellen. Der Beitrag wurde den zuständigen Landesministerien als Diskussionsgrundlage zur Verfügung gestellt.
3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Datenschutzrechtliche Anforderungen an die Bekämpfung von Internet-Kriminalität
Beitrag von Dr. Thilo Weichert zum Symposium "Internet-Kriminalität" des Landeskriminalamts Mecklenburg-Vorpommern am 01.11.2000
Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen bei der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Polizei bei der Kriminalitätsbekämpfung und -verhütung
Anmerkungen zu den Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für soziale Dienste (der Landeshauptstadt Kiel) und der Polizei (Polizeiinspektion Kiel)
vom Oktober 1999, aktualisierte Fassung der Anmerkungen vom 11.07.2000, Az: 72.02/98.002
5: Stellungnahmen
Stellungnahme zu Regelungsvorschlägen zur Videoüberwachung und Jedermannkontrollen in Sachsen-Anhalt
Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen zum Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt, LT-Dr. 3/433 neu, 3/477, 3/3023 sowie 3/3075
vom 29.05.2000
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